QR-Rechnung schlägt Brücke zwischen Papier- und Digitalwelt

Der Schweizer Zahlungsverkehr wird laufend harmonisiert und modernisiert. Damit macht sich die Schweiz fit für kommende Marktanforderungen. Zum Beispiel mit der QR-Rechnung, die digital lesbar ist und ab 30. Juni 2020 schrittweise alle bisherigen Einzahlungsscheine ersetzt. Ein Enddatum für die bisherigen Einzahlungsscheine ist noch nicht definiert.

Ab dem 30. Juni 2020 kann es sein, dass Sie immer häufiger Rechnungen mit einem QR-Code in Ihrem Briefkasten vorfinden. Ab diesem Zeitpunkt wird nämlich die sogenannte QR-Rechnung eingeführt und ersetzt schrittweise die bisherigen roten und orangen Einzahlungsscheine. Bestehende Einzahlungsscheine können aber auch nach dem 30. Juni noch weiterverwendet werden. Denn das Ende der Übergangsfrist ist noch nicht festgelegt.

Weniger manueller Aufwand, weniger Fehlerquellen

Die QR-Rechnung schliesst Medienbrüche. Die heutigen roten und orangen Einzahlungsscheine werden auf Papier verschickt, und müssen anschliessend wieder manuell im E-Banking erfasst werden. Damit werden digitale Informationen zu Papier gebracht, um dann wieder digitalisiert zu werden. Deshalb ist der nächste Schritt die Einführung der QR-Rechnung, welche die Brücke zwischen der analogen und der digitalen Zahlungswelt schliesst.

Der QR-Code im Zahlteil beinhaltet deutlich mehr Informationen, als das bei den heutigen Einzahlungsscheinen der Fall ist. Im QR-Code sind nämlich alle relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und damit effiziente Zahlung und Verbuchung einer Rechnung notwendig sind. Der QR-Code kann einfach mit dem Smartphone oder einem Lesegerät gescannt und zur Zahlung im Mobile und E-Banking freigegeben werden. Falls die Daten in der QR-Rechnung strukturiert hinterlegt sind, können, im Vergleich zum heutigen Scanner, die Daten auch richtig gegliedert übernommen werden. Dies bedeutet z.B., dass Strasse und Strassennummer, PLZ und Ort automatisch in die dafür vorgesehenen einzelnen Felder abgefüllt werden.

Dies ist ein weiterer Schritt in die Automatisierung. Ein manuelles Ausfüllen oder Nachkorrekturen sollten dann im Regelfall nicht nötig sein. Der manuelle Aufwand wird so deutlich reduziert, und fehlerhafte Eingaben können dadurch praktisch vermieden werden.

Die Vorteile der QR-Rechnung

  • Bequem: Das Einscannen des QR-Codes funktioniert ganz einfach.
  • Schnell: Wenige Klicks genügen, um die Zahlung auszulösen.
  • Effizient: Kein Abtippen von Konto- und Referenznummer nötig – das Bezahlen wird dadurch schneller, und Fehlerquellen werden reduziert.

So ist die neue QR-Rechnung aufgebaut

Die QR-Rechnung besteht aus einem Empfangsschein (siehe 1 in der Grafik) und einem Zahlteil (2). Der Swiss QR-Code (3) beinhaltet alle relevanten Informationen für die Zahlung. Bei der perforierten Linie (4) können Sie Zahlteil und Empfangsschein von der Rechnung trennen.

QR-Rechnung für Privatpersonen: Sie brauchen nichts zu unternehmen

Diejenigen, die ihre Rechnungen gewöhnlich bar am Postschalter begleichen oder die Einzahlungsscheine einem Zahlungsauftrag beilegen und an die Migros Bank senden, können dies weiterhin auch mit der QR-Rechnung tun. Am meisten Vorteile bringt die QR-Rechnung aber den Privatpersonen, die Mobile Banking auf Ihrem Smartphone nutzen. Ein Scan des QR-Codes und wenige Klicks genügen, um die Zahlung auszulösen. Die Zahlungsinfos auf dem Papier werden automatisch ins E-Banking-System der Migros Bank übermittelt.

Privatpersonen müssen nichts unternehmen. Die erforderlichen Umstellungen erfolgen bei der Migros Bank per 30. Juni 2020. Weitere Informationen für Privatpersonen finden Sie auf einfach-zahlen.ch.

QR-Rechnung für Firmen: Das müssen Sie vorkehren

Bereiten Sie sich rechtzeitig vor. Die Fakturierung muss nicht auf den 30. Juni komplett umgestellt sein, da während einer Übergangsfrist noch die roten und orangen Einzahlungsscheine verwendet werden können. Allerdings kann es sein, dass auch Sie ab dem 30. Juni 2020 QR-Rechnung von Ihren Rechnungsstellern erhalten. Falls Sie diese automatisiert verarbeiten möchten, lohnt sich eine frühzeitige Umstellung:

  • Analysieren Sie, wie Sie heute in Ihrem Unternehmen Rechnungen bezahlen und ausstellen.
  • Falls Sie eine ERP-Software nutzen, kontaktieren Sie so bald wie möglich Ihren Softwarepartner, und folgen Sie den Anweisungen für ein Software-Update.
  • Falls Sie ein massgeschneidertes Programm nutzen, kontaktieren Sie Ihren IT-Dienstleister, und folgen Sie den Anweisungen für ein Software-Update.
  • Prüfen Sie allfällige Scanner und Lesegeräte auf die Fähigkeit, QR-Codes zu lesen.
  • Ergänzen Sie Ihre Stammdaten mit der IBAN oder QR-IBAN, je nachdem ob Sie QR-Rechnungen mit (ehemals oranger Einzahlungsschein) oder ohne QR-Referenz (ehemals roter Einzahlungsschein) verwenden wollen. Falls Sie die Rechnung mit QR-Referenz wählen, ist die QR-ID der Migros Bank 30132. Die QR-IBAN finden Sie ab 30. Juni 2020 in Ihrem E-Banking. Die IBAN finden Sie bereits heute in Ihrem E-Banking.
  • Für Tests von QR-Rechnungen hat SIX Interbank Clearing eine Plattform zur Verfügung gestellt.

Firmen finden Informationen zur QR-Rechnung unter einfach-zahlen.ch und unter migrosbank.ch/zv-neu.

Weiterführende Links:

Online-Tool, um selbst QR-Rechnungen zu erstellen:
https://qr-rechnung.net/

Merkblatt mit Anforderungen für Rechnungsteller:
https://www.paymentstandards.ch/dam/downloads/merkblatt-qr-de.pdf

Offizielle Info von SIX zur QR-Rechnung
https://www.six-group.com/interbank-clearing/de/shared/news/2018/qr1.html

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25 Kommentare über “QR-Rechnung schlägt Brücke zwischen Papier- und Digitalwelt”

    1. Guten Tag und danke für die Frage. Die QR-Rechnung wird am 30.6. eingeführt. Vorher können bei uns noch keine QR-Rechnungen entgegengenommen werden. Das Update für den QR-Codescanner im Mobile Banking wird dementsprechend auch per 30.6. verfügbar sein.

  1. Hallo Frau Keel
    Wollte meine erste QR Rechnung schreiben und die Daten speichern. Leider erhielt ich diese Fehlermeldung in ihrem Programm.
    «Das Speichern von Daten im Browser ist nicht möglich, da der Browser IndexedDB nicht unterstützt oder der Zugriff auf IndexedDB verweigert wurde».
    Wie weiter? Danke für ihre Rückmeldung.
    Schönen Tag/Woche noch und Gute Gesundheit.
    Mit freundlichen Grüssen

    1. Lieber Herr Gaab
      Die QR-Rechnung wird per 30.6.20 eingeführt. Vor diesem Datum ist keine Verarbeitung von QR-Rechnungen möglich. Ich finde es grossartig, dass Sie sich jetzt schon mit dem Thema intensiv auseinandersetzen, bitte Sie jedoch noch um etwas Geduld bis Ende Juni. Besten Dank und freundliche Grüsse, Ursula Keel

  2. Ich mache aus Prinzip kein E-Banking, sondern zahle alles in bar auf der Post. Es würde mich nun sehr interessieren, wie ich das dann machen muss, wenn ich einen anderen Betrag einzahlen will, als auf dem vorgedruckten ES angegeben ist. Bisher konnte ich doch einfach einen neuen ES von Hand ausfüllen, und damit auf die Post gehen.

    1. Guten Tag Herr Dettwyler. Danke für die Frage. Es kommt darauf an, was für einen Typ Rechnung Ihnen der Rechnungssteller schickt. Es gibt aber auch leere QR-Einzahlungsscheine, die man selbst ausfüllen kann. Einen solchen sehen Sie auf dieser Seite (ganz unten) https://www.einfach-zahlen.ch/de/home/qr-bill.html. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  3. Ich händige heute lediglich Einzahlungsscheine an einzelne Kunden aus. Zu einem späteren Zeitpunkt stelle ich eine Sammelrechnung bzw. – Quittung z. B. pro Kunde bezahlte 3 Einzelzahlungen. Das klappt gut, ist praktikabel und effizient. Kann ich das auch weiterhin in einer Form?
    Besten Dank für einen Rat.

    1. Guten Tag Herr Lüscher, danke für die Frage. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Sie. Sie können die bisherigen Einzahlungsscheine vorläufig auch noch weiter nutzen. Oder können auch QR-Einzahlungsscheine bei uns beziehen oder selbst im E-Banking erstellen, und diese Ihren Kunden abgeben. Das einzige, was sich für Sie ändert, ist dass der Einzahlungsschein etwas anders aussieht. Im Gebrauch ändert sich für Sie eigentlich nichts zu heute.

    1. Guten Tag Herr Camhi, Besten Dank für die Frage und Ihr Interesse. Sie können Ihre Rechnungen genau so weiterbezahlen, wie Sie dies auch heute bereits tun. Sie können weiterhin bei uns Einzahlungsscheine beziehen. Sie können die Rechnungen, die Sie erhalten weiterhin bei uns als Quick-Zahlungsauftrag einschicken. Sie können auch weiterhin mit dem QR-Einzahlungsschein auf die Post und das dort bar bezahlen. Die QR-Rechnung enthält auch alle Informationen, die Sie benötigen, um die Rechnung im E-Banking einzutippen auf dem Papier. Wenn Sie Rechnungen heute manuell eintippen, dann können Sie dies auch weiterhin tun. Das Smartphone ist vermutlich der bequemste und schnellste Weg, eine Rechnung zu bezahlen, es ist aber nicht nötig. Alle bisherigen Zahlungswege funktionieren auch weiterhin. Das Einzige, das sich für Sie ändert, ist, dass der Einzahlungsschein etwas anders aussieht. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  4. QR Rechnungen sind gut für junge Generationen. ältere Semester haben lieber die Papierform, zum die Details der Rechnung zu prüfen + dann zu zahlen. Es sind ja nicht viele pro Monat soviel Zeit hat jede Privatperson, es verführt nicht schnelle Zahlungen zu tätigen

    1. Guten Tag Herr Egli. Danke für Ihren Kommentar. Sie können die QR-Rechnung auch in Papierform nutzen und weiterhin so bezahlen, wie Sie es sich gewohnt sind. Es ändert sich für Sie dadurch nichts. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  5. Ich finde es halt verrückt, wie z.B. Rentner noch mitkommen sollen. Das sind doch die, welche noch mit dem Postbüchlein gehen, um die Miete und die Krankenkasse zu bezahlen. Wird denn die Digitalisierung so eingeführt, dass die älteren Menschen auch Zeit haben, das noch zu lernen, oder noch besser, gibt man denen die Chance, bis zu ihrem Tod noch das alte System zu benützen?

    1. Guten Tag Frau Indergand, danke für den Kommentar. Ja, die Digitalisierung wird in diesem Falle so eingeführt, dass sich für jene, die weiterhin gerne Papier nutzen, dies möglich bleibt. Wenn jemand lieber den Einzahlungsschein mit einem Quick Zahlungsauftrag an die Bank schickt, oder auf die Post geht, um dort mit Bargeld zu bezahlen – dies ist weiterhin möglich. Es wird also niemand zurückgelassen, da müssen Sie sich keine Sorgen machen.

  6. Ich hoffe das der QR Code auch am Tablet eingelesen werden kann. Was beim aktuellen ESR nur über Umwege geht.

    1. Guten Tag Herr Künzli, danke für Ihre Frage. Auch hier ändert sich gegenüber dem gegenwärtigen Zustand nichts. Analog dem ESR-Einzahlungsschein kann auch die QR-Rechnung ohne weitere Hardware nicht am Tablet eingelesen werden. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  7. Was macht man, wenn man kein Smartphone und kein Lesegerät hat, sondern nur ein Tablet und einen PC?

    1. Guten Tag Frau Kunz, danke für Ihre Frage und Ihr Interesse am Thema. Für Sie ändert sich nichts. Die Informationen, die Sie benötigen, um einen Einzahlungsschein im E-Banking zu bezahlen, sind weiterhin auf dem Einzahlungsschein aufgedruckt und können von Hand ins Tablett oder ins E-Banking auf dem PC eingegeben werden. Für Sie ändert sich nichts. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  8. Ich lese+ suche schon über 40 Minuten wie ich als Privater einem anderen Privaten, der mir bezahlen soll, eine Rechnung/Einzahlungsschein erstellen kann. u.a. woher bekomme ich den QR-Code zum auf den Einzahlungsschein zu drucken. Ferner sind andere CodeNr. gefragt. Kann ich diese einfach leer lassen?

    1. Guten Tag Herr Berger, danke für Ihre Frage und Ihr Interesse. Sie können zukünftig (ab dem 30.6.2020) im E-Banking einen Einzahlungsschein erstellen, der einen QR-Code beinhaltet. Eine Referenznummer etc. benötigen Sie dabei nicht, dieses Feld kann auch leer gelassen werden. Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie ab dem 30.6. von uns Blanko-Einzahlungsscheine beziehen für Ihr Konto. Allerdings können Sie auch die Einzahlungsscheine, die Sie heute bereits nutzen noch weiterverwenden. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  9. Hallo Frau Kiel,
    QR-Code-Rechnung tönt sehr gut, denn es ist für mich sehr mühsam die Einzahlungs-scheine im e-Banking zu erfassen. Nur habe ich mit der Erfassung des QR-Codes das Problem das ich mit meinem Smartphone zu Hause keinen Empfang habe und ich will nicht jedesmal wenn ich Einzahlungen mache auswärts gehen. Gibt es für die Erfassung des QR-Codes eine Möglichkeit zur Erfassung direkt aufs e-Banking auf dem Computer?

    Mit freundlichen Grüßen
    Fredi Schmid

    1. Guten Tag Herr Schmid. Ja, das ist möglich. Alle Informationen, die Sie benötigen, um die Zahlung im E-Banking einzugeben finden Sie auch auf der QR-Rechnung aufgedruckt. Sie können diese wie heute im E-Banking eingeben. Für Sie ändert sich nichts. Freundliche Grüsse, Ursula Keel

  10. Es würde mich noch mehr interessieren, wie ich als Privatperson eine Rechnung mit QR-Code erstellen und weitergeben kann.

    1. Guten Tag Herr Günstensperger. Vielen Dank für Ihr Interesse und die Frage. Auf https://www.qr-rechnung.net finden Sie ein Tool, welches für diesen Zweck geschaffen wurde. Beschrieben ist es als «Diese Web App eignet sich für Privatpersonen, Vereine und kleine Firmen, welche nur gelegentlich Rechnungen versenden und dafür keine spezielle Software benutzen möchten.» (Quelle: http://www.qr-rechnung.net)

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