Pensionskasseneinkäufe verbessern nicht nur Ihre Vorsorgesituation. Sie sind auch steuerlich interessant. Damit die Rechnung aber letztlich aufgeht, müssen Sie einige Punkte berücksichtigten. Wir haben die Antworten auf die wichtigsten Fragen hier für Sie zusammengestellt.
Was ist ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse?
Während Ihrer beruflichen Laufbahn sparen Sie schrittweise Vorsorgekapital an. Das ist entscheidend, um im Ruhestand über ausreichende finanzielle Mittel zu verfügen und Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Zum Aufbau des Vorsorgevermögens tragen sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmenden mittels monatlicher Sparbeiträge bei. Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse bezeichnet die Möglichkeit, zusätzlich zu den regulären Beiträgen freiwillige Zahlungen in die berufliche Vorsorge zu tätigen. Dies dient dazu, individuelle Vorsorgelücken zu schliessen oder die zukünftige Altersrente zu erhöhen. Solche Einkäufe sind grundsätzlich steuerlich abziehbar. Es gibt jedoch auch Einschränkungen und Risiken, die vorgängig geklärt werden sollten.
Wann ist der Einkauf in die Pensionskasse sinnvoll?
Ein Einkauf in die Pensionskasse ist dann sinnvoll, wenn eine sogenannte Beitragslücke besteht. Eine solche ergibt sich beispielsweise bei jeder Lohnerhöhung, denn ein höheres Einkommen eröffnet automatisch Ansparmöglichkeiten für eine höhere Rente. Entstehen können Beitragslücken auch beim Jobwechsel zu einem Arbeitgeber mit besser ausgebauten Pensionskassenleistungen, bei Arbeitslosigkeit, bei Zuzug aus dem Ausland, bei einer beruflichen Auszeit wegen Nachwuchs, Weiterbildung oder Sabbatical sowie bei einer Scheidung, wenn Ihr Vorsorgevermögen aufgeteilt wird. Die Information, ob Einkaufspotenzial vorhanden ist oder nicht, finden Sie im Pensionskassenausweis, der Ihnen alljährlich – oder bei einem Stellenwechsel ausserordentlich – von der Pensionskasse zugestellt wird.
Wo erhebliche Lücken vorhanden sind, kann sich ein gestaffelter Einkauf über mehrere Jahre hinweg lohnen. So lässt sich die Steuerprogression mehrfach brechen, was zu einer insgesamt grösseren Steuerersparnis führt.
Der ideale Zeitpunkt für einen Einkauf in die Pensionskasse ist sehr individuell. Die Faustregel bei der Pensionsplanung lautet: Für jüngere Personen bietet die Säule 3a mehr Vorteile. Der Einkauf in die Pensionskasse eignet sich in der Regel ab etwa 50 bis 55 Jahren. Dies, da meist mit dem Alter auch der Lohn steigt, so dass Sie einen grösseren Steuervorteil erzielen, wenn Sie mit dem Aufstocken der 2. Säule etwas zuwarten. Günstig ist der Zeitpunkt zudem, wenn Ihre Kinder die Volljährigkeit erreichen und der Kinderabzug in der Steuerdeklaration wegfällt. Dieser beträgt je nach Kanton 5’000 bis über 10’000 Franken pro Kind. Mit dem Einkauf in die Pensionskasse können Sie diesen wegfallenden steuerlichen Abzug kompensieren.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse bietet zahlreiche Vorteile, darunter steuerliche Ersparnisse und eine verbesserte Altersrente, aber es gibt auch Nachteile wie gebundenes Kapital und potenzielle Renditeunterschiede. Die Übersicht:
Vorteile
- Steuerersparnis: Eingezahlte Beträge sind grundsätzlich von der Einkommenssteuer abziehbar.
- Verbesserte Altersleistungen: Zusätzliche Einzahlungen erhöhen die zukünftige Rente.
- Garantierte Mindestrendite: Das Pensionskassenkapital weist eine garantierte Mindestverzinsung auf.
- Schliessen von Beitragslücken: Einkäufe können genutzt werden, um Beitragslücken auszugleichen, die durch Arbeitsunterbrechungen oder späten Berufseinstieg entstanden sind.
- Finanzielle Sicherheit: Pensionskassen gelten als sichere Anlagen, Im Notfall unterstützt durch den Sicherheitsfonds BVG.
Nachteile
- Gebundenes Kapital: Einmal eingezahltes Geld ist bis zur Pensionierung gebunden und kann nur in Ausnahmefällen vorzeitig entnommen werden (z.B. Kauf von Wohneigentum).
- Renditeunterschiede: Zusätzliche Mittel fliessen meist in den überobligatorischen Teil, der oft schlechter verzinst wird als der obligatorische Teil.
- Risiko bei Unterdeckung: Bei finanziellen Problemen der Pensionskasse können Einzahlungen unsicher sein.
- Ob sich ein Einkauf letztlich lohnt oder nicht, sollte anhand der individuellen Situation beurteilt werden.
Wie viel darf ich einzahlen? Maximalbetrag für den Einkauf in die Pensionskasse
Der Maximalbetrag für den möglichen Einkauf in die Pensionskasse ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt. Diesen Betrag berechnet die Pensionskasse aufgrund der vorhandenen Angaben. Ihre Kasse kann jedoch nicht wissen, ob Sie allenfalls noch Vorsorgeguthaben auf einem Freizügigkeitskonto haben oder früher einmal selbstständig waren – dies würde das Einkaufspotenzial nämlich schmälern. Und wer bereits Guthaben bezogen hat, um beispielsweise Wohneigentum zu erwerben, kann den zusätzlich einbezahlten Betrag meist nur von den Steuern abziehen, wenn der gemachte Vorbezug wieder eingezahlt wurde.
Tipp: Wer sicher sein will, dass die Steuerbehörde die freiwilligen Einzahlungen als abzugsfähig anerkennt, sollte sein Einkaufspotenzial von der Pensionskasse individuell berechnen lassen.
Was ist besser: Einkauf in die Pensionskasse oder Aufstockung der Säule 3a?
Wie bei vielen Fragen, lautet auch hier die Antwort: Es kommt darauf an. Sind Sie angestellt, empfiehlt sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse erst dann, wenn Sie schon den Maximalbetrag in die dritte Säule eingezahlt haben. Denn die Säule 3a ist in gewissen Bereichen flexibler, zum Beispiel bei der Begünstigung im Todesfall oder bei der Anlage des Geldes. So lassen sich bei einer Säule 3a-Wertschriftenlösung zum Beispiel bis über 90 Prozent des Guthabens in Aktien investieren und die Anlagestrategie jederzeit ändern.
Übrigens: Wenn Sie im Ruhestand die Sicherheit einer garantierten, lebenslangen Rente bevorzugen, wäre auch ein Transfer von 3a-Guthaben zur Pensionskasse denkbar. Auch eine Leibrente ist möglich, allerdings sind diese unter dem Strich meist weniger attraktiv als Renten der Pensionskassen, trotz tieferer Besteuerung.
Wie wirkt sich ein Einkauf in die Pensionskasse auf meine Rente aus?
Ein Beispiel
Die Rendite eines Einkaufs wird durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst. Dazu gehört die effektive Steuerersparnis, wie gut das Geld verzinst wird und wie schnell und in welcher Form das Vorsorgeguthaben wieder bezogen wird.
Generell lässt sich sagen: Die höchste Rendite lässt sich in der Regel mit einem Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung erzielen. Dann sind normalerweise der Lohn und folglich auch die Steuerprogression am höchsten. Nehmen wir an, eine Einzahlung von 25’000 Franken wird in der Pensionskasse jährlich mit 2 Prozent verzinst und zum Zeitpunkt der Auszahlung gilt ein Steuersatz von 7 Prozent auf die Kapitalleistung. Daraus ergeben sich unterschiedliche Renditen über verschiedene Zeiträume.
Anzahl Jahre bis zum Kapitalbezug | 10 Jahre | 5 Jahre | 3 Jahre |
Einkaufsbetrag | CHF 25’000 | CHF 25’000 | CHF 25’000 |
Steuerersparnis1 | CHF 6’250 | CHF 6’250 | CHF 6’250 |
Effektiv eingesetztes Kapital | CHF 18‘750 | CHF 18’750 | CHF 18’750 |
Kapital bei Bezug2 | CHF 30’487 | CHF 27’602 | CHF 26’530 |
Steuern bei Auszahlung3 | CHF 2’134 | CHF 1’932 | CHF 1’857 |
Nettokapital | CHF 28’353 | CJF 25’670 | CHF 24’673 |
Nettorendite pro Jahr4 | 4,2 % | 6,5 % | 9,6 % |
1 Annahme: Grenzsteuersatz 25%
2 Annahme: Durchschnittliche Verzinsung des Einkaufsbetrages mit 2% pro Jahr
3 Annahme: 7% (je nach Wohnort und Kapitalbezugshöhe unterschiedlich)
4 In Bezug auf den Kapitaleinsatz nach Steuern
Wie kann ich meine Rendite optimieren?
Das obige Beispiel zeigt: Je kürzer die Dauer bis zum Kapitalbezug, desto rentabler ist ein Pensionskasseneinkauf. Gerade Einkäufe mehr als zehn Jahre vor der Pensionierung lohnen vielfach nicht. In einem solchen Fall wäre man besser beraten, die Gelder breit diversifiziert in Aktien zu investieren. Entscheidende Faktoren für eine Einzahlung in die Pensionskasse sind somit die Frist bis zur Auszahlung des eingekauften Betrages und der Kapitalleistungssteuersatz bei der Auszahlung, aber auch Ihre persönliche Risikobereitschaft, das brach liegende Kapital stattdessen in Aktien zu investieren.
Wie beeinflusst ein Pensionskasseneinkauf die Frühpensionierung?
Die Auswirkungen eines Einkaufs bei einer vorzeitigen Pensionierung sind stark vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse abhängig. Einige Pensionskassen haben spezifische Regelungen, wie freiwillige Einzahlungen bei einer vorzeitigen Pensionierung behandelt werden. Eine einfache Beispielrechnung zeigt aber auf, wie sich mit einer Einzahlung in die Pensionskasse die Rentenkürzung (teilweise) ausgleichen lässt.
Beispielrechnung: Nehmen wir an, Sie möchten früher, also mit 63 Jahren, in Rente gehen (statt ordentlich mit 65 Jahren). Ohne zusätzliche Einzahlungen würde Ihre Rente gekürzt – z.B. um 0,6 Prozent pro Monat der vorzeitigen Pensionierung. Das wären 14,4 Prozent Kürzung bei zwei Jahren vorzeitigem Renteneintritt (0,6 Prozent x 24 Monate).
Ohne Einkauf:
- Normale Rente ab 65: 4000 Franken pro Monat
- Gekürzte Rente ab 63: 4000 Franken – 14,4 Prozent = 3424 Franken pro Monat
Mit Einkauf:
- Sie leisten einen Einkauf von 100’000 Franken in die Pensionskasse
- Dadurch erhöht sich Ihr Altersguthaben, was zu einer höheren Rente führt
- Neue Rente ab 63 nach Einkauf (abhängig von der Pensionskasse, z.B. + 500 Franken pro Monat durch den Einkauf): 3424 Franken + 500 Franken = 3924 Franken pro Monat
Durch den Einkauf haben Sie die Kürzung teilweise ausgeglichen und Ihre monatliche Rente erhöht.
Zusammengefasst kann ein Pensionskasseneinkauf die finanziellen Nachteile einer Frühpensionierung erheblich mindern und gleichzeitig steuerliche Vorteile bieten. Eine sorgfältige Planung und individuelle Beratung sind jedoch unerlässlich, um die optimale Strategie für Ihre persönliche Situation zu finden.
Wie viel Geld sollte man in der Pensionskasse haben?
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Ein Blick in den Vorsorgeausweis der Pensionskasse verschafft einen Überblick über den Stand des aktuellen Altersguthabens. Zudem wird aufgrund des voraussichtlichen Altersguthabens auch die entsprechende Altersrente aufgezeigt. Wenn man nun davon ausgeht, dass die AHV-Rente und die Pensionskassenrente zusammen rund 60-80 Prozent des bisherigen Einkommens abdecken sollen, kann man so auf das dafür notwendige Alterskapital schliessen. Eine individuelle Finanzplanung hilft hier entscheidend mit, Vorsorgelücken zu erkennen und passende Lösungen bzgl. Differenz zu finden.
Welche Auswirkungen hat ein Einkauf in die Pensionskasse auf meine Steuern?
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse sind steuerlich äusserst attraktiv. Der Einkaufsbetrag darf nämlich vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Mehr noch: Weder Guthaben noch künftige Zinserträge werden von den Steuern erfasst. Kommt hinzu, dass Pensionskassengelder Erträge abwerfen, die über den banküblichen Sparzinsen liegen.
Drei Jahre Sperrfrist beachten
Eine Restriktion bei Pensionskasseneinkäufen stellt die Sperrfrist dar: Nach einem Einkauf dürfen Sie drei Jahren lang kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen, weil sonst eine Steuerumgehung vermutet wird. Die Sperrfrist gilt nicht nur für die Summe der getätigten Einkäufe, sondern für das gesamte Sparguthaben in Ihrer Pensionskasse. Sie müssen sich also drei Jahre vor der Rente eingekauft haben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung das Kapital statt der Rente beziehen wollen. Sonst wird eine Steuernachzahlung fällig.
Die dreijährige Sperrfrist betrifft nicht allein Kapitalbezüge zum Zeitpunkt der Pensionierung. Sie gilt auch für sogenannte Vorbezüge. Sie können sich also während drei Jahren nach dem Pensionskasseneinkauf z.B. kein Kapital zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum auszahlen lassen. Umgekehrt gilt: Wer Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum vorbezogen hat, kann sich erst wieder einkaufen, wenn dieser Betrag zurückbezahlt worden ist.
Welche Steuern werden beim Renten- oder Kapitalbezug fällig?
Während ein Einkauf in die Pensionskasse steuerliche Vorteile bietet, ist beim Bezug des Pensionskassengeldes auf folgende Punkte zu achten:
- Rentenbezug: Die Pensionskassenrente ist vollumfänglich als Einkommen zu versteuern.
- Kapitalbezug: Der Kapitalbezug wird im Jahr der Kapitalauszahlung einmalig als Einkommen besteuert, und zwar getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Vorzugssteuersatz. Dank des Steuerrechners können Sie die steuerliche Belastung ermitteln. In den Folgejahren ist das Kapital als Vermögen und der Ertrag daraus als Einkommen zu versteuern.
Spezifische Situationen
Beim Einkauf in die Pensionskasse gibt es verschiedene spezifische Situationen zu beachten: Jobwechsel, Vorbezüge für Wohneigentum, Regelungen für Selbstständigerwerbende, Ein- und Auswanderung sowie die Auswirkungen einer Scheidung. Jede dieser Situationen bringt eigene Regelungen und Besonderheiten mit sich, die es zu berücksichtigen gilt.
Jobwechsel
Wer eine neue Stelle antritt, stellt sich oft die Frage: Kann ich mich bei einem Jobwechsel in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einkaufen? Die Antwort lautet: Ja, sofern die Austrittsleistung der ehemaligen Pensionskasse kleiner als für die Leistungsabdeckung bei der neuen Kasse nötig ist. Im umgekehrten Fall, wenn also das Leistungsniveau der neuen Kasse tiefer ist, muss je nach Pensionskasse unter Umständen der Überschuss an eine sogenannte Freizügigkeitseinrichtung überwiesen werden. Dort bleibt der Überschuss parkiert, bis Sie eine Stelle mit einer Pensionskasse antreten, die ein höheres Leistungsniveau aufweist, oder bis zu Ihrer Pensionierung.
Vorbezüge für Wohneigentum
Wer Wohneigentum erwerben will, darf Pensionskassenguthaben (und Säule-3a-Guthaben) vorzeitig beziehen und als Eigenmittel angeben. Für Pensionskassenguthaben gibt es eine Einschränkung: Mindestens 10 Prozent des Kaufpreises müssen aus Eigenkapital bestehen, das nicht aus der 2. Säule stammt. Wichtig: Wer einen Vorbezug für Wohneigentum gemacht hat, muss diesen Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben, bevor ein freiwilliger Pensionskasseneinkauf erlaubt wird.
Selbstständigerwerbende
Spezielle Regelungen haben selbstständig Erwerbende zu beachten, die bislang keiner Pensionskasse angeschlossen waren, sondern von der «grossen» Säule 3a Gebrauch gemacht haben – also mehr als den Maximalbetrag für Angestellte einbezahlt haben. Wenn sich diese Personen neu bei einer Pensionskasse versichern, wird das Einkaufspotenzial um das in der grossen Säule 3a angesparte Kapital gekürzt. Die Rechnung ist abhängig vom Alter bzw. Geburtsjahr und vom Jahr der Einzahlung.
Einwandern/Auswandern
Restriktionen gelten auch für Personen, die aus dem Ausland zuziehen und noch nie einer Schweizer Pensionskasse angehört haben. Der jährliche Einkaufsbetrag darf 20 Prozent des versicherten Lohns nicht überschreiten. Diese Plafonierung gilt in den ersten fünf Jahren nach Eintritt in eine schweizerische Pensionskasse.
Ehepaare/Scheidung
Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden Einkäufe gegebenenfalls von Gesetzes wegen geteilt. Die dadurch möglicherweise entstehende Lücke im Pensionskassenkapital lässt sich durch Einkäufe bis zur Pensionierung wieder schliessen; dabei sind allerdings je nachdem Einschränkungen durch Steuerämter zu berücksichtigen.
Checkliste: Worauf Sie beim Einkauf in die Pensionskasse sonst noch achten sollten
– Zahlen Sie frühzeitig ein: Es ist ratsam, die Einzahlung frühzeitig in die Wege zu leiten, damit die Pensionskasse bis zum Ende des Steuerjahrs genügend Zeit für die Verarbeitung erhält. Beachten Sie auch, dass viele Kassen das Guthaben aus dem Einkauf erst ab dem Folgejahr verzinsen. Einige Kassen setzen den Versicherten Fristen. Fordern Sie eine Einkaufsofferte mit Einzahlungsschein an.
– Beachten Sie die Fristen: Einkaufsbeträge dürfen frühestens nach drei Jahren wieder bar ausbezahlt werden. Wenn Sie also bei der Pensionierung einen Kapitalbezug machen möchten, dürfen Sie mindestens drei Jahre vorher keinen Pensionskasseneinkauf getätigt haben. Entscheiden Sie sich ausschliesslich für den Rentenbezug, sind Pensionskasseneinkäufe selbst im letzten Jahr vor der Pensionierung noch zulässig.
– Behalten Sie die finanzielle Situation der Pensionskasse im Blick: Im Falle einer massiven Unterdeckung muss die Pensionskasse saniert werden, was für die Versicherten Verluste mit sich bringen kann. Sinkt der Deckungsgrad deutlich unter 100 Prozent, sollten Sie sich, trotz verlockender Steuerersparnis, einen Einkauf zweimal überlegen.
– Lassen Sie sich beraten: Klären Sie ab, inwieweit die Pensionskasseneinkäufe nicht nur Ihre Altersrente verbessern, sondern auch Ihre Todesfall- und Invaliditätsleistungen. Je nach Reglement kann die Pensionskasse nämlich vorsehen, dass die zusätzlich einbezahlten Gelder weder zu höheren Invaliditätsrenten noch zu höheren Hinterbliebenenleistungen führen.
Zus. Einkäufe in die PK können steuertechnisch abgezogen werden auch wenn ich zus. in eine 3a Säule einzahle? Können beide Beträge ( PK+3a) bei den Steuern abgezogen werden?
Guten Tag Herr Ramseier
Es ist korrekt, dass sowohl die Einzahlungen in die Pensionskasse wie auch die Einzahlungen in die Gebundene Säule 3a im selben Jahr von den Einkommenssteuern abgezogen werden können. Sinnvollerweise ist darauf zu achten, dass das Total der Einzahlungen in die beiden gebundenen Vorsorgelösungen nicht höher ist als das steuerbare Einkommen in dem betroffenen Jahr. Sollten grössere Einzahlungssummen geplant sein, kann es sich lohnen, diese auf mehrere Jahre zu verteilen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die in einem Jahr bestehenden Möglichkeiten der Einzahlungen in die Gebundene Vorsorge 3a zuerst auszuschöpfen, weil hier keine nachträglichen Einzahlungen mehr gemacht werden können. Einzahlungen in die Pensionskasse hingegen können zu einem späteren Zeitpunkt getätigt werden.
Beste Grüsse Jeannette Schaller
Sehr aufschlussreicher Beitrag!
Ab welchem Betrag lohnen sich zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse, Steuertechnisch?
Guten Tag Frau Bieri
Einkäufe lohnen sich steuertechnisch grundsätzlich bereits ab einigen Tausend Franken, da sie vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Je höher das steuerbare Einkommen ist, desto höher ist demzufolge der Steuereinsparungseffekt. Zusätzliches Steuereinsparungspotenzial erhalten Sie, wenn Sie die Einkäufe gestaffelt, das heisst über mehrere Jahre verteilt, vornehmen.
Beste Grüsse Jeannette Schaller
Im Kanton Zürich gilt die dreijährige Sperrfrist bei Barauszahlung des Pensionskassenguthabens nicht, wenn in den letzten drei Jahren jeweils maximal 12000 Franken eingekauft wurden. Bin ich hier richtig informiert, oder hat sich in der Zwischenzeit etwas geändert?
Guten Tag Herr Takfor
Es ist korrekt, dass im Kanton Zürich bis zu einem Einkaufsbetrag von max. CHF 12 000 pro Jahr aus steuerlicher Sicht die Sperrfrist von 3 Jahren bei einem darauffolgenden Kapitalbezug nicht zur Anwendung gelangt.
Beste Grüsse, Jeannette Schaller
Sehr guter Blog!!
Danke Migrosbank