Um sich den Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen, benötigen Sie den richtigen Finanzierungsmix von Eigen- und Fremdkapital. Wie viel Eigenkapital ist also nötig, um ein Haus zu kaufen? Und wie viel Einkommen brauche ich, damit das erforderliche Fremdkapital langfristig tragbar ist?
Wie viel Eigenkapital ist nötig?
Grundsatz
Grundsätzlich gilt beim Hauskauf die Faustregel: Sie sollten mindestens 20 Prozent des Verkehrswerts als Eigenkapital einbringen. Diese 20 Prozent können sich aus sogenannten «harten» und «weichen» Eigenmitteln zusammensetzen:
- Mindestens 10 Prozent müssen «harte» Eigenmittel sein: Dazu zählen Bargeld, Kontoguthaben, Erlös aus verkauften Wertschriften, Vorsorgeguthaben (Säulen 3a und 3b), Erbvorbezüge/Schenkungen.
- Der Rest können «weiche» Eigenmittel sein: Damit sind Pensionskassengelder gemeint.
Höherer Eigenmittelanteil für Ferienhäuser und Renditeobjekte
Wer ein Ferienhaus kaufen will, muss einen höheren Anteil an Eigenkapital beisteuern, in der Regel 30-40 Prozent . Für Ferienobjekte dürfen Sie zudem keine Säule-3a- oder Pensionskassengelder als Eigenkapital einsetzen.
Bei Renditeobjekten liegt der Anteil Eigenmittel bei mindestens 25 Prozent. Bei gewerblich genutzten Immobilien kann sich dieser bis auf 50 Prozent erhöhen. Säule-3a- oder Pensionskassengelder können Sie verwenden, sofern Sie einen Teil der Immobilie selbst bewohnen.
Eigenkapital im Überblick
Wie eingangs erwähnt, sind für eine Immobilienfinanzierung in der Regel mindestens 20 Prozent Eigenmittel nötig. Diese können aus verschiedenen Quellen stammen. Welches sind die Vor- und Nachteile der einzelnen Formen von Eigenmitteln?
Sparguthaben/Wertschriften
Die wohl klassischste Form des Eigenkapitals besteht aus Sparguthaben und Wertschriften:
- Sparguthaben: Hierzu zählen alle Gelder auf Konten, die für den Hauskauf genutzt werden können. Ein Vorteil dieser Eigenkapitalquelle ist die rasche Verfügbarkeit ohne zusätzliche Risiken. Wollen Sie Gelder aus einem Konto einsetzen, sollten Sie auf allfällige Rückzugslimiten und Kündigungsfristen achten.
- Wertschriften: Haben Sie in Aktien, Obligationen oder Fonds investiert, können Sie diese veräussern und den Erlös als Eigenkapital einsetzen. Achten Sie dabei aber auf Marktschwankungen. Ist der Zeitpunkt nicht optimal, um Ihre Wertschriften zu verkaufen, kann es sich lohnen, die Wertschriften an die Bank zu verpfänden. Wichtig: Verpfändete Wertschriften werden nicht zu 100 Prozent angerechnet – die Höhe der Belehnung ist abhängig von der Art und Währung der Wertschriften.
Vorsorgegelder zur Finanzierung
Der Kauf eines Eigenheims lässt sich oft nur mithilfe von Geldern aus der Pensionskasse oder der Säule 3a finanzieren. Diese Vorsorgegelder können für die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum verpfändet oder vorbezogen werden. Mehr dazu finden Sie im Blog «Vorsorgegelder für den Eigenheimkauf – worauf sollten Sie achten».
Erbvorzug/Schenkungen
Verfügen Sie selbst nicht über ausreichende Vermögenswerte? Dann ist vielleicht ein Erbvorbezug oder eine Schenkung die Lösung. Beachten Sie, dass sich dabei die Besteuerung je nach Verwandtschaftsgrad und Kanton stark unterscheidet (0 bis 40 Prozent).
Erbvorbezug als Nachkomme:
- Es besteht eine Ausgleichspflicht gegenüber den anderen Erbinnen und Erben, bspw. den Geschwistern.
- Es empfiehlt sich, die Vereinbarung schriftlich – inkl. Erbvorbezugsbetrag – festzuhalten, da dieser Betrag dann an die Nachlasssumme angerechnet wird.
- Die Ausgleichspflicht lässt sich via Testament aufheben, allerdings nur im Rahmen der freien Quote. Die Pflichtteile müssen gewahrt bleiben.
Schenkung an Nachkommen und übrige Personen:
- Sind Sie kein gesetzlicher Erbe, handelt es sich streng genommen nicht um einen Erbvorbezug, sondern um eine Schenkung.
- Auch bei einer Schenkung an nicht verwandte Personen gilt die Ausgleichspflicht – allerdings sind «nur» die Schenkungen auszugleichen, die weniger als fünf Jahre zurückliegen und Pflichtteile verletzen.
- Steuerlich verhält es sich wie bei einem Erbvorbezug, wobei der Steuersatz vom Schenkungsbetrag und vom Verwandtschaftsgrad abhängt und kantonal stark unterschiedlich ist (0 bis über 40 Prozent).
Fremdkapital im Überblick
In den meisten Fällen wird der grösste Teil des Verkehrswerts durch Fremdkapital in Form von Hypotheken finanziert. Worauf ist dabei zu achten?
1. und 2. Hypothek kurz erklärt
Selbst wenn die Kundin bzw. der Kunde nur eine einzige Hypothek abschliesst, spricht man oft von 1. und 2. Hypothek:
- Die 1. Hypothek umfasst zwei Drittel des Verkehrswerts der Immobilie. Dieser Teil muss nicht zwingend amortisiert werden.
- Die 2. Hypothek umfasst den verbleibenden Fremdkapitalbedarf bis zur Gesamtfinanzierungshöhe (üblicherweise 80 Prozent des Verkehrswerts). Dieser Teil der Finanzierung muss in aller Regel innerhalb von 15 Jahren bzw. spätestens bis zur Pensionierung durch regelmässige Rückzahlungen amortisiert werden.
Verkehrswert einer Immobilie
Der Verkehrswert einer Immobilie ist jener Preis, den Objekte gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend unter normalen Verhältnissen erzielen. Er wird im Schätzverfahren ermittelt. Je nach Angebot und Nachfrage kann der Verkehrswert vom Marktpreis abweichen. So werden bei einer hohen Nachfrage oft höhere Preise bezahlt als der Verkehrswert.
Was bedeutet das hinsichtlich der Finanzierung? Nehmen wir an, die Bank schätzt das Haus auf einen Wert von 1 Million Franken, Sie haben jedoch einen Kaufpreis von 1,12 Millionen vereinbart. In diesem Fall müssen Sie nicht bloss 200’000 Franken Eigenkapital aufbringen, also 20 Prozent des Verkehrswertes. Zusätzlich haben Sie auch für die Differenz von 120’000 Franken zwischen Verkehrswert und höheren Kaufpreis selbst aufzukommen.
Hypotheken im Überblick
Beim Abschluss einer Hypothek haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Hypothekenmodellen, die sich in Laufzeit, Zinsstruktur und Flexibilität unterscheiden:
- Bei einer Festhypothek bleibt der Zinssatz während der gesamten Laufzeit unverändert. Dies bietet Planungssicherheit, da die monatlichen Kosten konstant bleiben, unabhängig von Zinsentwicklungen am Markt. Festhypotheken sind besonders beliebt in Zeiten niedriger Zinsen, da sie den Käufer vor Zinssteigerungen schützen.
- Laufzeit 2 bis 10 Jahre
- Keine Zinsanpassung während der Laufzeit
- Mindestbetrag 100’000 Franken
- Start-Vergünstigung für Ersterwerber von Wohneigentum erhältlich
- Eco-Vergünstigung für energieeffiziente Immobilienobjekte erhältlich
- Rückzahlungen gemäss Vereinbarung
- Im Gegensatz zur Festhypothek ist der Zinssatz bei einer variablen Hypothek nicht festgeschrieben, sondern kann sich mit den Marktbedingungen ändern. Variable Hypotheken bieten Flexibilität, da sie keine fixe Laufzeit haben und den Wechsel in ein günstigeres Produkt ermöglichen. Allerdings tragen Sie dabei das Risiko, dass die Zinsen auch steigen können – und damit auch Ihre Kosten.
- Unbefristete Laufzeit
- Zinsanpassung jederzeit möglich (mit vorgängiger Ankündigung)
- Kein Mindestbetrag
- Flexible Rückzahlungen möglich
- Die SARON-Hypothek basiert auf dem Swiss Average Rate Overnight (SARON), einem Referenzzinssatz für den Schweizer Geldmarkt. Der Zinssatz kann sich regelmässig ändern, was bei sinkenden Zinsen von Vorteil ist, aber auch ein Risiko bei Zinserhöhungen darstellt.
- Unbefristete Laufzeit
- Neue Zinsberechnung alle 3 Monate (basierend auf dem Compounded SARON)
- Mindestbetrag 100’000 Franken
- Rückzahlungen gemäss Vereinbarung
Qual der Wahl? Wir unterstützen Sie mit unserem Hypothekenvergleich.
Amortisation
Die Amortisation (Rückzahlung) sorgt dafür, dass die Schuldenlast im Laufe der Zeit reduziert wird, und spielt vor allem bei der 2. Hypothek eine wichtige Rolle. Man unterscheidet zwei Formen der Amortisation:
- Direkte Amortisation: Bei der direkten Amortisation zahlen Sie regelmässig einen festen Betrag zurück, wodurch die Hypothek laufend reduziert wird. Diese Variante sorgt dafür, dass Ihre Zinsbelastung im Laufe der Zeit sinkt, da sich die Restschuld verringert. Andererseits nehmen so aber auch Ihre Steuerabzüge ab.
- Indirekte Amortisation: Bei der indirekten Amortisation zahlen Sie den Betrag nicht direkt an die Bank zurück, sondern in eine gebundene Vorsorge (Säule 3a) ein. Die Beträge werden zur Tilgung genutzt, sobald die Vorsorgegelder bezogen werden müssen. Die Vorteile: Sie profitieren von Steuerabzügen, da Einzahlungen in die Säule 3a steuerlich absetzbar sind, was Ihr steuerbares Einkommen reduziert. Gleichzeitig bleibt die Höhe der Hypothek bis zur Tilgung unverändert, so dass Sie weiterhin die Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen können.
Welche Form der Amortisation die richtige ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Berechnen Sie mit dem Hypothekarrechner, wieviel Sie mit der indirekten Amortisation optimal sparen können.
Langfristige Tragbarkeit gewährleisten
Bislang haben wir beschrieben, wie viel Fremdkapital für die Realisierung des Wohntraums nötig ist und wie dieses sicherzustellen ist. Aber sind die damit verbundenen Zins- und Amortisationskosten auch langfristig tragbar? Das zeigt die Tragbarkeitsrechnung. Dazu werden die Kosten Ihres Eigenheims Ihrem Bruttoeinkommen gegenübergestellt. Die Grundregel lautet, dass die sogenannten kalkulatorischen Kosten des Eigenheims nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen dürfen. Zu den kalkulatorischen Kosten zählen:
- Kalkulatorischer Hypothekarzins: Bei der Tragbarkeit wird nicht mit dem aktuellen Zins gerechnet, sondern mit langfristen Sätzen. So wird sichergestellt, dass eine Immobilie auch dann noch gehalten werden kann, wenn die Zinsen wieder steigen. Die Migros Bank rechnet mit 4,75 Prozent.
- Amortisationen: Dabei handelt es sich um die vereinbarten Rückzahlungen der Hypothek.
- Unterhalts- und Nebenkosten: Die Migros Bank kalkuliert aktuell bei der Hypothekarfinanzierung von Minergie- und bestimmten GEAK-Objekten mit 0,6 Prozent, bei anderen Objekten mit 0,8 Prozent.
Berechnen Sie Ihre Kosten für Ihr neues Eigenheim mit dem Tragbarkeitsrechner.
Darauf ist bei der Finanzierung zu achten
Die Finanzierung eines Eigenheims ist meist das grösste Investment, das man als Privatperson tätigt. Um langfristige finanzielle Stabilität zu gewährleisten, sollten folgende Punkte vermieden werden:
- Zu knapp kalkuliert: Wichtig ist, das monatliche Wohnbudget nicht zu knapp zu kalkulieren. Ohne Reserven können unvorhergesehene Ausgaben wie Renovationen oder Instandhaltung schnell das Budget sprengen. Hier sollte man immer einen Puffer einplanen.
- Zinsrisiko unterschätzt: Bei variablen Hypotheken oder SARON-Hypotheken können die Zinsen steigen und so das monatliche Wohnbudget unerwartet belasten. Das wird häufig in Zeiten niedriger Zinsen unterschätzt. Um dieses Risiko zu minimieren, empfiehlt es sich, einen Produktmix in Betracht zu ziehen, beispielsweise eine Kombination aus Festhypothek und SARON-Hypothek.
- Sachrisiken ungedeckt: Schäden an der Immobilie wie Vandalismus, Wasserschäden, Glasbruch oder Erdbeben können erhebliche Kosten verursachen. Während viele dieser Risiken durch eine Gebäudeversicherung gedeckt sind, gibt es Schäden an der Haustechnik oder Erdbebenschäden, die zusätzliche Deckungen in Form einer Gebäudezusatzversicherung erfordern.
- Personenrisiken nicht bedacht: Persönliche Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit und Invalidität führen zu Einkommenseinbussen, welche die Zins- und Amortisationszahlungen infrage stellen können. Noch dramatischer sind die Folgen eines Todesfalls.
Wie kann ich meine Familie absichern?
Eine Lebensversicherungslösung, speziell für die Absicherung der Hypothek, schützt die Familie gegen die finanziellen Folgen von unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder Tod. Dabei werden die monatlichen Zins- und Amortisationszahlungen übernommen, und es kann auch ein Beitrag an die Rückzahlung der Hypothek vereinbart werden. Die Kosten für eine solche Versicherungslösung sind oft geringer, als man denkt, und können als Investition in die Zukunft der Familie betrachtet werden.
Guten Tag Herr Aeberli
Ich bin 24 jahre alt und bin seit 10.Jahren hier in der Schweiz.
Natürlich besitze in dieser kurzen Zeit nicht genügendes Vermögen.
Gib es eine zusätzliche Möglichkeit, mit der man ohne Eigenkapital durchkommt?
Besten Dank
Freundliche Grüsse
Zikrullah Haidari
Guten Tag
Es freut mich, dass Sie sich für den Erwerb von Wohneigentum interessieren. Für dessen Finanzierung ist nach den gängigen Schweizer Bankusanzen immer Eigenkapital nötig. In jüngeren Jahren, in denen noch nicht genügend eigenes angespartes Vermögen zur Verfügung steht, könnten Erbvorbezüge, Schenkungen oder zinslose Darlehen aus Ihrer Verwandtschaft in Frage kommen.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Wenn man eine 2. Immobilie erwerben will, wie viel Eigenkapital ist notwendig? Danke schon im voraus für die Antwort.
Sehr geehrter Herr Roth
Für den Erwerb jeder zusätzlichen Immobilie gelten dieselben Finanzierungsregeln wie für die erste.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Guten Tag
Ich besitze 2/3 eines Hauses dessen Nutzniessung noch bei den Eltern liegt. Ist es möglich auf dieses Haus eine Hypothek aufzunehmen, damit Eigenmittel geschaffen werden können und so eine Hypothek für ein Eigenheim finanziert werden kann?
Guten Tag
Grundsätzlich ist es möglich, auf einem Haus mit Nutzniessung eine Hypothek aufzunehmen, um damit Eigenmittel für den Kauf eines Eigenheims zu beschaffen.
Wichtig ist, dass die Tragbarkeits- und Belehnungsrichtlinien sowohl beim Haus mit Nutzniessung als auch beim neuen Eigenheim eingehalten werden und der Eigentümer des anderen Drittel sowie die Eltern als Nutzniesser der Kreditaufnahme zustimmen.
Wir empfehlen Ihnen, die Finanzierungsmöglichkeiten genau abzuklären. Falls auf dem Haus mit Nutzniessung bereits eine Hypothek besteht, melden Sie sich beim dortigen Kreditgeber. Ansonsten können Sie sich beim Institut Ihrer Wahl beraten lassen.
Freundliche Grüsse, Florian Steiger
Guten Tag
«Was aber, wenn der Kaufpreis über dem Verkehrswert liegt? »
Wie sieht es den im umgekehrten Fall aus, wenn der Verkehrswert (letzte Schätzung der Immobilie) höher ist als der angebotene Kaufpreis.
Betrachtet die Bank den letzten Kaufpreis dann als Verkehrswert, oder kann diese Differenz als Eigenkapital angerechnet warden? Würde die Migros Bank sich darauf einlassen.
Bsp: Schätzung 700000 Kaufpreis 550000
(Steuerliche Folgen der Schenkung/Erbe auseklammert)
Sehr geehrter Herr Moesch
In der Bankbranche gilt das sogenannte Niederstwertprinzip. Das heisst, massgebend ist der niederere der beiden Werte Kaufpreis und Verkehrswert. Details finden Sie unter diesem Link , Ziffer 4.1.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Guten Tag Herr Aeberli
Meine Mutter 55, Meine Frau 25 und ich 28 möchten ein Haus kaufen. Meine Mutter hat offene Kredit (klein betrag) und ich habe Sehr Gute einkommen und habe Leasing und Kreditoffen. Meine Frau hat auch eine Fixe einkommen. Nun möchten wir alle zusammen ein Haus kaufe. Wäre dies mögliche? Wir verfügen über Eigenkapital, und würden gerne auch etwas von meinen Mutter und meinen Pensionskasse darauf zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Sergen Yavuz
Guten Tag
Wenn Sie zu dritt ein Wohneigentum kaufen möchten, müssen sich alle drei Personen mit einer Miteigentumsquote beteiligen. Zur Abklärung der konkreten Details wenden Sie sich bitte an eine Niederlassung der Migros Bank. Eine Übersicht finden Sie hier.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Grüezi
Macht es Sinn mehr harte Eigenmittel einzubringen als das benötigte Minimum? z.B die Eigenmittel im Verhältnis von 70% harten Eigenmittel zu 30% Pensionskasse? Wirkt sich dies positiv auf den Zins aus?
Guten Tag,
Ein klar tieferer Fremdkapitalanteil als die 80% kann sich unter Umständen in tieferen Zinssätzen auswirken. Das hängt aber vom Einzelfall ab und wird je nachdem vom betreffenden Kundenbetreuer bersücksichtigt.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Sehr geehrter Herr Aeberli
Habe ich die Möglichkeit, meine 3. Säule als zusätzliche Eigenmittel anzuwenden, um ein Haus zu erwerben, das zwar ich finanzieren werde, aber meine Mutter bis zu ihrem Ableben bewohnen wird?
Vielen Dank und freundlicher Gruss,
Jeanette Gerig
Sehr geehrte Frau Gerig
Nein, Sie leider können nur selbstbewohntes Wohneigentum mit der Säule 3a finanzieren.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Guten Abend
Wie sieht es aus, wenn ich von meiner Schwester, die das Elternhaus übernommen hat, noch Geld erhalten werde nach Ableben der Eltern? Wird das berücksichtigt beim Kauf eines Eigenheims oder kann mit dem nicht gerechnet werden?
Guten Tag
In Aussicht stehende Erbschaften können nicht angerechnet werden. Damit Eigenmittel angerechnet werden können, müssen sie bei der Bank auf einem Konto bzw. Depot hinterlegt oder zugunsten der Bank verpfändet sein.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Sehr geehrter Herr Aeberli,
Wie ist es wenn man einen Kredit am Laufen hat und will daraufhin noch ein Haus kaufen? Kann man einen Kleinkredit in die Hypothek reinnehmen? Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag
Ich muss Sie enttäuschen: Die mit einem Kleinkredit beschafften Mittel gelten als Fremdkapital. Sie werden daher nicht als Eigenmittel angerechnet.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Sehr geehrter Herr Aeberli
Wenn man einen Reservationsvertrag vereinbart und für die 20’000 Franken eine Quittung erhält. Werden diese auch auch als Eigenkapital berücksichtigt? Wenn ja können Sie mir ein Beispiel machen?
Guten Tag
Nehmen wir an, der Kaufpreis des Objekts betrage total CHF 800’000, davon seien CHF 20’000 als Reservationszahlung vorgesehen. Grundsätzlich finanziert die Bank 80% des Objektwerts und verlangt 20% Eigenmittel. Konkret müsste der Kunde also CHF 160’000 mitbringen, und die Reservationszahlung ist normalerweise aus diesen Eigenmitteln zu bezahlen. Für eine Abklärung im Einzelfall empfiehlt es sich, die Kundenbetreuerin bzw. den Kundenbetreuer zu kontaktieren.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Frage zum Wertschriftendepot:
Möchte ich dieses von der Postfinance zur Migrosbank aufgrund möglicher Verpfändung umsiedeln, wäre das denn möglich, und zu welchen Kosten?
Guten Tag
Ein Transfer Ihres Wertschriftendepots ist problemlos möglich. Die Einlieferung der Titel bei der Migros Bank ist kostenlos; die Gebühren für die Auslieferung durch Postfinance müssen Sie bei der Postfinancer erfragen.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Vielen Dank für den interessanten Artikel.
Könnten Sie vielleicht in der nächsten Ausgabe einen ähnlich detaillierten Artikel schreiben zur Finanzierung einer bestehenden Liegenschaft wenn der Darlehensnehmer in Pension geht. Welche Finanzierung wird dann angeboten? Viele haben ja Angst dass die Bank dann mehr Eigenmittel verlangt weil das Einkommen dramatisch sinkt.
Sehr geehrter Herr Schälchli
Besten Dank für die Anregung! Wir werden nach den Sommerferien gerne das Thema aufgreifen. Bis dahin empfehle ich Ihnen den Beitrag «Das Alter ist keine Hypothek». Darin sind bereits einige Aspekte des Themas gestreift.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Solange Sie die gewaltigen Risiken nicht ebenso verführerisch aufbereitet darlegen, ist dieser Artikel verantwortungslos. MfG Heinz Lieberherr Immobilien
Sehr geehrter Herr Aeberli
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Meiner Meinung nach ist die Aussage «Maximal 10 Prozent des von der Bank geschätzten Verkehrswertes dürfen Sie mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge finanzieren.» falsch. Sofern nämlich 10% an harten Eigenmitteln aufgebracht werden können, sind auch höhere Bezüge ( > 10%) aus der Pensionskasse möglich. Beschränkungen aufgrund Alter ausgeklammert.
Freundliche Grüsse
Ramon Linder
Sehr geehrter Herr Linder
Sie haben recht: Theoretisch könnte ein Kunde den Kauf von Wohneigentum z.B. auch so strukturieren, dass er 10% Hypothek, 10% harte Eigenmittel und 80% Pensionskassengelder nimmt. Ein derart krasses Beispiel kommt allerdings in der Praxis nicht vor. Der Fokus des Blog-Beitrags liegt auf der grossen Zahl der Fälle, in denen wenig Eigenmittel vorhanden ist.
Mit freundlichen Grüssen, Urs Aeberli