In den kommenden Jahren werden die kantonalen Energievorschriften für Gebäude verschärft – in den ersten Kantonen könnte das bereits ab 2026 der Fall sein. Hintergrund ist die Revision der sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn. Was bedeuten die neuen «MuKEn 2025» für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer?
In den kommenden Jahren werden die kantonalen Energievorschriften für Gebäude verschärft – in den ersten Kantonen könnte das bereits ab 2026 der Fall sein. Hintergrund ist die Revision der sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich», kurz MuKEn. Was bedeuten die neuen «MuKEn 2025» für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer?
MuKEn: Was steckt hinter diesem Kürzel?
Aktuell werden rund 40 Prozent des CO2-Ausstosses in der Schweiz durch Gebäude verursacht. Diesen Ausstoss möchten der Bund und die Kantone bis 2050 auf null bringen.
Grundsätzlich sind gemäss Bundesverfassung die Kantone für die Gesetzgebung und den Vollzug der Energievorschriften im Gebäudebereich zuständig. Um starke kantonale Unterschiede zu verhindern und einen möglichst einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, hat die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) 1992 die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn) erarbeitet. Diese beinhalten insbesondere im Bereich der Eigenstromerzeugung und der Wärmeenergie einheitliche Vorgaben, so dass in allen Kantonen mehrheitlich die gleichen Regeln gelten.
Die Mustervorschriften sind in verschiedene Module unterteilt, die von den Kantonen frei übernommen werden können. Die Übernahme des Basismoduls ist aber grundsätzlich Pflicht, denn es setzt die minimalen bundesrechtlichen Vorgaben aus dem Energiegesetz des Bundes sowie die energiepolitischen Leitlinien der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren um. Dieses Modul wurde bisher von fast allen Kantonen ins kantonale Recht überführt. Darin werden insbesondere der maximal zulässige Anteil nicht erneuerbarer Energien im Wärmebereich, die Produktion erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz geregelt. Dazu gehört beispielsweise auch ein einheitlicher Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK).
MuKEn 2014: Was ist der aktuelle Stand?
Seit 1992 wurden diese Mustervorschriften bereits vier Mal revidiert und stark ausgedehnt. Die meisten Kantone basieren bei ihrer aktuellen Gesetzgebung auf der letzten MuKEn-Revision 2014. Darin wurden die Energievorschriften dem neusten Stand der Technik und den aktuellen politischen Zielsetzungen angepasst. So wurde beispielsweise bei Neubauten definiert, dass sich diese ab 2020 möglichst ganzjährig selbst mit Wärmeenergie und z.T. selbst mit Strom versorgen müssen. Bei bestehenden Bauten muss aktuell mindestens 10 Prozent der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen. Für zentrale Elektroheizungen und Wasserwärmer wurde zudem eine Sanierungsfrist von 15 Jahren definiert.
MuKEn 2025: Was bringt die Revision?
Mit den MuKEn 2025 steht nun eine weitere Überarbeitung an. Im August 2024 wurden sie von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren angenommen. Bereits 2022 verabschiedete die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren das Strategiepapier «Gebäudepolitik 2050+». Die Gebäudepolitik 2050+ beinhaltet sechs Grundsätze, um das Ziel zu erreichen, dass Gebäude ab 2050 kein CO2 mehr ausstossen. Diese Grundsätze wurden auch in die MuKEn 2025 übernommen und gelten als Leitlinien für sämtliche neuen Vorschriften, freiwillige Labels und Förderprogramme:
- Energieeffizienz: Sämtliche Gebäude müssen eine hohe Energieeffizienz aufweisen. Eine ungenügende Wärmedämmung muss verbessert werden.
- Erneuerbare Wärme: Neue Gebäude dürfen nur noch erneuerbare Wärme verwenden. Bei bestehenden Gebäuden dürfen zudem ebenfalls nur noch Heizsysteme eingebaut werden, die ausschliesslich erneuerbare Wärme produzieren. Ab 2050 müssen alle Gebäude CO2-frei betrieben werden.
- Erneuerbare Stromerzeugung: Ein angemessener Anteil der Stromerzeugung muss aus vor Ort produzierter, erneuerbarer Elektrizität stammen. Dies gilt für neue und bestehende Gebäude.
- Digitalisierung: Für den Betrieb des Gebäudeparks sollen vermehrt digitale Technologien eingesetzt werden.
- Vorbildfunktion Kantone: Bis 2040 müssen alle kantonseigenen Gebäude CO2-frei betrieben werden. Sie müssen sich zudem zu einem angemessenen Anteil mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie versorgen.
- Graue Energie: Neue Gebäude müssen einen möglichst geringen Verbrauch von sogenannter «grauer Energie» aufweisen. Damit ist die Energie gemeint, die für die Herstellung, Produktion und Lieferung verwendet wurde und damit sozusagen im Produkt enthalten ist.
Was ändert sich für Immobilienbesitzer?
Für Sie als bestehende oder angehende Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer ändert sich mit der Revision der MuKEn aktuell noch nichts. Relevant ist die Umsetzung in kantonales Recht (wobei mindestens das Basismodul der MuKEn 2025 ins kantonale Recht überführt werden muss). Die ersten Kantone werden frühestens ab 2026 die MuKEn 2025 umsetzen; spätestens 2030 sollte die Umsetzung in allen Kantonen vollzogen sein.
In den nächsten Jahren werden damit folgende Änderungen auf Sie zukommen.
- Energetische Sanierung immer wichtiger: Die energetischen Vorschriften für Neubauten gehen bereits heute im Bereich der Wärme- und Eigenstromerzeugung sehr weit. Zukünftig werden aber auch Bestandsbauten gewisse Voraussetzungen erfüllen müssen. So müssen insbesondere veraltete Heizsysteme ab 2030 nach Ablauf der 20-jährigen Betriebsdauer durch nicht fossile Heizsysteme ersetzt werden.
- Eigenstromerzeugung bei Neubauten zum Teil Pflicht: Ein wesentlicher Bestandteil der Gebäudepolitik 2050+ ist die Eigenstromerzeugung. Diese wird nun bereits mit den MuKEn 2025 zum Teil umgesetzt, womit diese für Neubauten teilweise Pflicht wird. Zukünftig sollen auch Bestandsbauten einen Teil ihres benötigten Stroms selbst erzeugen. Bis 2050 wird also wahrscheinlich bei einer ohnehin geplanten Gebäudesanierung auch eine Pflicht zur Verbauung einer Photovoltaikanlage für bestehende Bauten eingeführt werden. Denn Ziel ist, dass ein Haus bis 2050 als sogenannter Energiehub dient. Das heisst, ein Gebäude soll fortan nicht mehr nur Energie und Wärme verbrauchen, sondern diese selbst produzieren und speichern.
- Fossile Brennstoffe ab 2050 nicht mehr zugelassen: Mit der Übernahme der MuKEn 2025 durch die Kantone dürfen bereits ab 2030 nur noch erneuerbare Heizsysteme eingebaut werden. Ab 2050 sollten im Gebäudebereich keinerlei fossile Brennstoffe mehr zugelassen sein. Dies heisst konkret, dass Öl- und Gasheizungen ihre Lebensdauer von 20 Jahren nach wie vor nutzen dürfen. Wenn eine solche aber kaputtgeht, darf sie ab 2030 nur noch durch ein ausschliesslich erneuerbares Heizsystem ersetzt werden, beispielsweise eine Wärmepumpe.
Fazit
Die MuKEn 2025 sorgen für eine schrittweise Umsetzung der energiepolitischen Bestrebung der Kantone, dass sämtliche Gebäude bis 2050 komplett CO2-frei betrieben werden. Dies führt insbesondere in den Bereichen Heizung und Stromerzeugung zu verschärften Vorschriften. So dürfen beispielsweise bereits ab 2030 keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut werden.
Bevor sich die Vorschriften für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer ändern, müssen diese allerdings zuerst offiziell von den Kantonen übernommen werden. Dies wird frühestens 2026 geschehen und dürfte in einigen Kantonen sogar bis 2030 dauern.