Birne 2. Säule

Streitpunkt „Zweite Säule“

Der Bundesrat erwägt, den Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei der Pensionierung einzuschränken. Wie würde mich diese Massnahme als Normalbürger betreffen?

Die Pläne des Bundesrates waren nur vage formuliert und haben trotzdem erhebliche Diskussionen ausgelöst. Tatsächlich geht es um viel Geld: Über 600 Milliarden Franken haben die Schweizer Haushalte über die Pensionskassen angespart. Der Entscheid, ob man dieses Geld bei der Pensionierung als Kapital oder als Rente bezieht, ist für jeden von enormer Tragweite. Doch welche Folgen hätte nun eine Beschränkung des Kapitalbezugs? Die grosse Mehrheit wäre davon nicht tangiert. Sieben von zehn Pensionären entscheiden sich ohnehin für die Rente. Und von den restlichen 30 Prozent beziehen die meisten nur einen kleinen Teil der Ersparnisse als Kapital; im Schnitt sind es pro Kapitalbezüger 170‘000 Franken.

Diese Dominanz der Rentenlösung macht durchaus Sinn. Denn bei einer normalen Lebenserwartung fährt man damit meistens besser.

Aussicht auf ein langes Leben
Aussicht auf ein langes Leben
Statistische Überlebenskurve für eine 65-jährige Person. Lesebeispiel: Die Wahrscheinlichkeit, das 80. Altersjahr zu erreichen, beträgt für eine Frau 85 Prozent und für einen Mann 74 Prozent.

Zur Illustration sehen Sie in der Grafik Ihre Überlebenskurve, wenn Sie als Frau frisch pensioniert werden: Ein Alter von 80 erreichen Sie mit einer Wahrscheinlichkeit von immerhin 85 Prozent. Auf 90 Jahre kommen Sie zu gut 50 Prozent. Den 95. Geburtstag werden Sie mit einer Chance von 30 Prozent feiern können. Und in jedem zehnten Fall werden Sie gar 100. Ebenfalls dargestellt ist die Überlebenskurve für einen 65-jährigen Mann: Er wird zu 50 Prozent 87 Jahre alt.

Eine geringe Lebenserwartung spricht für den Kapitalbezug

Die Daten zeigen, weshalb der Kapitalbezug oftmals problematisch ist: Ihre Lebensdauer können Sie häufig nur schwer abschätzen. Wenn zum Beispiel eine Frau bei der Pensionierung mit einem Kapitalverzehr innert 25 Jahren rechnet, so wird ihr Geld mit 50 Prozent Wahrscheinlichkeit nicht ausreichen. Bei der Rentenlösung dagegen brauchen Sie sich um dieses so genannte „Langlebigkeits-Risiko“ nicht zu kümmern – die Rente erhalten Sie auf sicher.

Sinnvoller ist der Kapitalbezug hingegen, wenn Sie bei der Pensionierung mit einem baldigen Tod rechnen müssen. Statistisch kommt dieser Fall allerdings selten vor: Das Risiko, als Rentner bis im Alter 75 zu sterben, beträgt lediglich 8 Prozent bei Frauen respektive 14 Prozent bei Männern.

Damit wird auch klar, wer von einer allfälligen Einschränkung des Kapitalbezugs vor der Pensionierung am stärksten betroffen wäre: Personen mit einer tieferen Lebenserwartung. Ihre finanzielle Flexibilität nähme ab. Insbesondere könnten sie das ersparte Alterskapital, das sie selber nicht mehr benötigen, weniger gut an die Nachkommen weitervererben.

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3 Kommentare zu Streitpunkt „Zweite Säule“

  1. Sehr geehrte Migrosbank

    Besten Dank für Ihre Seite und wertvollen Hinweise. Es ist tatsächlich nicht einfach die Pensionierung gut und hoffentlich richtig vorzubereiten
    Meine Situation ist; ledig, ohne Kinder. ohne Wohneigentum. Mit 50% im Anstellungsverhältnis, 50% Selbständig. Und ich arbeite mit beiden Job`s über meine Pensionierung hinaus (ohne im Moment zu wissen, wie lange).
    Finanziell habe ich mich deshalb dazu entschieden: AHV Rente, BVG-Rente und Säule 3a aufzuschieben, um damit eine Steuerprogression zu vermeiden. Kommt dazu, dass der Aufschub auch bezügl. Zinsen Vorteile hat, da dass Geld bei AHV, BVG und Säule 3a besser verzinst ist als auf jedem Anlagekonto. Bei evtl. finanzielle Engpässe( bis zum Rentenbezug), vorerst mit angespartem Vermögen zu begleichen. Durch den Aufschub kann ich die zukünftige Rente erhöhen (AHV ca. 5%, BVG 0,2 erhöhter Umwandlungssatz, pro Jahr.(Ganz wichtig, dass ich den Moment der Senkung des Umwandlungssatzes nicht verpasse; (dh. vor 2020).
    Das Risiko, dass ich dabei eingehe ist; sollte ich unerwartet in den nächsten 5 Jahren ableben, dann habe ich zwar alles angehäufte Rentengeld verloren (aber im Himmel brauche ich ja kein cash). Und, da ich kinderlos bin, sind meine Erben die AHV und Pensionskasse, dh. dann habe ich wenigstens noch etwas Gutes hinterlassen für die Allgemeinheit. Würde ich jedoch über 85 Jahre alt werden, dann habe ich gewonnen, mit einer um 30% höheren AHV-Rente, 1% höheren Umwandlungssatz BVG-Rente. Säule 3a kann ich, solange ich berufstätig bin (max. bis 70 Jahre), weiter einbezahlen (Rentenerhöhung). Das ganze Geld auf allen Institutionen bleibt höher verzinst, als auf jeder Bank (Anlagekonto).
    Vielleicht ist mein Modell für kinderlose Singles, die mit 64 Jahren noch nicht aufhören zu arbeiten, auch eine Idee wie man Steuern sparen und Rente erhöhen kann.
    Es hat den Vorteil, dass man mit diesem Modell ein kalkulierbares Risiko eingeht, dass man jederzeit ändern kann.
    Pensionierung ist eine anstrengende Sache, für die es sich lohnt, früh genug zu beginnen, sich Gedanken dazu zu machen. Vor allem dann, wenn man nicht zu den «Grossverdienern» gehört.

  2. Ich habe mir das Kapital auszahlen lassen und mit dem Geld die Resthypothek auf meinem Haus abgelöst. Jetzt habe ich wohl keine lebenslange Rente, aber dafür habe ich mein Leben lang keine Wohnkosten (ausser natürlich Nebenkosten) mehr. Somit habe ich der eventuellen Inflation ein Schnippchen geschlagen und wie lange ich lebe, spielt in meinem Fall auch keine Rolle. Ein grosser Vorteil hat diese Version auch noch. Sollte ich, sagen wir mal 10 Jahre nach der Pension das Zeitliche segnen, dann erbt meine Tochter ein abbezahltes Haus. Im Fall der Rente würde sie nichts erben. Das von mir angesparte Pensionskassen-Vermögen würde im Falle der Rentenauszahlung die Pensionskasse/Versicherung einstreichen. Auch die öffentliche Hand profitiert von der Lösung der Kapitalauszahlung. Sollte ich z.B. in ein Pflegeheim müssen, dann wäre ein Haus da, welches veräussert werden könnte und so mit dem Erlös die Kosten für die Pflege wenigstens teilweise decken würde, gleich wie bei der Rente.
    Sollte man keine Immobilie oder keine Eigentumswohnung nach der Rente kaufen wollen, dann ist der Kapitalbezug meiner Meinung nach nicht besonders ratsam, da nicht alle Leute Anlageprofis sind, und auch Banken, wie man oft hört, sehr «geübt» sind im Vernichten von Kapital aus der Pensionskasse.
    Dass der Bundesrat diese Möglichkeit der Barauszahlung im Pensionsalter, oder den Bezug von Kapital für Wohneigentum zu kaufen abschaffen will, ist für mich sehr befremdend und auch gar nicht nötig, denn es besteht ja keine Gefahr, dass dieses ausbezahlte Geld dazu führen wird, dass Rentner deswegen Ergänzungsleistungen beantragen werden.
    Abschaffen sollte man meiner Meinung nach die Möglichkeit das Geld in bar zu beziehen, wenn man sich selbständig machen will, denn ich kenne etliche Personen persönlich, die sich das Geld auszahlen liessen und nachher Schiffbruch erlitten und nun Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen müssen.

  3. Endlich jemand der Klartext redet und die Sache auf den Punkt bringt! Das schreibe ich als Ex-VR einer PK. der viele heulende Versicherte erlebt hat, die ihren gesamten Kapitalbezug wegen Vermögensverwaltern verloren haben!

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