5 Tipps

Fünf hilfreiche Tipps zur (Früh-)Pensionierung

Egal, bis zu welchem Alter Sie arbeiten: Bei der Pensionierung müssen Sie mehrere wichtige Entscheide treffen. Zum Beispiel, ob Sie das Kapital oder eine Rente beziehen wollen. Oft lohnt sich auch ein schrittweiser Übertritt in den Ruhestand.

1. Träumen ja, aber bitte auf der Basis von Fakten

Was kann ich alles mit der gewonnenen Zeit anstellen, wenn ich vorzeitig in Pension gehe? Bei den meisten würde die Wunschliste wohl ziemlich lang. Um aber die Enttäuschung zu vermeiden, dass Ihnen das Budget für eine Frühpensionierung fehlt, sollten Sie rechtzeitig ab Alter 50 einen ersten Faktencheck erstellen.

Das ist weniger kompliziert, als Sie vielleicht befürchten. Konsultieren Sie zunächst den Vorsorgeausweis, den Sie jeweils im Frühjahr von der Pensionskasse bekommen.

Dieser enthält eine Hochrechnung des Alterskapitals, das Sie bei der Pensionierung erwarten dürfen.

Weil die meisten Vorsorgeausweise ziemlich kompliziert gestaltet sind, haben wir einen einfach verständlichen Leitfaden zur Entzifferung der Zahlen publiziert. Weiter finden Sie hier Angaben zum Einkommen eines durchschnittlichen Rentners, so dass Sie eine mögliche Vorsorgelücke auf einen Blick erkennen.

Als nächsten Schritt können Sie Ihre voraussichtliche AHV-Rente abschätzen. Auch dazu finden Sie auf unserem Blog eine hilfreiche Anleitung. Und schliesslich können Sie Ihre Chancen auf eine Frühpensionierung stark verbessern, indem Sie konsequent in die Säule 3a einzahlen. Nützliche Tipps dazu gibt Ihnen unser Beitrag «Die sieben Irrtümer bei der Säule 3a».

2. Die Rente ist meist die bessere Wahl als der Kapitalbezug

Wer gute Chancen auf ein hohes Alter hat, fährt mit der Rentenlösung auf jeden Fall besser. Das verdeutlicht auch die unten stehende Grafik mit unserer Modellrechnung.

Auf dem Spiel stehen hunderttausende Franken
Die Lebenserwartung entscheidet, ob der Kapitalbezug oder die Rente die bessere Lösung ist. In dieser Kalkulation ist die Rente ab einer Lebenserwartung von 83 Jahren vorteilhafter.
Modellrechnung für eine ledige Person mit einem PK-Vermögen von 500‘000 Franken. Annahmen: Umwandlungssatz 6,8%, Grenzsteuersatz 20%, Kapitalrendite 1,5%, Kapitalauszahlungssteuer 8%.

Weil das Vorsorgekapital bei einer Frühpensionierung knapper ausfällt, steigt dadurch das Langlebigkeitsrisiko: Beim Kapitalbezug besteht somit eine grössere Gefahr, dass Ihr Vermögen bei einem überdurchschnittlich langen Leben nicht mehr ausreicht. Mit der Rentenlösung bleiben Sie hingegen auf der sicheren Seite.

3. Prüfen Sie Ihr zusätzliches Einkaufspotenzial bei Ihrer Pensionskasse

Dem Vorsorgeausweis entnehmen Sie, mit welchem Betrag Sie sich maximal in Ihre Pensionskasse einkaufen können.

Aus steuerlichen Gründen sollten Sie die Einkäufe über mehrere Jahre staffeln. Denn Sie können den Betrag jeweils bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen. Zu beachten ist allerdings, dass nach einem Einkauf drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden darf. Berücksichtigen sollten Sie ebenso, dass die Einkäufe bei vielen Pensionskassen in den überobligatorischen Teil fliessen, bei welchem die Leistungen tiefer angesetzt sind.

Der Gesetzgeber erlaubt den Pensionskassen seit 2006, dass nebst dem ordentlichen Einkaufspotenzial zusätzlich die Leistungskürzung bei einer Frühpensionierung mit freiwilligen Einkäufen kompensiert werden kann. Wenn also Ihre Pensionskasse diese Möglichkeit anbietet und Sie weitere Ersparnisse zur Verfügung haben, sollten Sie diese Möglichkeit unbedingt nutzen.

4. Von einem Vorbezug der AHV ist meistens abzuraten

Gemäss AHV-Gesetz kann der Beginn der Rentenauszahlung zwischen dem 63. und 70. Altersjahr individuell gewählt werden (bei Frauen zwischen 62 und 69). Allerdings lohnt sich ein Vorbezug in der Regel nicht. Dies führt nämlich zu einer dauerhaften Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro vorverschobenem Jahr (vgl. Grafik). Auch bei einer Frühpensionierung ist es deshalb meist vorteilhafter, bis zum ordentlichen Pensionierungsalter auf die AHV-Rente zu warten.

Die Höhe der Rente ändert sich stark

Vorbezug und Aufschub
So wirkt sich ein Vorbezug respektive ein Aufschub der AHV auf die maximale Einzelrente aus.
So wirkt sich ein Vorbezug respektive ein Aufschub der AHV auf die maximale Einzelrente aus.

Wichtig: Auch bei einer Frühpensionierung müssen Sie bis zum gesetzlichen Rentenalter weiterhin AHV-Beiträge entrichten.

Die Beitragshöhe für Nichterwerbstätige ist abhängig vom vorhandenen Vermögen sowie dem jährlichen Renteneinkommen und liegt zwischen 478 und maximal 23‘900 Franken. Immerhin dürfen Sie den geleisteten Beitrag in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

5. Eine schrittweise Pensionierung bietet mehrere Vorteile

Seit 2011 sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, bei einer schrittweisen Pensionierung ab dem 58. Altersjahr die bisherige Leistung der Pensionskasse weiterzuführen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Arbeitspensum nicht unter 50 Prozent reduziert wird. Auf diese Weise erhöhen Sie nicht nur Ihr Alterskapital, sondern können auch den Versicherungsschutz bis zum ordentlichen Rentenalter bewahren.

Eine gestaffelte Reduktion des Pensums hat bei einem Kapitalbezug zudem den Vorteil, dass dieser in mehreren Schritten erfolgen kann, womit die Steuerbelastung deutlich tiefer ausfällt. Mit diesem Vorgehen können Sie überdies AHV-Beiträge sparen: Denn mit dem Teilzeiteinkommen haben Sie Ihre Beitragspflicht bereits erfüllt. Somit verzichtet die Ausgleichskasse darauf, für die Berechnung der Beitragshöhe zusätzlich das vorhandene Vermögen in Rechnung zu stellen, wie dies bei einer vollständigen Frühpensionierung der Fall ist.

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2 Kommentare über “Fünf hilfreiche Tipps zur (Früh-)Pensionierung”

  1. Ich habe mich auch intensiv mit der Frühpensionierung beschäftigt. Wer würde nicht gerne früher aufhören zu arbeiten. Für mich kommt es leider nicht in Frage, ich werde wohl meine Jahre voll machen müssen

  2. Sehr geehrter Herr Steck
    Zu bedenken gibt auch der Punkt, dass im Todesfall bei Verheiraten die Pension bedeutend niedriger ist. Zudem wird das Vermögen viel tiefer besteuert als eine Rente. Wichtig scheint mir auch, wie viel Prozent der Bevölkerung älter als 82 bzw. 85 Jahre alt werden und dass die Pensionshöhe in den letzen Jahren stark gesunken ist und weiter sinken wird.
    Mit freundlichen Grüssen, R.Keller

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