Teilzeitarbeit als Vorsorgefalle

Nach der Mutterschaft möchte ich wieder Teilzeit arbeiten. Wie gehe ich vor, um eine Lücke in meiner Altersvorsorge zu vermeiden?

Wer Teilzeit arbeitet, sollte sich besonders intensiv um seine Vorsorge kümmern. Leider ist dies vielen Leuten nicht bewusst, obwohl die Teilzeitarbeit immer mehr Verbreitung findet. Bei den Frauen betrifft es mit einem Anteil von 60 Prozent sogar die Mehrheit. Deutlich tiefer liegt der Anteil bei den Männern mit 11 Prozent. Von den insgesamt 1,5 Millionen Personen mit einer Teilzeitstelle haben rund 650‘000 ein Pensum unter 50 Prozent. Bei ihnen ist die Gefahr, in eine Vorsorgelücke zu geraten, besonders gross.

So gross ist die Vorsorgelücke
So gross ist die Vorsorgelücke
Bei einer Teilzeitarbeit von 50 Prozent kann der versicherte Lohn je nach Pensionskasse (PK) sehr unterschiedlich ausfallen: Die Grafik zeigt dies für eine Standard-PK, für die Migros-PK sowie für die Situation bei zwei Teilzeitjobs von 30 resp. 20 Prozent.

Grund dafür ist der «Koordinationsabzug». Der Gesetzgeber sieht nämlich vor, dass der Bruttolohn für die Pensionskasse um einen fixen Koordinationsabzug von 24‘570 Franken gekürzt wird. Bei einem 100-Prozent-Jahreslohn von 70‘000 Franken beträgt der versicherte PK-Lohn somit 45‘430 Franken.

In der Grafik sehen Sie nun die gleiche Kalkulation bei einem 50-Prozent-Pensum: Der versicherte Jahreslohn sinkt auf nur noch 10‘430 Franken (35‘000 minus den Koordinationsabzug von 24‘570). Das bedeutet: Wenn Sie 50 Prozent arbeiten, reduzieren sich Ihre PK-Leistungen nicht ebenfalls um die Hälfte, sondern um drei Viertel. Das betrifft sowohl Ihre Altersrente, als auch eine allfällige Invaliden- oder Waisenrente.

Die Säule 3a stopft Lücken in der Vorsorge

Manche Pensionskassen sind allerdings grosszügiger als vom Gesetzgeber vorgesehen. Statt einen fixen Koordinationsabzug zu verwenden, passen sie diesen proportional zum Arbeitspensum an. So auch die Migros-Pensionskasse: Im erwähnten Beispiel verdoppelt sich dadurch der versicherte Lohn von 10‘430 auf 20‘960 Franken – eine massive Verbesserung! Achten Sie also bei der Jobauswahl auf die PK-Leistung bei einem Teilzeitpensum.

Noch komplizierter wird die Vorsorge bei zwei Teilzeitjobs mit geringen Pensen, wenn der einzelne Lohn weniger als 21‘060 pro Jahr erreicht (vgl. rechtes Beispiel in der Grafik). In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Sie in die Pensionskasse aufzunehmen. Eventuell tut er dies freiwillig, ansonsten können Sie Ihr Einkommen bei der Stiftung Auffangrichtung BVG versichern.

Fazit: Wer Teilzeit arbeitet, muss ein besonderes Augenmerk auf die Vorsorge legen.

Ich empfehle Ihnen, eine tiefe PK-Leistung mit regelmässigen Einzahlungen in die Säule 3a zu kompensieren. In Frage kommt auch ein Einkauf in die Pensionskasse.

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«Teilzeitarbeit kann Sie die Zukunft kosten» – Der Artikel zum Thema, erschienen in der 20 Minuten am 26. August 2014.

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2 Kommentare über “Teilzeitarbeit als Vorsorgefalle”

  1. Es ist geradezu erschreckend, wie rückständig und diskriminierend die Schweizer Gesetze und Sozialgesetze sind. Es zieht sich durch alle Gestze und Regelungen. Extrem kurzer Mutterschaftsurlaub, Väter können keinen Vaterschaftsurlaub nehmen, Frauen verdienen oft deutlich weniger als Männer, begrenzte Einkäufe in die 3. Säule etc. etc. Wann wacht die Bevölkerung auf und fordert eine Verbesserung drastisch ein? So lange heisst es, willkommen im Mittelalter was Sozialleistungen angeht in der Schweiz.

  2. Auch die Einzahlungen in die 3. Säule als Teilzeitarbeitende ohne PK ist diskriminierend. Sie können nur 20 % vom Einkommen einzahlen und nicht das Maximum. Folglich kann hiermit die Vorsorgelücke nur bedingt gestopft werden. Teilzeitarbeitende werden also doppelt benachteiligt. Wäre das auch so, wenn ebensoviele Männer davon betroffen wären?

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