AHV-Rente

So prüfen Sie Ihre künftige AHV-Rente

Bei der AHV geht es um viel Geld. Ihre Rente nach der Pensionierung bis zum Lebensende kann über eine halbe Million Franken erreichen. Vorausgesetzt, Sie haben keine Rentenlücke. Es lohnt sich also, Ihre künftige Rente und eine allfällige Lücke zu prüfen. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Die AHV ist populär. Trotzdem wissen die meisten Leute nur wenig Bescheid über unser Vorsorgewerk. Dass vom Lohn eines Angestellten 8,4 Prozent in die AHV fliessen, ist wohl vielen noch bekannt. Kennen Sie aber die Höhe Ihrer eigenen Rente, wenn Sie dereinst in Pension gehen?

Grosse Summen stehen auf dem Spiel: Wenn Sie pro Monat nur schon eine um 400 Franken höhere Rente bekommen, summiert sich das bei einer mittleren Lebenserwartung auf eine Differenz von über 100‘000 Franken.

Wovon also hängt Ihre künftige Rente ab? Massgebend ist zunächst Ihr Lohn. Wenn Sie Kinder aufziehen, erhalten Sie ebenfalls eine Gutschrift für die AHV. Im Gegensatz jedoch zur Pensionskasse, in der Sie primär Ihr eigenes Kapital ansparen, kommt es in der 1. Säule zu einer starken Umverteilung von hohen zu tieferen Einkommen.

Die Solidarität ist ja das wichtigste Merkmal der AHV.

Den Effekt sehen Sie in der Grafik: Die Minimalrente für eine Einzelperson beträgt aktuell 1175 Franken. Der dafür erforderliche Monatslohn (gerechnet als Durchschnitt über das gesamte Erwerbsleben) beträgt ebenfalls 1175 Franken. Um auf die Maximalrente von 2350 Franken zu kommen, benötigen Sie dagegen einen deutlich höheren Monatslohn von 7050 Franken. Das bedeutet also: Tiefe Lohnklassen profitieren überproportional von der AHV. Bei Ehepaaren liegt die Maximalrente bei 150 Prozent von 2350 Franken, das sind 3525 Franken.

Die AHV-Rente ist direkt abhängig von Ihrem Lohn
Die AHV-Rente ist direkt abhängig von Ihrem Lohn
Aus Ihrem Monatslohn können Sie die künftige AHV-Rente ableiten. Lesebeispiel: Ein Lohneinkommen von 5000 Franken führt zu einer AHV-Rente von rund 2000 Franken. Wichtig: Diese Vollrente gibt es nur ohne Beitragslücke.

Zu beachten ist ein zweiter Faktor für die Rentenberechnung: die Zahl der Beitragsjahre. Für jedes fehlende Jahr wird Ihre Rente um ein 44stel gekürzt. Die in der Grafik dargestellte Skala bezieht sich somit auf eine Vollrente ohne Kürzung.

Eine Rentenlücke sollten Sie also möglichst verhindern!

Wer keinen Lohn bezieht, etwa wegen eines Studiums, kann trotzdem in die AHV einzahlen. Es kommt aber auch vor, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht korrekt abrechnet, vielleicht aufgrund einer befristeten Arbeitsdauer. Diese Kontrollpflicht liegt bei Ihnen. Deshalb empfehle ich, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihren persönlichen Kontoauszug zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gratis. Fehlende Beiträge können Sie mit dem Lohnausweis als Beweismittel während fünf Jahren korrigieren.

Der AHV-Kontoauszug nützt Ihnen noch aus einem weiteren Grund: Er enthält, fein säuberlich aufgelistet, Ihre für die AHV massgebenden Einkommen. Anhand dieser Zahlen können Sie nun eine recht zuverlässige Vorausberechnung Ihrer künftigen Rente erstellen.

Ähnliche Beiträge

13 Kommentare über “So prüfen Sie Ihre künftige AHV-Rente”

  1. Guten Tag
    Ich begreife das mit den Erziehungsgutschriften einfach nicht. ich habe Jahrgang 1956
    und zwei Kinder mit 1979 und 1983. ich möchte ein Jahr vorzeitig in Pension und habe die Kinder nach der Scheidung 1995 alleine betreut. Gibt es jetzt noch etwas zur Rente oder nicht.
    Vilen Dank für die Antwort.
    Freundliche Grüsse
    Bea von Gunten

    1. Sehr gehrte Frau von Gunten
      Am besten ist, Sie lassen sich eine persönliche Berechnung von Ihrer AHV-Ausgleichskasse erstellen.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Ich habe ab Mai 1963 (18-Jahre alt) bis zum Mai 2010 in die AHV einbezahlt
    und 1 Jahr Vorbezug (2009) genommen. Meine Frau hat auch gearbeitet, hat aber während 20 Jahren von 1968 (Heirat) bis 1980 unsere zwei Kinder grossgezogen.
    Unsere momentane Rente beträgt 1650 und 1660 Franken. Ist diese Berechnung in Ordnung? Gemäss dem Migrosmagazin vom 28.5.2018 sollten die Renten höher sein. Was stimmt?

    1. Guten Tag Herr Bachmann
      Vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Höhe der AHV-Rente wird durch zwei Faktoren bestimmt:
      – Anzahl Beitragsjahre
      – Durchschnittliches Jahreseinkommen während der Beitragszeit
      Da ich sowohl Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen sowie dasjenige Ihrer Frau nicht kenne, kann ich unmöglich beurteilen, ob Ihre AHV-Rente korrekt ist.
      Ich empfehle Ihnen, sich an Ihre zuständige AHV-Ausgleichskasse zu wenden und sich Ihre Rentenberechnung erklären zu lassen.
      Beste Grüsse
      Jeannette Schaller

      1. Liebe Frau Schaller
        Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Dazu eine Frage: Wie kann ich das durchschnittliche Jahreseinkommen von 46 Jahren errechnen, in denen ich immer ohne Unterbruch regelmässig einbezahlt habe. Meine Frau hatte 20 Jahre kein Einkommen und unsere zwei Kinder betreut. Danach hat sie wieder bis zur Pensionierung gearbeitet. Vielen dank für Ihre Antwort.

        1. Guten Tag Herr Bachmann
          Da Sie bereits Rentenbezüger sind, haben Sie einzig die Möglichkeit, sich bei der zuständigen AHV-Stelle über die detaillierte Rentenberechnung informieren zu lassen.
          Beste Grüsse

          Jeannette Schaller

  3. Wird die Minimal-Rente bei fehlenden Beitragsjahren auch noch gekürzt?

    1. Sehr geehrter Herr Kamber
      Korrekt, die Rente wird proportional zu den fehlenden Beitragsjahren gekürzt.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  4. Das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen muss mind. 84’600.-!!! Betragen, damit man auf die max. Rente kommt. Also nach der Lehre bis AHV- Alter jedes Jahr im Schnitt 84’600.- wer hat das schon?;-)

  5. Sehr geehrter Herr Steck
    Herzlichen Dank für die kompetente und sehr ausführliche Antwort.Sie haben das so genau beschrieben, dass ich es bestens nachvollziehen kann.
    Freundliche Grüsse, Nikolaus Thür

  6. Wie hoch ist die Gutschrift, wenn wir zwei Kinder (Jahrgang 1983+1985 ) grossgezogen haben.
    Überall liest man von einer Betreuungsgutschrift, aber nie etwas über die Höhe des Betrags.
    Mit freundlichen Grüssen
    Nikolaus Thür

    1. Guten Tag Herr Thür
      Vielen Dank für Ihren wertvollen Input! Tatsächlich ist die Regelung mit den Erziehungsgutschriften relativ kompliziert. Es würde sich also lohnen, darauf zu einem späteren Zeitpunkt näher einzugehen. Hier eine kurze Übersicht für den Fall eines verheirateten Paars: Kinder unter 16 Jahren berechtigen zu einer Erziehungsgutschrift, welche der dreifachen jährlichen Minimalrente entspricht. Die Minimalrente beträgt im Jahr 2015 14’100 Franken (also 12-mal 1175 Franken). Das Dreifache davon ergibt somit 42’300 Franken. Wenn Ihre Kinder einen Altersabstand von zwei Jahren haben, bekommen Sie folglich 18-mal eine Erziehungsgutschrift. Dieser Gesamtbetrag wird zur Hälfte zwischen den Ehepartnern geteilt und anschliessend durch die Gesamtzahl der Beitragsjahre dividiert (also z.B. 44 Jahre). Im Beispiel würde die durchschnittliche jährliche Erziehungsgutschrift somit 8652 Franken erreichen. Dieser Betrag wird dann zum jährlichen Durchschnittslohn hinzugezählt. Unter dem folgenden Link können Sie auch eine theoretische Rentenschätzung durchführen. Wenn Sie den Vergleich mit oder ohne Kind machen, erhalten Sie ebenfalls die ungefähre Höhe Ihrer durchschnittlichen Erziehungsgutschrift:
      https://www.svazurich.ch/internet/de/home/produkte/online-rechner/rentenschaetzung.html
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

Kommentare sind geschlossen.