33 Tipps zur Säule 3a - Betonwand mit Nr. 33

33 Tipps zur Säule 3a (Teil 3 von 5)

33-mal Säule 3a – unsere Tipps zeigen, wie Sie mit der gebundenen Vorsorge nicht nur Steuern sparen, sondern auch rentabel anlegen. In Teil 3 erfahren Sie die Vor- und Nachteile des Bank- und Versicherungssparens.

Tipp 17: Wenn Sie eine möglichst gute Rendite suchen, ist das Versicherungssparen nichts für Sie. Besser fahren Sie mit dem sogenannten Unbundling. Dabei legen Sie den Sparteil bei einer Bank an und wählen je nach Risikofreude ein Vorsorgekonto oder Vorsorgefonds. Die Risiken Tod und Erwerbsunfähigkeit decken sie separat über Risikopolicen ohne Sparteil ab.

Welche Vorteile bringt Banksparen neben höherer Rendite?

Tipp 18: Unbundling bietet weit mehr Flexibilität bei der Wahl der jährlichen 3a-Einzahlungen als das Versicherungssparen. Dort ist die Höhe der Prämien während der gesamten Laufzeit häufig vertraglich fixiert. Die Bank dagegen lässt Jahr für Jahr völlige Freiheit, inwieweit Sie den 3a-Maximalbetrag für Einzahlungen ausschöpfen wollen.

Tipp 19: Unbundling erlaubt zudem das Switchen der Sparteile. Die 3a-Guthaben lassen sich jederzeit von einer Bank zu einer anderen transferieren, um Zinsunterschiede auszunutzen. Vergleichen Sie daher regelmässig die Konditionen des Banksparens. Dagegen verursacht beim Versicherungssparen der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft erhebliche Rückkaufsverluste.

Tipp 20: Mit dem Unbundling vermeiden Sie schliesslich auch allfällige Probleme, wenn Sie fünf Jahre vor dem AHV-Alter oder noch später Ihre 3a-Gelder zu einem anderen Institut transferieren wollen. Gemäss Urteil des Berner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008 wird die Auszahlung einer 3a-Versicherungspolice nach Alter 59/60 zwingend besteuert. Somit lässt sich das Geld nach Ablauf der Vertragsdauer weder in eine neue 3a-Versicherung noch auf ein Vorsorgekonto verschieben. Dagegen können Sie Ihre 3a-Guthaben nach Alter 59/60 ohne Steuerfolgen von einem Vorsorgekonto auf ein anderes transferieren.

Wie lässt sich die Säule 3a güter- und erbrechtlich optimieren?

Tipp 21: Das Versicherungssparen bietet gegenüber dem Banksparen gewisse erbrechtliche Vorzüge. Denn gemäss Versicherungsrecht fliessen 3a-Leistungen aus Versicherungsverträgen am Nachlass vorbei, direkt der begünstigten Person zu. Diese erhält somit das Geld, ohne den Ausgang einer allenfalls jahrelangen Erbauseinandersetzung abwarten zu müssen. Das ist von Vorteil bei einem komplexen Nachlass, bei dem viele Erbberechtigte mit divergierenden Interessen beteiligt sind. Dass 3a-Leistungen aus Versicherungsverträgen am Nachlass vorbeifliessen, erweist sich auch bei einer überschuldeten Erbschaft als Vorteil. Wird diese von der begünstigten Person ausgeschlagen, erhält die Person trotzdem die Versicherungssumme ausbezahlt.

Tipp 22: Ungeachtet der erwähnten erbrechtlichen Vorteile des Versicherungssparens gilt: Begünstigungen aus der Säule 3a dürfen die Pflichtteile der Erben nicht verletzen. Das gilt auch für das Banksparen, und verletzte Pflichtteile müssen aus anderen Vermögenswerten ausgeglichen werden. Immerhin bieten in solchen Situationen Lebensversicherungen einen gewissen Vorteil: Sie werden bei der Pflichtteilsberechnung nur mit ihrem Rückkaufswert angerechnet, und dieser ist tiefer als die im Todesfall ausbezahlte Leistung.

Tipp 23: Bei einer Scheidung können Ehegatten oder der Richter die Aufteilung der 3a-Gelder vereinbaren. Das ist beim Versicherungssparen schwieriger zu bewerkstelligen als beim Banksparen, denn bei der Auflösung einer Versicherungspolice drohen Rückkaufsverluste.

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