Die Steuerhitparade der Säule 3a

Der einfachste Weg, um Steuern zu sparen, ist eine Einzahlung in die dritte Säule. Doch die Unterschiede beim Steuerabzug sind riesig: Bei einem Einkommen von 80‘000 Franken schwankt der Betrag zwischen 320 und 2280 Franken. Wer wie stark profitiert, erfahren Sie hier.

Gerade im aktuellen Umfeld mit den extrem tiefen Zinsen lohnt sich eine Einzahlung in die Säule 3a besonders. Denn der Ertrag ist nur zu einem kleinen Teil vom Zinsniveau abhängig. Viel entscheidender ist das Steuergeschenk des Fiskus. Die Höhe dieses Rabatts fällt allerdings sehr unterschiedlich aus.

Das Salär spielt dabei zwar eine Rolle. Zwei andere Faktoren sind allerdings wichtiger.

Im folgenden Beispiel gehen wir von einem Nettoeinkommen von 80‘000 Franken aus. Im besten Fall erreicht der Steuerabzug 2280 Franken. So stark profitiert ein Single mit Wohnort in Genf bei einer maximalen Einzahlung die Säule 3a. Unsere Hitparade der Steuervorteile für Alleinstehende zeigt, dass man auch in Neuenburg, Liestal oder St. Gallen deutlich über 2000 Franken einspart, während ein Bewohner von Zug auf lediglich 1110 Franken kommt.

Rangliste der Steuervergünstigungen
Steuerabzug für eine alleinstehende Person sowie für eine Familie mit zwei Kindern. Die Angaben gelten für ein Nettoeinkommen von 80‘000 Franken und die maximal mögliche Einzahlung in die Säule 3a. Diese beträgt für Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, 6768 Franken pro Jahr.
Steuerabzug für eine alleinstehende Person sowie für eine Familie mit zwei Kindern. Die Angaben gelten für ein Nettoeinkommen von 80‘000 Franken und die maximal mögliche Einzahlung in die Säule 3a. Diese beträgt für Angestellte, die einer Pensionskasse angehören, 6768 Franken pro Jahr.

Nebst dem Wohnort hat aber auch der Zivilstand einen grossen Einfluss. Nehmen wir das Beispiel von Genf: Handelt es sich um eine verheiratete Familie mit zwei Kindern anstelle einer alleinstehenden Person, dann sinkt der Steuervorteil bei einem unveränderten Einkommen von 2280 auf nur noch 1280 Franken. Und in Zug kann die Familie statt 1110 gerade mal 320 Franken sparen, obwohl sie dieselbe Summe in die dritte Säule einzahlt.

Was somit auffällt: Singles sparen mit der dritten Säule deutlich mehr als Familien.

Diese Diskrepanz vergrössert sich zusätzlich, weil Haushalte mit Kindern in der Regel höhere Ausgaben haben. Oft können sie deshalb weniger als den Maximalbetrag in die dritte Säule einzuzahlen. In unserem Steuervergleich für eine Familie in der untenstehenden Grafik haben wir daher mit einer Einzahlung von lediglich 4000 Franken gerechnet. Zwar nehmen wir an, dass beide Partner arbeitstätig sind und gehen somit von einem höheren Haushaltseinkommen von 100‘000 Franken aus. Trotzdem erreicht der Steuerabzug im Maximum (Neuenburg) nur noch gut 1000 Franken und im Minimum von Zug sogar nur 240 Franken.

Geringe Vergünstigungen für Familien
Steuerabzug für eine Familie mit zwei Kindern bei einem Haushaltseinkommen von 100‘000 Franken und einer Einzahlung von 4000 Franken.
Steuerabzug für eine Familie mit zwei Kindern bei einem Haushaltseinkommen von 100‘000 Franken und einer Einzahlung von 4000 Franken.

Deutlich lukrativer ist die dritte Säule dagegen für ein Doppelverdiener-Paar ohne Kinder mit einem hohen Einkommen von 140‘000 Franken. Können beide Ehegatten den Maximalbetrag von 6768 Franken einzahlen, so erreichen die Steuerabzüge in Genf 4730 Franken. Auch in den meisten anderen Wohnorten liegen die Einsparungen über 3000 Franken.

Ab einem solch hohen Lohnniveau erhöhen sich die Steuervergünstigungen nur noch relativ wenig: Steigert das Ehepaar in Genf das Haushaltseinkommen zum Beispiel auf 200‘000 Franken, dann nimmt der Abzug nur noch um gut 1000 auf 5800 Franken zu.

Reiche Doppelverdiener profitieren am meisten
Steuerabzug für ein Ehepaar ohne Kinder bei einem Nettoeinkommen von 140‘000 Franken und einer Einzahlung von je 6768 Franken.
Steuerabzug für ein Ehepaar ohne Kinder bei einem Nettoeinkommen von 140‘000 Franken und einer Einzahlung von je 6768 Franken.

Der massgebende Faktor für die Höhe des Steuerabzugs ist der so genannte Grenzsteuersatz. Dieser drückt aus, wie stark ein zusätzliches Einkommen besteuert wird. Ein Grenzsteuersatz von 30 Prozent bedeutet somit, dass bei einem Einkommensanstieg von 1000 Franken 300 Franken in Form von Steuern an den Fiskus gehen.

Im obigen Beispiel der Doppelverdiener beträgt der Grenzsteuersatz in Genf 33,8 Prozent, während er in Zug gerade mal 13,2 Prozent erreicht. Mit anderen Worten: Überall dort, wo die Steuerlast hoch ist, sollte man die Sparmöglichkeiten der Säule 3a besonders fleissig nutzen.

Wie viel Sie persönlich mit Ihrer Einzahlung einsparen können, ermitteln Sie mit wenigen Klicks auf unserem Steuerrechner.

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7 Kommentare über “Die Steuerhitparade der Säule 3a”

  1. Wer nur sporadisch Arbeitseinsätze bei einem Arbeitgeber hat und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, gilt dann automatisch als selbständigerwerbend? Hier kommt dann die 20 % Limite des Einkommens zum Zug. Es gibt Ehepartner, welche keiner PK angehören, aber trotzdem Arbeitseinsätze leisten. Diese werden dann auch benachteiligt. Oder wie genau definierte sich selbständigerwerbend?

    1. Guten Tag
      Sie sprechen hier einen wichtigen Aspekt an, der leider immer wieder für Unzufriedenheit sorgt. Die selbständige Erwerbstätigkeit ist ziemlich vage über folgende Merkmale definiert: Man arbeitet unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Zudem ist man in unabhängiger Stellung und trägt das wirtschaftliche Risiko selber. Erhebungen zeigen, dass rund ein Viertel der Selbständigen auf eine freiwillige Altersvorsorge verzichtet. Dies kann sich nach der Pensionierung als Fehler erweisen. Selbständige sollten die 3. Säule deshalb konsequent nutzen, insbesondere wenn Sie keiner beruflichen Vorsorge angehören. Doch wie Sie richtig schreiben, erweist sich bei einem eher geringen Einkommen die Limite von 20% als Hindernis. Freundliche Grüsse, Albert Steck

  2. ich bin 53 und habe regelmässig in die 3 Säule einbezahlt. Bei einer durchschnittlichen Rendite von 2.5 Prozent wurden mir vom Betrag von 100 000 Fr. ein Betrag von 1.5% ausbezahlt ( Kommision der Bank von 1%). Somit hatte ich pro Jahr eine Rendite von SFR 1500.- Empfehlen Sie wegen der schlechten Rendite und mehr Sicherheit auf eine Festverzinsliche Anlage umzusteigen? Wie sicher sind Fonds bei einer Wirtschaftskrise?

    1. Guten Tag Herr Looser
      Ein Vorsorgekonto ist vor allem dann zu empfehlen, wenn Sie das Kapital in der 3. Säule innerhalb der nächsten Jahre beziehen möchten. Wenn Sie aber einen längerfristigen Anlagehorizont mitbringen, bieten Vorsorgefonds die bessere Rendite. Ein konkretes Beispiel über die letzten zehn Jahre finden Sie hier (die Rendite ist übrigens nach Abzug der Kosten): https://blog.migrosbank.ch/de/fuenf-gute-argumente-gegen-die-zins-misere/
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  3. Guten Abend Herr Steck

    Ich finde Ihren Artikel absolut richtig und korrekt, wenn man nur den Aspekt der Steuereinsparungen berücksichtigt, d.h. wenn man nur den aktuellen Zeitpunkt resp. das «hier und jetzt» betrachtet.
    Korrekt wäre es aber, wenn gleichzeitig auch die Besteuerung bei der Auszahlung der Säule 3a -Gelder in ihre Rechnung mit einbezogen würde. Obwohl diese in allen Kantonen und auch beim Bund zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen erfolgen, sind dann gerade die Kantone mit den grössten «jährlichen Steuereinsparung» die gleichen, bei welchen sich eine wesentlich höhere Besteuerung bei der Auszahlung von 3a Geldern ergeben.
    Somit ist Ihr Artikel zwar für die heutige, jährliche Sicht richtig, vernachlässigt aber die Gesamtrechnung von Totalsteuereinsparungen zur letztlichen Besteuerung der 3a-Vorsorgegelder über die ganze Vorsorgephase. Ihre interkantonalen Grafiken im Artikel sähen unter diesem Aspekt wohl etwas anders aus.

    Ich bin mir sehr wohl bewusst, dass man Ihre Betrachtung auch unter dem Aspekt , dass Steuereinsparungen in Zeiten «finanziell höherer Belastungen» (z.B. junge Familie, tieferes Einkommen, evtl. Erwerb von Wohneigentum, etc.) gegenüber der Situation bei der Besteuerung im Auszahlungszeitpunkt (z.B. Wegfall der Kinderkosten, höheres Einkommen, etc.), unterschiedlich werten kann. Trotzdem ist die rein «rechnerische Seite» Ihres Artikels nicht ganz richtig.

    Trotz meiner kleinen Intervention – der Steuervorteil einer 3a-Vorsorge bleibt selbst unter Berücksichtigung der Besteuerung in den allermeisten Fällen ein «sehr gutes Geschäft» :-)

    Freundliche Grüsse

    Roman Lütolf

  4. Danke für den interessanten Artikel.
    Dass Familien auch hier wieder mal (doppelt) benachteiligt sind, finde ich natürlich weniger toll.
    Eine Frage zur Einzahlung habe ich dennoch:
    Meine Frau arbeitet unregelmässig als Aushilfe mit einem ~20 %-Pensum.
    Sie zahlt in die 1. und 2. Säule ein.
    Kann sie ebenfalls den Maximalbetrag von 6’768 in die 3. Säule einzahlen oder gibt es eine prozentuale Limite?

    Freundliche Grüsse
    U. Krapf

    1. Guten Tag Herr Krapf
      Wenn Ihre Frau in die 1. und 2. Säule einzahlt und somit einer Pensionskasse angeschlossen ist, gilt grundsätzlich die Limite von 6768 Franken pro Jahr. Die einzige weitere Einschränkung ist die Höhe des jährlichen Erwerbseinkommens (also Bruttolohn minus Abzüge für AHV, IV, EO und ALV). Die Einzahlung darf nicht höher als das Erwerbseinkommen sein. Wer also 5000 Franken pro Jahr verdient, darf höchstens diesen Betrag in die 3. Säule einzahlen. Dies wäre allerdings ein Spezialfall, weil man bei einem so tiefen Einkommen in der Regel auch keiner Pensionskasse angehört. Freundliche Grüsse, Albert Steck

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