Die 10 wichtigsten Tipps zur Säule 3a

Sicher möchten auch Sie im Alter Ihren gewohnten Lebensstandard fortführen. Reichen aber die Renten aus AHV und Pensionskasse nicht aus, um die voraussichtlichen Ausgaben zu decken, sollten Sie genug eigenes Vermögen angespart haben, das Sie nach der Pensionierung sukzessive aufbrauchen können. Dabei helfen die folgenden 10 Tipps zur Säule 3a.

Tipp 1: Frühzeitig Einzahlen lohnt sich

Beim frühzeigten Einzahlen in Ihre Säule 3a gibt es zwei wesentliche Aspekte:

  • Früh im Leben: Der Beginn Ihrer Einzahlungen in jungen Jahren (z.B. sobald Sie berufstätig sind) maximiert die Wachstumsdauer Ihres Kapitals. Über Jahrzehnte hinweg können auch kleine Beträge ein erhebliches Vermögen durch den Zinseszins aufbauen. Das heisst: Erwerbstätige Jugendliche können theoretisch bereits ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs 3a-Beiträge leisten. Das ist der Zeitpunkt, ab dem die AHV-Beitragspflicht beginnt und ein AHV-pflichtiges Einkommen ist die Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a.
  • Früh im Jahr: Indem Sie gleich zu Beginn des Jahres einzahlen, nutzen Sie das ganze Jahr über das Potenzial des Zinseszinseffekts. Ihr eingezahltes Geld hat mehr Zeit, um für Sie zu arbeiten. Idealerweise richten Sie gleich einen Dauerauftrag ein. So fällt künftig auch das jährliche Drandenken weg.

Tipp 2: Maximalbetrag ausschöpfen

Das Bundesamt für Sozialversicherungen legt die Maximalbeträge der Säule 3a jährlich fest. Für das Jahr 2024 gilt:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal 7056 Franken einzahlen.
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber 35’280 Franken einzahlen.

Das Auf- oder Abrunden dieser Beträge ist nicht sinnvoll. Denn:

  • Zu viel in die Säule 3a einzuzahlen, lohnt sich nicht. Wer zu hohe Beiträge leistet, wird von der Steuerbehörde oder der 3a-Vorsorgeeinrichtung aufgefordert, sich den überschüssigen Betrag wieder auszahlen zu lassen. Nicht zurückgeforderte Maximalbeträge geniessen keine Steuerprivilegien – d.h. Vermögen und Erträge sind steuerbar.
  • Umgekehrt lassen sich in einem Jahr verpasste Säule 3a-Einzahlungen nicht mehr nachholen. Selbst wenn Sie nicht den Maximalbetrag einzahlen können, sollten Sie diese Chance jedes Jahr nutzen, weil Sie doppelt profitieren: Sie sparen sofort Steuern und Ihr Geld hat mehr Zeit, sich zu vermehren.

Tipp 3: Steuern sparen mit der Säule 3a

Die Einzahlungen in die Säule 3a führen zu einer unmittelbaren Steuerersparnis, die je nach Kanton und persönlicher Situation erheblich sein kann.

  • Die jährlichen Spareinlagen können bis zum gesetzlichen Maximum vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Während der gesamten Vorsorgedauer fallen keine Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern an.
  • Bei der Auszahlung wird das angesparte Geld zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.
  • Das Vermögen auf dem Vorsorgekonto 3a kann zum Kauf von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden. Der Bezug ist steuerpflichtig – allerdings zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen.

Übrigens: Die Einzahlungen in die Säule 3a lohnen sich sowohl für Personen mit tiefen Einkommen als auch für solche mit hohen Einkünften. Bezüger von tiefen Einkommen können ihre Steuern prozentual stärker senken als Grossverdiener. Dafür fällt für Grossverdiener die Steuerersparnis in absoluten Frankenbeträgen höher aus. Einzahlungen in die Säule 3a sind umso lohnender, je höher der Einkommenssteuersatz im Wohnkanton ist. Nutzen Sie also die Säule 3a besonders in Hochsteuerkantonen, wie etwa in Baselstadt, Bern, Jura, Genf usw.

Tipp 4: Vorsorgelücken erkennen und schliessen

Entscheidend für die Höhe der Altersrente aus der AHV sind die geleisteten Beitragsjahre. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslänglichen Kürzung der Rente. Bei Frauen um 1/43, bei Männern um 1/44 (ab 2025 angeglichen aufgrund des gleichen AHV-Referenzalters von 65 Jahren). Was nach wenig klingt, kann rasch zu einer beträchtlichen Lücke in der Alters-vorsorge führen. Bestellen Sie daher gleich bei der Ausgleichskasse einen Auszug aus Ihrem Konto.

Hier die wichtigsten Ursachen für eine Vorsorgelücke:

  • Fehlende Beitragsjahre: Wer beispielsweise wegen Kinderbetreuung, einem Studium, einer längeren Reise, einem privaten oder beruflichen Auslandsaufenthalt die Beitragszahlungen nicht regelmässig leistet, handelt sich eine Vorsorgelücke ein.
  • Selbstständigerwerbende, die nicht obligatorisch einer Pensionskasse angehören, müssen ihr Alterskapital eigenverantwortlich aufbauen.
  • Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, stehen oft vor besonderen Herausforderungen bei der Altersvorsorge, da sie oft in verschiedenen Rentensystemen aktiv sind.
  • Teilzeitarbeit: Wer in einem Teilzeitpensum arbeitet, zahlt weniger in die Pensionskasse und hat somit weniger Kapital bzw. Rente im Alter. Auch die AHV-Rente wird vermutlich durch das tiefere durchschnittliche Einkommen tiefer ausfallen als bei Vollzeitarbeit.
  • Scheidung: Die während der Ehe einbezahlten Vorsorgebeiträge (AHV, Pensionskasse und 3. Säule) werden grundsätzlich gleichmässig auf beide Partner aufgeteilt.
  • Hohes Einkommen: Je höher der Lohn, desto kleiner ist im Verhältnis zum bisherigen Einkommen die Rente aus der AHV und der Pensionskasse.
  • Frühpensionierung: Arbeitgeber und Arbeitnehmende zahlen weniger lange Geld ein, was die Jahresrente entsprechend kürzt und zudem weniger Zinsen und Zinseszinsen abwirft.
  • Senkung des Umwandlungssatzes: Mit diesem Satz wird die Altersrente in Prozenten des angesparten Pensionskassen-Guthabens berechnet – sinkt er, was zunehmend passiert, wird weniger Rente ausbezahlt.

Wichtig ist, dass die Lücke frühzeitig erkannt und berechnet wird, denn es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, eine Vorsorgelücke zu schliessen. Bewährt ist die Einzahlung in die Säule 3a sowie der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse. Beide sind steuerbegünstigt. Zusätzlich können Sparpläne und Wertschriften eine ideale Ergänzung der individuellen Vorsorge darstellen. Dadurch lassen sich die Altersleistungen aufbessern.

Tipp 5: Sparen oder anlegen? Säule 3a investieren lohnt sich

Höhere Anlagechancen mit Vorsorgefonds

Überlegen Sie, ob Sie in ein sicheres 3a-Konto einzahlen oder in Vorsorgefonds investieren. Letzteres birgt zwar höhere Risiken, bietet jedoch auch die Chance auf eine höhere Rendite. Dazu ein Vergleich: Wer in den letzten 30 Jahren jedes Jahr den Maximalbetrag für Erwerbstätige mit Pensionskasse auf ein 3a-Zinskonto eingezahlt hat, besitzt heute ein Guthaben von knapp 238’000 Franken. Mit einer Wertschriftenlösung, die zu 40 Prozent in Aktien investiert, ist das Guthaben mindestens 40’000 Franken höher.

Wichtig zu wissen: Die Renditen werden nicht durch Gebühren geschmälert. Wer bei der Migros Bank in Vorsorgefonds investiert, zahlt nämlich weder Kommissionen für Kauf und Verkauf noch Depotgebühren. Und noch ein Tipp: Wertschwankungen Ihres Vorsorgefonds lassen sich glätten, indem Sie mit einem Fonds-Dauerauftrag regelmässig einen konstanten Betrag investieren.

Mit Fonds-Dauerauftrag Wertschwankungen glätten

Mit einem Dauerauftrag investieren Sie regelmässig konstante Beträge in Ihren Vorsorgefonds. Das bewirkt ein antizyklisches Verhalten und verringert die Anlagerisiken. Sie kaufen nämlich dann automatisch mehr Anteile, wenn die Kurse tief und die Börsen günstig sind, und erwerben umgekehrt weniger Anteile, wenn die Kurse und Börsenrisiken hoch sind. Investiert wird jeweils zur Monatsmitte, sofern der definierte Betrag auf dem Vorsorgekonto verfügbar ist. Gleichzeitig bleiben Sie flexibel: Der Fonds-Dauerauftrag lässt sich jederzeit temporär oder dauerhaft unterbrechen.

Tipp 6: Bank oder Versicherung? Wählen Sie eine Banklösung

Was ist Versicherungssparen?

Vorsorgeprodukte von Versicherungen beinhalten neben einem Sparteil in der Regel auch einen Todesfallschutz für die Hinterbliebenen sowie eine Prämienbefreiung bei Invalidität. Das klingt im ersten Moment vorteilhaft – doch ist es meist besser, Vorsorgesparen und Versichern zu trennen. Warum?

Die Kosten fressen die Rendite. Tatsächlich zahlen viele Versicherte über die Jahre ein kleines Vermögen in ihre Versicherung ein. Was sie aber am Ende bekommen, liegt oft weit unter dem, was ihnen in Aussicht gestellt wurde. Denn: Vom einbezahlten Betrag ziehen die Versicherer hohe Verwaltungskosten ab. Und auch die Provisionen, die Versicherungsvertretungen erhalten, gehen von der Rendite weg. Wenn Sie also eine möglichst gute Rendite suchen, fahren Sie mit einer Banklösung besser – also dem sogenannten «Unbundling».

Unbundling: Vorteile der Säule-3a-Banklösung

Beim «Unbundling» legen Sie den Sparteil bei einer Bank an und wählen je nach Risikobereitschaft ein Vorsorgekonto oder Vorsorgefonds. Bei Bedarf decken Sie die Risiken Erwerbsunfähigkeit und Tod separat über Risikopolicen ohne Sparteil ab.

Welche Vorteile bringt die Banklösung – also das Unbundling – neben höherer Rendite noch?

  1. Flexible Beitragshöhe: Das Unbundling bietet weit mehr Flexibilität bei der Wahl der jährlichen 3a-Einzahlungen als das Versicherungssparen. Dort ist die Höhe der Prämien während der gesamten Laufzeit häufig vertraglich fixiert. Die Bank dagegen lässt Jahr für Jahr völlige Freiheit, inwieweit Sie den 3a-Maximalbetrag für Einzahlungen ausschöpfen wollen.
  2. Switch-Option: Unbundling erlaubt das Switchen der Sparteile. Das heisst: Die 3a-Guthaben lassen sich jederzeit von einer Bank zu einer anderen transferieren, um Zinsunterschiede auszunutzen. Dagegen verursacht beim Versicherungssparen der Wechsel zu einer anderen Gesellschaft erhebliche Rückkaufsverluste.
  3. Einfache Auflösung: Bei einer Versicherung ist die vorzeitige Vertragsauflösung teuer: Versicherte verlieren in so einem Fall teils bis zur Hälfte ihrer einbezahlten Prämien. Bei einer Scheidung können Ehegatten oder der Richter z.B. auch die Aufteilung der 3a-Gelder vereinbaren. Das ist beim Versicherungssparen schwieriger zu bewerkstelligen als beim Banksparen, denn bei der Auflösung einer Versicherungspolice drohen Rückkaufsverluste.

Tipp 7: Vorbezug genau prüfen

Bei der Säule 3a handelt es sich um eine «gebundene Vorsorge». Das heisst, ordentliche Bezüge sind erst mit dem AHV-Referenzalter möglich (ab 2025 wird das AHV-Referenzalter der Frauen sukzessive von 64 auf 65 Jahren angehoben, dasselbe Alter wie bei Männern). Wenn Sie wollen, können Sie den Bezug bis fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters aufschieben, sofern Sie berufstätig bleiben. In dieser Zeit können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer absetzen. Umgekehrt dürfen Sie das Geld frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Referenzalter beziehen. Eine noch frühere Auszahlung, einen sogenannten Vorbezug, können Sie nur in wenigen Ausnahmefällen geltend machen:

  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Wenn Sie auswandern.
  • Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben, eine Hypothek darauf zurückzahlen oder selbst genutztes Wohneigentum umbauen bzw. renovieren wollen.
  • Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen.
  • Wenn Sie einen Einkauf in die Pensionskasse mit 3a-Geldern finanzieren.

Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung über die genauen Bedingungen und erforderlichen Nachweise.

Tipp 8: Eröffnen Sie mehrere 3a-Konten

Wir empfehlen Ihnen, ab ca. 50’000 Franken ein zweites Vorsorgekonto und -depot (mit einem neuen Fonds-Dauerauftrag) zu eröffnen. Denn durch das Eröffnen mehrerer Säule-3a-Konten können Sie flexibler planen und bei der späteren Auszahlung Steuern sparen, indem Sie die Konten gestaffelt auflösen (siehe Tipp 9). Voraussetzung für eine Staffelung ist aber, dass die 3a-Gelder von Anfang an auf mehrere 3a-Konti aufgeteilt worden sind. Teilbezüge von einem Konto sind nämlich nicht möglich.

  • Sie können schon zu Beginn mehrere Konti eröffnen (auch bei derselben Bank) und Ihre Einzahlungen gleichmässig verteilen.
  • Oder Sie eröffnen anfangs nur ein Konto, zahlen darauf regelmässig ein und eröffnen erst ein weiteres, wenn der Kontostand die 50’000 Franken erreicht.

Tipp 9: Gestaffelter Bezug: Steuern sparen bei der Auszahlung

3a-Gelder werden bei der Auszahlung besteuert. Die Steuerrechnung wächst dabei progressiv mit der Höhe des Betrags, den Sie im betreffenden Jahr beziehen. Um diese Steuerprogression zu verringern, sollten Sie die Auszahlung der 3a-Gelder mittels ordentlichen Bezügen und Vorbezügen über mehrere Jahre verteilen. Zum Beispiel so:

  • Tätigen Sie z.B. mit Alter 50 einen Vorbezug für die Renovation oder den Umbau Ihres in die Jahre gekommenen Wohneigentums.
  • Mit einem zweiten Vorbezug nahe Alter 60 reduzieren Sie die Hypothek und entlasten so das Haushaltsbudget bei der baldigen Pensionierung.
  • Und in den fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Referenzalters lassen Sie sich das verbleibende 3a-Guthaben gestaffelt in etwa gleich grossen Tranchen als ordentliche Bezüge auszahlen.

Wie in Tipp 8 erläutert, sind mehrere 3a-Konti nötig, will man bei der Auszahlung gestaffelt vorgehen. Berücksichtigen Sie bei der Staffelung auch die Konti Ihrer Ehegattin respektive Ihres Ehegatten und die Auszahlung der Pensionskasse. Denn sämtliche in einem Jahr ausbezahlten Vorsorgegelder werden zusammengezählt – auch das Freizügigkeitsguthaben. Einige Kantone kumulieren sogar alle Kapitalbezüge über drei bis fünf Jahre und erschweren so die zeitliche Staffelung.

Tipp 10: Erbrecht: Begünstigung frühzeitig regeln

Das Guthaben der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) und dessen Auszahlung im Todesfall ist gesetzlich klar geregelt, inklusive der Reihenfolge der Begünstigten. Es lässt sich also nicht per Testament oder durch einen Erbvertrag ändern, wer das Vorsorgeguthaben erhält. Allerdings können Sie bestimmen, wie Sie das Vermögen auf die begünstigten Personen aufteilen möchten. Mehr dazu hier.

Wer eine Person aus der Säule 3a begünstigen möchte, kann dies jederzeit formfrei der Vorsorgestiftung mitteilen. Achten Sie darauf, dass Sie mit dieser Begünstigung die Pflichtteile der Erben nicht verletzen.

Es ist wichtig, dass Sie sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen – selbst wenn dieses Ereignis hoffentlich noch sehr weit in der Zukunft liegt. Schliesslich wollen Sie mit Ihrer Vorsorge und Ihrem Erbe im Todesfall Ihre Familie und Angehörigen absichern.

Fragen rund um die Vorsorge? Gemeinsam finden wir Antworten.

Denken Sie bereits heute an morgen und schaffen Sie so ein wichtiges Polster fürs Alter. Denn je zeitiger im Erwerbsleben Sie mit Einzahlungen beginnen, desto mehr profitieren Sie von Steuerersparungen, Vorzugszinsen und dem Zinseszinseffekt. Lassen Sie Vorsorgelücken gar nicht erst entstehen. Und was immer Sie beschäftigt: Wir beraten Sie gerne persönlich und schaffen Klarheit.

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