33 Tipps (Teil 5)

33 Tipps zur Säule 3a (Teil 5 von 5)

33-mal Säule 3a– wir zeigen, wie Sie mit der gebundenen Vorsorge nicht nur Steuern sparen, sondern auch rentabel anlegen. Im letzten Teil lesen Sie, was es beim Bezug der 3a-Gelder zu beachten gilt.

Tipp 28: Seien Sie sich bewusst, dass die Säule 3a nicht umsonst auch «gebundene Vorsorge» heisst. Ihr Sinn und Zweck besteht darin, dass ordentliche Bezüge erst ungefähr mit dem AHV-Alter möglich sind. Wenn Sie wollen, können Sie den Bezug sogar bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters aufschieben, sofern Sie berufstätig bleiben. In dieser Zeit können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer absetzen. Umgekehrt dürfen Sie das Geld frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen.Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung!

Tipp 29: Eine noch frühere Auszahlung, einen sogenannten Vorbezug, können Sie nur in wenigen Ausnahmefällen geltend machen:

  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Wenn Sie auswandern.
  • Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben, eine Hypothek darauf zurückzahlen oder selbst genutztes Wohneigentum umbauen bzw. renovieren wollen.
  • Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen.
  • Wenn Sie einen Einkauf in die Pensionskasse mit 3a-Geldern finanzieren.

Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung über die genauen Bedingungen und erforderlichen Nachweise.

Wie lässt sich der Bezug der 3a-Gelder staffeln?

Tipp 30: 3a-Gelder werden bei der Auszahlung besteuert. Die Steuerrechnung wächst dabei progressiv mit der Höhe des Betrags, den Sie im betreffenden Jahr beziehen. Um diese Steuerprogression zu verringern, sollten Sie die Auszahlung der 3a-Gelder mittels ordentlichen Bezügen und Vorbezügen über mehrere Jahre verteilen. Tätigen Sie z.B. mit Alter 50 einen Vorbezug für die Renovation oder den Umbau Ihres in die Jahre gekommenen Wohneigentums. Mit einem zweiten Vorbezug nahe Alter 60 reduzieren Sie die Hypothek und entlasten so das Haushaltsbudget bei der baldigen Pensionierung. Und in den fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Alters lassen Sie sich das verbleibende 3a-Guthaben gestaffelt in etwa gleich grossen Tranchen als ordentliche Bezüge auszahlen.

Tipp 31: Voraussetzung für eine Staffelung ist aber, dass die 3a-Gelder von Anfang an auf mehrere 3a-Konti aufgeteilt worden sind. Teilbezüge von einem Konto sind nämlich nicht möglich. Sie können schon zu Beginn mehrere Konti eröffnen (auch bei derselben Bank) und Ihre Einzahlungen gleichmässig verteilen. Oder Sie eröffnen anfangs nur ein Konto, zahlen darauf regelmässig ein und eröffnen erst ein weiteres, wenn der Kontostand z.B. 50’000 Franken erreicht.

Tipp 32: Berücksichtigen Sie bei der Staffelung auch die Konti Ihrer Ehegattin respektive Ihres Ehegatten und die Auszahlung der Pensionskasse. Denn sämtliche in einem Jahr ausbezahlten Vorsorgegelder werden zusammengezählt. Einige Kantone kumulieren sogar alle Kapitalbezüge über drei bis fünf Jahre und erschweren so die zeitliche Staffelung.

Lohnt sich der Umzug in einen steuergünstigen Kanton?

Tipp 33: Oft wird geraten, auf die Pensionierung hin den Wohnsitz in einen steuergünstigen Kanton zu verlegen. Denn der Bezug von 3a-Geldern ist in jenem Kanton zu versteuern, in dem Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnen. Aber bei einer optimalen Staffelung der Vorsorgegelder bleibt die fiskalische Belastung auch in einem Hochsteuerkanton moderat, und Sie können sich den erheblichen Aufwand für einen Wohnsitzwechsel sparen.

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10 Kommentare über “33 Tipps zur Säule 3a (Teil 5 von 5)”

  1. Ich möchte ev einen gestaffelten Bezug meiner drei Konten der Säule 3a machen:
    einmal mit 50 Jahren für einen Umbau am Haus,
    einmal mit 60 Jahren für die Amortisation der Hypothek
    und der Rest zwischen 60 und 65 Jahren.
    Gibt es da finanzielle Nachteile (steuerlich) für mich, ob ich das Geld gestaffelt 5 Jahre vor der Pension anfange zu beziehen oder schon mit 50 Jahren anfange zu beziehen? Normalerweise wird ja die Auszahlung zum Rentensatz versteuert. Ich nehme an, das gilt nicht mit 50 Jahren…
    Vielen Dank und Gruss
    K. von Arx

    1. Sehr geehrter Herr von Arx
      Die Kantone kennen unterschiedliche Varianten, wie sie Kapitalauszahlungen aus der Vorsorge besteuern. Eine davon ist die Besteuerung zum Rentensatz. Im Kanton Basel-Land gab es tatsächlich bis und mit Steuerjahr 2013 die Praxis, dass das Alter die Steuerhöhe beeinflusste. Abgesehen von diesem Sonderfall erfolgt die Besteuerung nach Rentensatz altersunabhängig.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Ich möchte mein 3a Konto bei der MB auflösen (bin 58) zur Rückzahlung eines (privaten, keine Bank) Darlehens, das ich zum Kauf meiner EG-Wohnung aufgenommen habe.
    Sehen Sie hier ein Problem?
    Vielen Dank und Gruss
    Jack Reutlinger

    1. Guten Tag Herr Reutlinger
      Auf Ihre persönliche Situation können wir an dieser Stelle nicht eingehen. Allgemein lässt sich jedoch festhalten, dass eine solche Auflösung grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass im Darlehensvertrag klar ersichtlich ist, dass das Darlehen für den Kauf von Wohneigentum eingesetzt wurde. Womöglich besteht ein entsprechender Hinweis im Kaufvertrag oder das Darlehen ist sogar im Grundbuch eingetragen.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  3. Ich habe davon gehört, dass bald eine MIndestfrist beim gestaffelten Bezug von 3a Geldern zur Anwendung gelangen soll: Sprich es muss immer 1 Jahr zwischen zwei Bezügen verstreichen.
    Wie schätzen Sie die Chance für die Einführung einer solchen Regelung und den Zeitpunkt der Inkraftsetzung ein?

    1. Guten Tag
      Auf kantonaler Ebene laufen Bestrebungen, dass gestaffelte Bezüge zusammengezählt und gemeinsam besteuert werden. So berät das solothurnische Kantonsparlament darüber, ob jeweils die Bezüge der letzten zwei Jahre zusammen besteuert werden sollen. Einschränkungen kennt z.B. bereits der Kanton Thurgau. Bei den gestaffelten Bezügen ist zudem die Bestimmung auf eidgenössischer Gesetzesebene zu beachten, dass Säule-3a-Vorbezüge nur alle fünf Jahre möglich sind, wenn damit Wohneigentum erworben oder eine Hypothek amortisiert wird.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  4. Das Problem bei der Migros Bank ist vor allem, dass man keine (besseren) Fonds ins V-Depot legen kann, weil diese nicht den Namen der Migros Bank tragen! Zudem sind verschiedene dieser Mi-Fonds kaum grosse Rendite-Perlen. Der “normale” Mi-Fonds 30 A zahlt beim Kurs von ca.Fr.107.- Fr.1.10, der gleiche Fonds im 3. Säule Depot Mi-Fonds 30 V Fr.1.25. Und das ist nicht unbedingt grossartig.

    1. Sehr geehrter Herr Kuhn
      Entscheidend ist nicht die Ausschüttungsrendite, sondern die Gesamtperformance aus Ausschüttung und Kurszuwachs. Diese beträgt beim Mi-Fonds (CH) 30 V kumuliert über die letzten fünf Jahre 21,9%. Das macht im Schnitt 4% pro Jahr – ein attraktives Chancen-Risiko-Profil bei rund 30% Aktienanteil. Entsprechend wurde der Fonds bei den Lipper Fund Awards ausgezeichnet.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  5. Wie sieht die Besteuerung der 3a Guthaben im Kanton Thurgau aus? Macht es Sinn die 3a Konten gestaffelt aufzulösen?

    1. Guten Tag Herr Aeschbacher
      Ich antworte Ihnen am Beispiel von Frauenfeld. Hier lohnt sich die gestaffelte Auflösung erst bei grösseren Beträgen. Wer bei der Pensionierung 200’000 Franken in die Säule 3a investiert hat, spart rund 1600 Franken, wenn er das Kapital gestaffelt über zwei Konten bezieht.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

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