Festhypotheken erhalten Sie bei der Migros Bank aktuell bereits ab 0,62 Prozent. Bei der Finanzierung Ihres Eigenheims bietet Ihnen die Migros Bank aber nicht nur günstige Konditionen, sondern auch kompetente Beratung.
Auch wenn sich in vergangenen Monaten einzelne Festhypotheken-Laufzeiten leicht verteuert haben: Die Zinsen der meisten Laufzeiten bewegen sich immer noch auf tiefem Niveau. Wohneigentümer profitieren somit von attraktiven Hypothekarkonditionen – ganz besonders bei der Migros Bank. Sie senkt nämlich die Zinssätze für zwei- bis fünfjährige Festhypotheken: Je nach Laufzeit profitieren Sie von bis zu 30 Prozent Rabatt. Zweijährige Festhypotheken für selbstbewohntes Wohneigentum erhalten Sie neu bereits ab 0,62 Prozent.
Fixieren Sie Ihre künftige Festhypothek schon heute – ohne Aufpreis
Wenn Sie Neukunde sind oder erstmals Wohneigentum erwerben, können Sie die attraktiven Konditionen bis 12 Monate im Voraus fixieren – ohne dafür einen Aufpreis zu bezahlen. Dieser zeitliche Vorlauf garantiert Ihnen maximale Budgetsicherheit.
Sparen Sie sich den Zinsaufschlag für die 2. Hypothek
Vorteilhafte Konditionen bekommen Sie auch bei der 2. Hypothek – also bei jenem Teil der Finanzierung, der zwei Drittel des Belehnungswerts übersteigt. Im Unter-schied zu diversen Anbietern verzichtet die Migros Bank darauf, einen Zinszuschlag für die 2. Hypothek bei Wohnobjekten zu verrechnen.
Kombinieren Sie günstige Konditionen und kompetente Beratung
Eine optimale Finanzierungslösung basiert nicht nur auf günstigen Konditionen, sondern ebenso auf kompetenter Beratung – bei der Migros Bank erhalten Sie beides. Und wir unterstützen Sie auch nach dem Kauf, wenn sich Ihre konkreten Bedürfnisse wandeln, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Umbau oder einer Renovation. Wir zeigen Ihnen zudem frühzeitig auf, wie sich die finanzielle Tragbarkeit im Hinblick auf Ihre Pensionierung verändert.
Profitieren Sie von unseren genossenschaftlichen Werten
Die persönliche Beratung der Migros Bank bietet Raum für individuelle Lösungen. Dafür, dass Sie als Kundin und Kunde im Zentrum stehen, sorgen insbesondere auch die genossenschaftlichen Werte der Migros Bank. Wir legen unseren Fokus nicht auf die Maximierung des eigenen Gewinns, sondern auf faire Angebote mit günstigen Konditionen. Diese Haltung macht uns zu einem verlässlichen, langfristigen Partner – und gewährleistet, dass Sie auch bei künftigen Vertragserneuerungen attraktive Zinsen erhalten.
Guten Abend
Besteht die Möglichkeit, eine bereits bestehende Eigentumswohnung (der Eltern) für die 20% Eigenmittel einzusetzen? Wie würde die Wohnung angerechnet werden? Die Eigentumswohnung möchten die Eltern aber behalten.
Guten Tag
Die einfachste Variante wäre, dass Sie die die hypothekarische Belehnung der Eigentumswohnung erhöhen und diese Mittel bar einbringen für die Finanzierung der zweiten Immobilie. Das hätte den Vorteil, dass Sie damit die gesamten 20% Eigenkapital der zweiten Immobilienfinanzierung abdecken könnten, denn mindestens 10% müssen als «harte» Eigenmittel vorliegen (Liquidität, Wertschriften, Vorsorge- oder Versicherungsguthaben). Voraussetzung ist natürlich, dass der finanzielle Spielraum für eine erhöhte Belehnung der Eigentumswohnung gegeben ist.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Guten Tag,
Ich werde in 5 Jahren pensioniert. Bekomme ich dennoch eine Hypothek?
Gilt hier die gleiche Tragbarkeitsrechnung?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
Guten Tag
Auch bei Ihnen findet die «normale» Tragbarkeitsrechnung Anwendung. In Ihrem Fall werden die einzukalkulierenden Amortisationszahlungen tendenziell grösser ausfallen, da die zweite Hypothek, also die Belehnung über zwei Dritteln, in nur fünf Jahren bis zur Pensionierung zurückbezahlt werden muss. Sofern dies Ihre Einkommenssituation zulässt, ist die Tragbarkeit gegeben.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Guten Tag
Was gibt es für Möglichkeiten für die Aufstockung von Eigenmitteln? Oder geben die Banken Hypotheken auch unter 20% Eigenmittel? Ginge notfalls auch ein Kleinkredit?
Vielen Dank für die nützlichen Infos.
Freundliche Grüsse
Bojan
Guten Tag
Die Hypothekarkundinnen und -kunden müssen die 20% Eigenmittel selber aufbringen; für deren Bereitstellung gewährt die Migros Bank keine Privatkredite. Allerdings müssen nicht die gesamten 20% in Form von Barmitteln vorliegen. Alternativ sind auch folgende Finanzierungsquellen denkbar: z.B. Säule 3a, zinslose Darlehen von Familienangehörigen, Verpfändung von Lebensversicherungen bzw. von Wertschriften oder Verpfändung bzw. Vorbezug von Pensionskassenvermögen. (Wobei der Anteil des Pensionskassengeldes auf max. 10% der Finanzierungssumme beschränkt ist.)
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Sehr geehrter Herr Aeberli
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Wie kann ich mir die Berechnung mit einer Verpfändung von 3a vorstellen? Wird der aktuelle Rückkaufswert beachtet und wie funktioniert die Verpfändung? Hat die Laufzeit und die versicherte Summe Einfluss auf die Verpfändung?
Vielen Dank für die hilfreichen Informationen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Handelt es sich um eine 3a-Versicherungspolice, wird bei der Verpfändung der Rückkaufswert angerechnet. Diesen teilt Ihnen die Versicherungsgesellschaft jährlich mit – auf Wunsch auch unterjährig. Der Rückkaufswert ist tendenziell umso höher, je mehr Prämien Sie einbezahlt haben und je länger die Police bereits läuft.
Die Verpfändung einer 3a-Versicherunge erfolgt durch den Abschluss eines speziellen Pfandvertrags mit der Migros Bank und der Einreichung der Originalpolice bei der Migros Bank. Nachdem Sie den Pfandvertrag erhalten haben, müssen Sie diesen der Versicherungsgesellschaft mitteilen, damit gewährleistet ist, dass die Versicherungsgesellschaft die Leistung nicht anderweitig auszahlt.
Mit freundlichen Grüssen, Urs Aeberli
Guten Tag
Soweit ich weiss, wird die Vergabe von Hypotheken prozentual vom Einkommen des Empfängers abhängig gemacht. Wie sieht das konkret bei der Migros Bank aus?
Als Beispiel: Ab welchem Einkommen wird beim Kauf einer selbstbewohnten Eigentumswohnung von CHF 250’000 (minus 50’000 Eigenleistung) ein Kredit von 200’000 gewährt?
Guten Tag
Die finanzielle Tragbarkeit ist erfüllt, wenn die kalkulatorischen Zinskosten, die Nebenkosten und die Amortisationsrate zusammengezählt nicht höher sind als 33% des verfügbaren Bruttoeinkommen bzw. 35% des verfügbaren Nettoeinkommens. Konkret:
CHF 200’000 x 4,5% + CHF 250’000 x 1%* + (CHF 200’000 – 67% x CHF 250’000) ÷ 15 ≤ CHF 13’667 –> Das verfügbare Bruttoeinkommen* muss mindestens CHF 41’415, das verfügbare Nettoeinkommen* mindestens CHF 39’049 betragen.
*bei Minergie 0,5%
** Relevant ist das «verfügbare» Brutto- bzw. Nettoeinkommen. Dabei sind vom Brutto- bzw. Nettoeinkommen Abzüge vorzunehmen z.B. für Leasing/Privatkredite/Teilzahlungsverträge, Alimente sowie Unterhalts- und Unterstützungsbeiträge.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
Herzlichen Dank für Ihre kompetente, umgehende und hilfreiche Antwort.
Frohe Ostertage wünscht Martin
Guten Tag, ich wünsche mir auch eine eigene Wohnung. Aber man man muss, glaube ich, 20% bar zahlen. Bekommt man diesen Betrag auch von der Bank?
Guten Tag
Die Bank finanziert maximal 80%, die restlichen 20% muss der Käufer selber als Eigenmittel beisteuern. Das können Kontoguthaben sein, aber u.a. auch Erbvorbezüge/Schenkungen der Eltern, Darlehen z.B. von Familienangehörigen, 3a-Guthaben, verpfändete Lebensversicherungen oder bezogene bzw. verpfändete Pensionskassenguthaben (max. 10%).
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli