«Es lohnt sich nicht.» So lautete früher oft das Argument gegen nachhaltiges Bauen und gegen ökologische Heizungssanierungen. Heute ist diese Aussage nachweislich falsch, zumal nebst tieferen Energie- und Unterhaltskosten auch finanzielle Anreize winken.
Ein Drittel des Schweizer Nutzenergieverbrauchs geht auf das Konto der Raumwärme, und mit 45 Prozent ist fast die Hälfte des CO2-Ausstosses auf den Energieverbrauch von Gebäuden zurückzuführen. Energetische Sanierungen von Immobilien und ein Heizungsersatz lohnen sich oft doppelt: Sind das Gebäude und die Heizung auf dem neusten Stand, sinken in der Regel die Ausgaben für den Energiebezug und den Unterhalt. Gleichzeitig winkt der Zustupf von öffentlichen Fördergeldern.
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden unterstützen nämlich umweltgerechtes Bauen und Sanieren mit verschiedensten Massnahmen – dies vor allem mit dem Ziel, den klimaschädlichen CO2-Ausstoss zu senken. Die konkrete Umsetzung dieser Politik läuft seit Jahren über das öffentliche Gebäudeprogramm.
Vielfältige kantonale Förderung
Heute sind die Kantone für die Umsetzung und die Verteilung der Gelder zuständig. Die finanziellen Beiträge und die Voraussetzungen für deren Erhalt unterscheiden sich von Kanton zu Kanton, teilweise sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Im Kern umfasst die kantonale Förderung Folgendes:
- Finanzielle Zuschüsse von einigen 1000 Franken für den Ersatz bestehender Heizungen durch erneuerbare Energieträger (Solarthermie, Sonnenkollektoren, Fernwärme, Holzschnitzel usw.).
- Förderbeiträge für eine Verbesserung der Wärmedämmung (Fassade, Dach, Boden): Je nach Kanton werden dafür z.B. 40, 60 oder gar 80 Franken pro Quadratmeter ausgerichtet.
- Investitionsbeiträge für Gesamtsanierungen nach Minergie oder für besonders vorbildliche Neubauten und Sanierungen nach Minergie-P bzw. Minergie-A.
- Finanzielle Beiträge für Beratungen, Kostenbeteiligung an Gebäudeenergieausweisen der Kantone (GEAK), Beiträge für Kurse, Beratungen, Energie-Coaching u.ä.
Tipps für die Praxis
Die Details der Fördermöglichkeiten weichen von Kanton zu Kanton ab. Wichtig ist aber, dass die Fördergesuche vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden müssen. Allgemein gilt auch, dass es nur für freiwillige Zusatzleistungen finanzielle Anreize gibt. Wer also lediglich nach dem Stand der Technik und den ohnehin geltenden kantonalen Energievorschriften baut, bekommt keine Fördergelder.
Um Fehler in der Planung und bei der Finanzierung zu vermeiden, lohnt sich in der Regel eine gute Energieberatung. Zum einen geben kantonale Stellen Auskunft, wie z.B. Bau- und Umweltämter oder die jeweilige Fachstelle Energie. Zum anderen gibt es Angebote von spezialisierten Firmen, wie z.B. die Energieberatung der Migrol, einer Partnerin der Migros Bank. Fachleute unterbreiten dem Hauseigentümer eine Auslegeordnung für sein Gebäude, und sie wissen auch bestens über die Förderung im jeweiligen Kanton Bescheid. Es lohnt sich, die Bestimmungen genau zu kennen. «Wer beispielsweise eine Förderung von mehr als 10’000 Franken beanspruchen will, muss in den meisten Kantonen zunächst einen Energieausweis ‹GEAK plus› erstellen lassen», sagt Clemens Bohnenblust, Leiter der Fachstelle Energie bei Migrol.
Eine einfache Faustregel über die Höhe der kantonalen Beiträge gibt es nicht. Fachleute gehen davon aus, dass aus dieser Quelle meist etwa 10 bis 15 Prozent einer Investition finanziert werden können. Gemäss Jahresbericht des Gebäudeprogramms wird insgesamt ein dreistelliger Millionenbetrag pro Jahr ausgeschüttet – gemäss den aktuellsten verfügbaren Zahlen waren das 2017 rund 170 Millionen Franken.
Es winken Steuererleichterungen
Neben den erwähnten kantonalen Zuschüssen winken weitere finanzielle Erleichterungen: In den Kantonen und bei der direkten Bundessteuer sind Umweltschutz- und Energieeffizienzmassnahmen in aller Regel steuerlich voll zum Abzug zugelassen.
Ein Beispiel: Wendet ein privater Hauseigentümer z.B. 20’000 Franken für eine Umrüstung seiner Heizung auf erneuerbare Energieträger auf, wird er diesen Betrag beim steuerbaren Einkommen abziehen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Investition werterhaltend ist (gleichwertiger Ersatz) oder ob es sich um eine wertvermehrende Investition handelt (z.B. verbunden mit einer erhöhten Heizleistung). Wer in einer höheren Steuerprogression ist, wird grössere Umbauten mit Vorteil in Etappen vornehmen – z.B. im ersten Jahr die Sanierung der Gebäudehülle, im nächsten Jahr den Ersatz der Heizung.
Zu beachten ist ferner, dass bei einem Ersatzneubau ab 2020 auch Rückbaukosten von Liegenschaften steuerlich abgezogen werden können. Ebenfalls ab 2020 dürfen diese Rückbaukosten sowie generell dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienende Investitionskosten über bis zu drei Jahre verteilt von den Steuern abgezogen werden. Diese Änderungen gelten in allen Kantonen und bei der direkten Bundessteuer. Wer also grössere Investitionen plant, wird mit Vorteil bis 2020 zuwarten.
Bei der Förderung Photovoltaik gelten besondere Regeln
Zusätzlich zu den erwähnten kantonalen Förderungen stehen separate öffentliche Mittel für Photovoltaik-Anlagen bereit (PV-Anlagen). Vorsicht: Anders als bei den oben erwähnten kantonalen Zuschüssen für Wärmedämmung, Heizungsersatz u.ä. verhält es sich bei der Photovoltaik gerade umgekehrt: Die Fördermittel können erst mit der Inbetriebnahme beantragt werden. (Das gilt für Anlagen bis zu einer Leistung von 100 kWp, wie sie für Private typisch sind.)
Finanzielle Anreize spielen schon länger eine entscheidende Rolle in der Energiepolitik. Seit 2009 hat die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für einen regelrechten Boom neuer PV-Anlagen gesorgt. Doch es folgten lange Wartezeiten und Unklarheiten über die längerfristige Ausgestaltung der Förderpolitik. 2018 trat dann an die Stelle der KEV die neue Einmalvergütung (EIV). Dabei handelt es sich um einen einmaligen Investitionsbeitrag für alle, die eine solche Anlage auf ihrem Grundstück realisieren. Die EIV beläuft sich aktuell auf etwa 20 bis 25 Prozent der Kosten. Dadurch machen sich PV-Anlagen bezahlt: Die Investition ist finanziell tragbar, und wenn der Eigentümer einen gewissen Anteil des PV-Stroms selbst verbraucht, ist diese Lösung in jedem Fall wirtschaftlich.
Die PV-Zuschüsse sind gesichert
Bei der Förderung gilt es zu unterscheiden zwischen kleineren PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kWp und grösseren Anlagen mit mehr als 100 kWp. Das Bundesamt für Energie hat im letzten Jahr die entsprechenden Kontingente aufgestockt. «Bei kleineren Anlagen liegt die Wartefrist für Zahlungen derzeit bei ein bis zwei Jahren», sagt David Stickelberger vom Branchenverband Swissolar. Bei grösseren Anlagen dauert die Prüfung der Gesuche länger; die Rede ist von etwa drei Jahren.
Fazit: Hauseigentümer und Bauherrschaften von nachhaltigen Objekten müssen im Energiebereich zwar tendenziell strengere Vorschriften beachten als bei herkömmlichen Immobilien. Andererseits werden Ausgaben für nachhaltiges Bauen und Sanieren finanziell belohnt.