Die sieben Irrtümer bei der Säule 3a

Mehrere Milliarden Franken zahlen die Schweizer jedes Jahr in die dritte Säule ein. Trotzdem ist der allgemeine Wissensstand darüber ziemlich gering. Aus diesem Grund widerlegen wir an dieser Stelle sieben der häufigsten Irrtümer.

1. Wegen der tiefen Zinsen lohnt sich die Säule 3a nicht mehr

Aktuell zahlt die Migros Bank auf dem Vorsorgekonto einen Zins von 0,75 Prozent. Das mag auf den ersten Blick bescheiden aussehen. Aber real, also unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Jahresinflation von minus 1 Prozent, ist diese Verzinsung im historischen Vergleich gar nicht so schlecht. So gab es ab und zu Perioden, etwa Anfang 2008, als die Teuerung höher ausfiel als der Zinssatz des Vorsorgekontos, womit der reale Wert des Guthabens schrumpfte. Vor allem aber spielt der Steuerspareffekt unabhängig von der Verzinsung. Damit lässt sich die Rendite der Säule 3a mehr als verdreifachen, wie die nebenstehende Grafik anhand der Stadt Basel illustriert. Im Beispiel mit kumulierten Einzahlungen von 60 000 Franken über 20 Jahre erreichen die Zinseinnahmen 4960 Franken. Hinzu kommt eine Steuerersparnis von 15 830 Franken. Inklusive Steuervorteil führt dies zu einem Endvermögen von rund 81 000 Franken, was einer risikolosen Jahresrendite von 2,8 Prozent entspricht.

Wer ab 45 jedes Jahr 3000 Franken in die Säule 3a einzahlt, verfügt bei der Pensionierung über ein Vermögen
Wer ab 45 jedes Jahr 3000 Franken in die Säule 3a einzahlt, verfügt bei der Pensionierung über ein Vermögen inklusive Steuerersparnis von 80 790 Franken. Die Steuerersparnis ist gerechnet für eine alleinstehende Person in Basel mit einem Nettoeinkommen von 80 000 Franken. In der Berechnung ist berücksichtigt, dass ab 64 zwei Vorsorgekonten gestaffelt aufgelöst werden.

2. Mit der Altersvorsorge kann man sich Zeit lassen

Bei jüngeren Personen erlaubt es das knappe Budget oftmals nicht, den Maximalbetrag in die Säule 3a einzuzahlen. Eine häufige Reaktion besteht darin, deshalb ganz auf eine Einzahlung zu verzichten – eine falsche Strategie. Erstens kommt dadurch der Zinseszinseffekt weniger zum Tragen. Und zweitens gilt die Einkaufsmöglichkeit in der Säule 3a jeweils nur für ein Jahr. Weil zudem die Summe für Arbeitnehmer auf einen Maximalbetrag (derzeit 6768 Franken) beschränkt ist, kann eine verpasste Einzahlung später nicht nachgeholt werden. Statt also in einem Jahr nichts und dann einen hohen Betrag in die dritte Säule zu investieren, sollte man besser einen konstanten Betrag einzahlen, auch wenn dieser eher tief ausfällt.

3. Es profitieren vor allem die Reichen

Das Klischee, die dritte Säule sei unsozial, hält sich hartnäckig. Dieses ist allerdings stark zu relativieren. Aus den Daten der Eidgenössischen Steuerverwaltung geht hervor, welche Einkommensklassen die grösste prozentuale Steuersenkung mit der Säule 3a erzielen: Am meisten profitieren Haushalte mit einem steuerbaren Einkommen zwischen 60 000 und 130 000 Franken (vgl. Wie gerecht ist die dritte Säule?). Darüber nimmt der Steuervorteil rasch ab, was an der bereits erwähnten Plafonierung der Einzahlungen liegt.

4. Im Steuerparardies ist der Vorteil am grössten

Weil die Säule 3a zu einer Reduktion der Einkommenssteuer führt, ist es genau umgekehrt: Die Wohnorte mit den höchsten Steuersätzen ermöglichen den grössten Abzug. Das föderalistische Steuersystem in der Schweiz führt dabei zu erheblichen Unterschieden. Im Fall einer alleinstehenden Person mit 70 000 Franken Nettoeinkommen spart der Genfer 2140 Franken, gegenüber lediglich 780 Franken beim Zuger. Je höher das Einkommen, desto geringer fällt diese Differenz übrigens aus: Bei einem Einkommen von 140 000 Franken kommt der Genfer auf einen Steuerrabatt von 2670 Franken, während es beim Zuger 1600 Franken sind. Eine Rangliste mit der Steuerersparnis in sämtlichen Kantonshauptorten finden Sie hier.

5. Die Säule 3a erfordert keine Planung

Im Vergleich zur beruflichen Vorsorge ist die dritte Säule sehr einfach und übersichtlich aufgebaut. Trotzdem sollte man auch hier eine längerfristige Planung betreiben. Zentral ist insbesondere, bei grösseren Summen zwei oder noch mehr Vorsorgekonten einzurichten. Dies ermöglicht eine gestaffelte Auflösung über mehrere Jahre, um die Steuerprogression zu brechen. Im erwähnten Beispiel von Basel beträgt die Kapitalbezugssteuer 2150 Franken bei zwei Konten gegenüber 2820 Franken mit nur einem Konto. Wer sich ausserdem in die Pensionskasse einkaufen kann, sollte dies ebenfalls mit der Säule 3a abstimmen. Wie Sie in diesem Beitrag nachlesen können, sollten Sie in jungen Jahren mit Vorteil auf die dritte Säule setzen und erst etwa zehn Jahre vor der Pensionierung zusätzlich Kapital in die berufliche Vorsorge einzahlen.

6. Aktien sind für die Säule 3a ungeeignet

Die überwiegende Mehrheit wählt für die Vorsorge die Kontolösung. Bei einem kurzfristigen Anlagehorizont macht das durchaus Sinn. Vielfach handelt es sich bei der Säule 3a jedoch um sehr langfristig angelegtes Geld. Hier könnte ein Vorsorgefonds zu deutlich höheren Erträgen führen. Über die letzten fünf Jahre haben die Vorsorgefonds der Migros Bank jährliche Renditen zwischen 2,6 und 5,3 Prozent erzielt. Detaillierte Performancezahlen der einzelnen Fonds finden Sie unter diesem Link.

7. Jüngere Leute setzen verstärkt auf die dritte Säule

Die steigende Lebenserwartung und die abnehmende Rendite an den Finanzmärkten erhöhen den Druck auf die Altersvorsorge. In der politischen Diskussion wird vermehrt die Forderung laut, das Pensionsalter zu erhöhen oder die Renten in der Pensionskasse zu senken. Zu erwarten wäre daher, dass gerade jüngere Leute vermehrt in die Selbstvorsorge investieren und dabei von den steuerlichen Anreizen des Fiskus profitieren. Eine Untersuchung der Migros Bank bei über 20 000 Kunden zeigt allerdings, dass in der Säule 3a der Anteil der 30- bis 44-Jährigen gegenüber den 45- bis 59-Jährigen seit 2010 signifikant abgenommen hat. Es scheint somit, dass etliche auch jüngere Leute die Vorsorge primär als gesellschaftliches Problem betrachten, bei sich selbst aber noch keinen zusätzlichen Handlungsbedarf erkannt haben.

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28 Kommentare zu Die sieben Irrtümer bei der Säule 3a

  1. Guten Tag
    Kann der 3a Vorbezug für die Sanierung der privaten Abwasserleitungen verwendet werden (EFH)?
    Diese gehören ja auch zum Wohnraum, bzw. sind für die Nutzung des Wohnraums notwendig.
    Freundliche Grüsse
    Adrian Beutler

    1. Sehr geehrter Herr Beutler
      Ja, Sie können 3a-Gelder auch für Renovationen und Sanierungen des selbst bewohnten Wohneigentums verwenden.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Der Artikel ist aber nicht gut gealtert. Damaliger Zins 0,75 Prozent und jetzt bei 0.1%! Ernsthaft? Bei so tiefen Zinssätzen wird das nichts mit dem Zinseszinseffekt.
    Investiert lieber in Gold oder Bitcoin.

    1. Guten Tag
      Sie haben recht: Der Zinseszinseffekt spielt bei Spar- und Vorsorgekonten nicht mehr, wenn die Zinsen ultratief sind, und mit Konten allein lässt sich kein Vermögen aufbauen. Umso wichtiger sind breit diversifizierte Finanzmarktanlagen. Zentral sind dabei Aktien – auch unter dem Aspekt der reinvestierten Dividenden, was einem Zinseszinseffekt gleichkommt.
      Gold als Krisenvorsorge und allenfalls auch Bitcoin als spekulative Beimischung können Bestandteile eines breit diversifizierten Vermögens sein. Wer aber langfristig Vermögen aufbauen will, sollte nicht nur auf diese beiden Anlagen setzen, da sie für sich alleine genommen enorm schwankungsanfällig sein können.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  3. ich habe nicht genug Jahressalär als angestellte für den eintritt in die 2Säule.
    kann ich auch vom 20% auf ein 3a Konto einzahlen›
    grüsse Ch. Seiler

    1. Guten Tag
      Das ist korrekt: Wenn Sie keine Pensionskasse haben, können Sie bis zu 20% Ihres Nettoeinkommens in die Säule 3a einzahlen (max. 34’128 Franken pro Jahr).
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  4. Sehr geehrter Herr Aeberli
    Zuerst vielen Dank für die wertvollen Infos in diesem Blog. Eine Frage bleibt für mich aber offen:
    Darf man auf zwei verschiedenen Säule 3a Konten bei verschiedenen Banken den Maximalbetrag einzahlen, anstatt zu halbieren? Geht das, wenn einfach nur ein Beleg bei der Steuererklärung abgegeben wird? Oder wird das zwischen den Banken überprüft, dass pro Person jährlich effektiv nur ein Mal der Maximalbetrag einbezahlt wird?

    Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
    M. Winkler

    1. Guten Tag
      Sie können die Einzahlungen in die Säule 3a auf verschiedene Banken (und Versicherungen) verteilen. Die Summe aller Einzahlungen im Kalenderjahr darf allerdings den Maximalwert nicht übersteigen.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  5. Guten Tag

    Können mit Guthaben von einem 3a-Konto Renovationen (Erneuerung Bodenbelag) in selbstgenutztem Wohneigentum getätigt werden?

    1. Sehr geehrte Frau Bollinger
      Ja, die Finanzierung von Renovationen ist möglich, auch namentlich von Erneuerungen der Bodenbeläge, sofern es sich dabei nicht einfach um Teppiche handelt.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  6. Guten Tag. Wenn ich von Ihrem 3A Produkt für selbstgenutztes Wohneigentum meine Hypothek amortisieren möchte, warum benötigen Sie dazu: 1. Kopie Grundbuchauszug der nicht älter als 6 Monate ist, 2. Kopie Wohnsitzbescheinigung die nicht älter als 3 Monate ist, 3. Kopie Hyppothekarvertrag/Bestätigung des Hypothekargebers über die aktuelle Hypothekarschuld (inkl. Zahlungsinstruktion), 4. eine Kopie eines gültigen Ausweises? Bei meiner früheren Bank (CS) benötigte ich dazu lediglich den Kaufvertrag (oder akt. Grundbuchauszug) und den Kreditvertrag mit Zusageschreiben (falls Hypo bei Fremdbank). Unverständlich für mich dieser massive Unterschied.

    1. Guten Tag
      Eine Amortisation mit Vorsorgegeldern kann nur stattfinden, wenn der Kunde Eigentümer einer Liegenschaft ist (deshalb Grundbuchauszug) und auch an der Adresse wohnhaft ist (deshalb Wohnsitzbescheinigung). Die Vorsorgestiftung ist gesetzlich verpflichtet, dies zu überprüfen, da sonst kein Vorbezug stattfinden kann.
      Bei der Eröffnung eines Vorsorgekontos erfolgt keine Identifikation des Kunden, ein 3a-Konto kann somit ohne ID- oder Passkopie erfolgen. Bei einer Auszahlung wird die Unterschrift jedoch geprüft (deshalb gültiger Ausweis).
      Die Bestätigung des Hypothekargebers dient zur Überprüfung der Hypothekarschuld, dass die Gelder zweckgebunden genutzt werden.

      Auf dem Formular der Vorsorgestiftung sind alle notwendigen Dokumente aufgelistet, um jeden Fall abwickeln zu können – auch für Kunden, die lediglich ein Vorsorgekonto besitzen und bei denen die Finanzierung durch eine Fremdbank erfolgt. Die Vorsorgestiftung der Migros Bank steht in direktem Kontakt zu den Betreuern der Migros Bank, es existieren interne Regelungen, bei welchen auf gewisse Dokumente verzichtet werden kann oder bei denen die Migros Bank die Unterlagen direkt der Stiftung zukommen lässt, ohne dass sich der Kunde um diese bemühen muss.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  7. Guten Tag
    Mir ist die Säule 3a sehr wichtig. Nun, dieses Jahr war ich leider knapp bei Kasse und habe keinen Rappen einbezahlt.
    Ich habe mir überlegt, einen «günstigen» Kleinkredit aufzunehmen (den kann ich nächstes Jahr problemlos zurückzahlen) und somit noch dieses Jahr die volle Säule 3a einzahlen. Weiter habe ich dann überlegt, dass ich so durch die 3a-Einzahlung und den Schuldzinsabzug die Steuern senken kann. Richtig überlegt oder zieh ich den Kürzeren?
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    1. Guten Tag
      Ihre Idee ist auf den ersten Blick bestechend. Aber sie hat einen Haken. Gehen wir davon aus, Sie nehmen einen günstigen Privatkredit zu 4,7% auf. Je nach Ihrer Einkommenssituation und Ihrem Wohnort fällt der Schuldzinsabzug für diesen Privatkredit höher oder tiefer aus. Nehmen wir optimistisch an, Sie können 35% abziehen (Grenzsteuersatz), dann beträgt die Zinsbelastung netto nach Steuern 3,1%. Damit sich die Kreditaufnahme lohnt, müsste auch die damit finanzierte Säule 3a netto nach Steuern mindestens 3,1% rentieren. Zahlen Sie das Geld lediglich auf ein 3a-Vorsorgekonto ein, sind Nettorenditen von über 3% bei den gegenwärtigen tiefen Zinsen unrealistisch. Wählen Sie stattdessen einen 3a-Vorsorgefonds mit möglichst hoher Aktienquote, sind Renditen von über 3% zwar eher erreichbar. Aber sie sind mit Schwankungsrisiken verbunden, und im negativen Fall zahlen Sie Privatkreditzinsen und erleiden gleichzeitig Kursverluste. Daher raten wir ab, 3a-Einzahlungen fremdzufinanzieren.
      Mit freundlichen Grüssen, Urs Aeberli

  8. Guten Tag

    Wiso kann ich eine Immobilie (Tiefgaragenparkplatz) nicht mit der Säule 3a zusätzlich finanzieren, da mir nur einen kleinen Teil der Zahlung fehlt?
    Bin momentan nicht Immobilienbesitzer und der Parkplatz gehört nicht zu meiner Mietwohnung. Das einzige, was ich sehe, wäre noch einen Kredit aufzunehmen, um dies zu bezahlen, was sich mit Zinsen dann noch verteuert. Haben sie eine Begründung, warum dies nicht geht, oder Alternativen?

    Freuntliche Grüsse

    S.Lutugama

    1. Guten Tag
      Leider schreibt der Gesetzgeber ausdrücklich vor, dass Gelder aus der Säule 3a ausschliesslich für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden dürfen. Die Finanzierung einer Tiefgarage für sich allein ist nicht gestattet, sondern die FInanzierung eines solchen Objekts ist nur als integrierter Bestandteile eines selbstgenutzten Wohnobjekts zulässig.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  9. Guten Tag
    Ich bin verheiratet, 64 Jahre alt und möchte mein Konto 3a bei der Migros Bank auflösen.
    Frage: Ich finde leider kein Rückzugsformular auf Ihrer Webseite. Gibt es ein spezielles Rückzugsformular, bzw. wo kann dieses heruntergeladen werden? Wenn nicht, wie ist das Vorgehen?

    1. Sehr geehrter Herr Frei
      Am einfachsten ist es, wenn Sie für die Saldierung Ihres Vorsorgekontos 3a die Service Line unter 0848 845 400 kontaktieren.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  10. Werter Herr Steck
    Ich bin selbständig erwerbend, werde per Ende Februar 2018 70 Jahre alt, arbeite aber immer noch. Kann ich im 2018 noch Einzahlungen zugunsten meines 3.-Säule- Kontos tätigen, obwohl ich per Ende Februar alle 3.-Säule-Konten auflösen muss? Wenn ja wieviel? Rechnet die Steuerbehörde pro rata temporis oder vom bis zum Geburtstag erreichten Einkommen?
    Danke für Ihre Erläuterung
    Freundliche Grüsse, Mark Flückiger

    1. Sehr geehrter Herr Flückiger
      Es ist Ihnen erlaubt, in den ersten beiden Monaten 2018 noch den vollen 3a-Maximalbetrag einzuzahlen, auch wenn Sie die Säule 3a per Ende Februar 2018 auflösen müssen.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  11. Grüezi Herr Steck
    Können wir aus der Säule 3a beim selbstbewohnten Eigenheim einen Swimminpool finanzieren?
    Freundliche Grüsse, R. Elmiger

    1. Sehr geehrter Herr Elmiger
      Nein, das ist aufgrund gesetzlicher Einschränkungen leider nicht möglich. Die Bestimmungen sehen ausdrücklich vor, dass mit dem Bezug der Säule 3a keine «luxuriösen» Bauten finanziert werden dürfen. Dazu zählen die Aufsichtsbehörden namentlich die Erstellung eines Schwimmbads.
      Mit freundlichen Grüssen, Urs Aeberli

    2. Guten Tag
      Mit 63 Jahren möchte ich mich vorzeitig Pensionieren lassen und das Kapital der Pensionskasse auszahlen lassen. Momentan bin ich 55 Jahre alt.
      Ich habe bis jetzt drei Säule 3 A Kontos.
      Meine Überlegung wäre mit 60, 61 und 62 Jahre je 1 Säule 3 A Konto auszahlen zu lassen und mit 63 Jahre das Kapital der Pensionskasse.
      Kann ich theoretisch nach meiner Frühpensionierung mit 64 und 65 Jahre auch noch 3 Säule 3 Konto auszahlen lassen?
      Wenn ja würde ich noch ein viertes Säule 3 Konto eröffnen.

      1. Guten Tag
        Nur wer über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeitet, kann den Bezug der 3a-Gelder bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufschieben, maximal jedoch nur während fünf Jahre nach dem ordentlichen Rentenalter.
        Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  12. Grüezi Herr Steck
    Gesetzt den Fall, dass ich bis zu fünf 3a-Säulenkonti habe, damit ich ab 60 jedes Jahr eines auflösen kann, darf man in diesen Jahren trotzdem auch noch auf eines der bestehenden Konti einzahlen?
    Freundliche Grüsse,
    Nicole Nösberger

    1. Guten Tag Frau Nösberger
      Tatsächlich ist es erlaubt, ab dem 60. Altersjahr gestaffelt 3a-Konten aufzulösen und parallel dazu weiterhin in die 3. Säule zu investieren. In dieser Altersphase ist es zudem wichtig, dass Sie nebst der Säule 3a auch allfällige Bezüge von Kapital aus der Pensionskasse oder einem Freizügigkeitskonto berücksichtigen. Weiter sollten Sie bei einem Paarhaushalt auch die Bezüge mit Ihrem Partner abstimmen. Zum Teil bestehen überdies Einschränkungen in ein paar wenigen Kantonen, indem der Fiskus die Bezüge aus zwei verschiedenen Jahren gemeinsam besteuert. Diese Praxis ist rechtlich allerdings umstritten. So hat kürzlich das Steuergericht des Kantons Solothurn festgehalten, dass eine solche Einschränkung des Fiskus nicht zulässig ist. Weitere Steuertipps finden Sie unter diesem Link: https://blog.migrosbank.ch/de/steuertipps-teil-3/
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  13. Sehr geehrter Herr Steck

    Zu 7) Könnte der Rückgang bei den unter 45jährigen auch damit zusammenhängen, dass diese Altersgruppe die Nachteile der begrenzten Möglichkeiten der Asset-Allokation (Aktienanteil max. 50%) erkannt hat und deshalb eher ausserhalb der staatlich geförderten Programme investiert? Bei Anlagehorizonten von mehr als 15 Jahren kann der Steuervorteil die Nachteile der Asset-Allokation nicht mehr kompensieren. Ausserdem sind die jährlichen Kosten von Vorsorgefonds (Total Expense Ratio) häufig doppelt so hoch wie die von passiven Indexfonds. Zu welchem Ergebnis kommen Sie, wenn Sie die freien Depots in diese Auswertung einbeziehen?

    Freundliche Grüsse
    H. Altmann

    1. Guten Tag Herr Altmann
      Ein interessanter Gedanke, den Sie hier anführen. Unsere Erfahrung ist allerdings, dass die überwiegende Mehrheit der Vorsorgesparer bisher ohnehin die Kontolösung bevorzugt. Aus Risikoüberlegungen wählt nur ein kleiner Anteil der Kunden einen Vorsorgefonds. Die Beschränkung des Gesetzgebers auf einen maximalen Aktienanteil von 50 Prozent wird somit nicht als Einschränkung empfunden. Wir werden übrigens im Oktober hier auf dem Blog näher auf das Thema der Vorsorgefonds eintreten.
      Zum Thema der Gebühren von Indexfonds empfehle ich Ihnen die Lektüre des folgenden Blog-Beitrags:
      https://blog.migrosbank.ch/de/portfolio-teures-do-it-yourself/
      Was nämlich häufig vergessen wird: Bei gemischten Anlagen ist die Indexlösung meistens teurer, weil die Kosten des Rebalancing nicht berücksichtigt sind, während dieser Aufwand durch den Strategiefonds ebenfalls abgedeckt wird. Freundliche Grüsse, Albert Steck

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