Fünf Kriterien zur Beurteilung Ihrer Pensionskasse

Für die meisten Menschen ist die berufliche Vorsorge der grösste Vermögensposten. Doch bei den Leistungen bestehen riesige Unterschiede zwischen den Pensionskassen. Wie grosszügig ist Ihre persönliche PK? Mit unserer Checkliste finden Sie es heraus.

Insgesamt 900 Milliarden Franken haben Herr und Frau Schweizer in der zweiten Säule angespart. Doch die Differenzen zwischen den einzelnen Pensionskassen sind enorm (vgl. «Gleicher Lohn, aber 50 Prozent mehr Rente»). Deshalb sollten Sie prüfen, wie hoch die Leistungen bei Ihrer eigenen Vorsorge ausfallen. Denn sie sind ein wichtiger Bestandteil Ihres Lohnpakets. Überdies zeigt Ihnen eine solche Prüfung, ob ein freiwilliger Einkauf in Ihre Pensionskasse Sinn macht. Mit unserer Checkliste sehen Sie, welche Kriterien zu beachten sind.

Das wichtigste Dokument ist Ihr persönlicher Vorsorgeausweis, den Sie einmal jährlich von Ihrem Arbeitgeber zugeschickt erhalten. Doch leider ist dieser Ausweis meist ein regelrechter Zahlensalat und für einen Laien kaum noch verständlich ist. Wir haben deshalb unter diesem Link einen vereinfachten Musterausweis publiziert, in welchem alle wichtigen Zahlen klar und anschaulich erklärt sind. Auch wenn Sie wissen möchten, wie sich die fünf nachfolgenden Kriterien konkret in der Praxis auswirken, können Sie das auf unserem Musterausweis nachschauen.

1. Finanzielle Gesundheit der Pensionskasse

Prüfen Sie zunächst die Art Ihrer Vorsorgeeinrichtung: Handelt es sich um eine autonome Pensionskasse oder hat sich Ihr Arbeitgeber einer Sammelstiftung oder Versicherungsgesellschaft angeschlossen? Besonders grosszügige Leistungen sind tendenziell eher von autonomen Kassen zu erwarten.

Der Deckungsgrad der Pensionskasse gibt Auskunft darüber, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen durch die eigenen Vermögenswerte gedeckt sind.

Ein Wert von 110 Prozent kann im aktuellen Umfeld als gut bezeichnet werden. Je niedriger der Deckungsgrad, desto grösser ist das Risiko einer künftigen Leistungskürzung. Bei einer vertieften Analyse Ihrer Pensionskasse sollten Sie auch den technischen Zinssatz, die ausgewiesenen Kosten und das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern berücksichtigen.

2. Höhe des Arbeitgeberbeitrags

Der minimale Sparbeitrag für die berufliche Vorsorge ist gesetzlich festgelegt. Und zwar abhängig vom Alter: Ab 25 Jahren beträgt er 7 Prozent des versicherten Lohns. Ab 35 steigt dieser Satz auf 10 Prozent, ab 45 auf 15 Prozent und ab 55 auf 18 Prozent. Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte davon übernehmen. Etliche Firmen bezahlen aber freiwillig deutlich mehr – oftmals, ohne dies an die grosse Glocke zu hängen. Prüfen Sie also, wie hoch der Anteil bei Ihnen ausfällt.

3. Höhe des Koordinationsabzugs

Massgeblich für Ihre Leistungen in der beruflichen Vorsorge ist der so genannte versicherte Lohn oder BVG-Lohn. Diesen erhalten Sie, wenn Sie vom Jahreslohn einen Koordinationsabzug von aktuell 24‘675 Franken subtrahieren. Dieser Abzug wird damit begründet, dass im Alter ein zusätzliches Einkommen von der AHV kommt. Wer allerdings Teilzeit arbeitet (bei den Frauen sind das immerhin 60 Prozent), wird bei diesem System stark benachteiligt: Konkret kann eine Reduktion des Arbeitspensums um 50 Prozent dazu führen, dass die Rente um drei Viertel sinkt (vgl. «Teilzeitarbeit als Vorsorgefalle»). Viele Unternehmen bieten deshalb eine grosszügigere Lösung an, indem Sie den Koordinationsabzug proportional dem Arbeitspensum anpassen.

4. Überobligatorische Leistungen

Die obere Limite des Jahreslohns für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt zurzeit 84‘600 Franken. Nach Abzug des Koordinationsabzugs von 24‘675 Franken gilt aktuell der maximale BVG-Lohn von 59‘925 Franken. Das heisst, der gesetzliche Mindestzinssatz (ab 2016 1,25 Prozent) sowie der Umwandlungssatz (6,8 Prozent) gelten nur bis zu dieser Lohnhöhe. Darüber kann die Pensionskasse diese beiden Eckdaten nach eigenem Ermessen festlegen.

So haben manche Kassen den überobligatorischen Umwandlungssatz auf 5 Prozent gesenkt, während er bei anderen sogar über die gesetzlichen 6,8 Prozent hinausgeht.

Diese Prozentzahl hat einen enormen Einfluss auf Ihre künftige Rente. Zur Erinnerung: Ein Satz von 6,8 Prozent bedeutet, dass Sie auf einem Altersguthaben von 100‘000 Franken eine Rente von 6800 Franken erhalten. Prüfen Sie also auf Ihrem Vorsorgeausweis, wo hoch diese Zahl bei Ihnen ist.

5. Risikoleistungen

Die berufliche Vorsorge enthält auch eine Versicherung im Todesfall sowie bei Invalidität. Bei diesen so genannten Risikoleistungen besteht ebenfalls eine grosse Spanne. Für Familienväter ist vor allem wichtig, ob die Ehegatten- und Kinderrente genügend hoch ausfällt. Nicht verheiratete Partner sollten unbedingt abklären, ob und unter welchen Bedingungen Konkubinatspartner versichert werden können (vgl. dazu auch Punkt 5 in diesem Blog-Beitrag). Die jeweilige Praxis geht bei diesem Kriterium weit auseinander.

Das Abklären der fünf oben genannten Kriterien benötigt zwar etwas Zeit. Doch ist diese in jedem Fall gut investiert. Denn für viele wichtige Weichenstellungen müssen Sie die Qualität Ihrer Pensionskasse ohnehin beurteilen können. Zum Beispiel, wenn Sie mittels Einkauf in die Pensionskasse Steuern sparen möchten oder bei der Frage Kapital vs. Rente vor der Pensionierung.

Übrigens: Die Pensionskasse der Migros gehört in unabhängigen Vergleichen regelmässig zu den Besten. Das Resultat eines umfangreichen Tests der Zeitschrift «Beobachter» finden Sie hier.

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1 Kommentar zu Fünf Kriterien zur Beurteilung Ihrer Pensionskasse

  1. Eines der HAUPT-Uebel (nebst vielfach überhöhtem Kostensatz der Anbieter/Versicherung) betr. Performance:
    – Eine verfehlte Anlagestrategie (!) = Die «Gelder/Anlagen» sind langfristig (i.d.R. über Jahrzehnte) gedacht, die Anlage-Strategie erfolgt jedoch «konservativ»(Grossteil = Obligationen). Die Aktienquote ist viel zu klein (!), da kurzfristige Schwanken unerheblich sind! Somit schon über Jahre kaum 1% Rendite (im Gegensatz zu den Aktien)!!
    – Jeder Einzahler sollte die Pensionskasse und die Anlage-Strategie (Aktienquote bis 100%) selbst wählen können!!
    FAZIT:
    – Entsprechende «Vorstösse» sind in «Bundes-Bern» einzureichen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu verändern!!
    – Damit müssten wir heute nicht über Reduzierung des Rentensatzes etc. etc. sprechen!!

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