Festhypothek: Ohne Aufpreis noch mehr Budgetsicherheit

Neu können Sie bei der Migros Bank die Zinsen für Festhypotheken ohne Aufpreis bis zu 18 Monate im Voraus fixieren. Dadurch sparen Sie nicht nur mehrere 1000 Franken. Sie gewinnen auch eine noch grössere Budgetsicherheit.

Viele Wohneigentümer kennen die ärgerliche Situation: Zwar wären die Zinsen aktuell sehr attraktiv für eine Erneuerung der Festhypothek, aber der Vertrag läuft noch mehrere Monate. Was also tun? Variante eins: Sie warten mit der Erneuerung zu und spekulieren darauf, dass die Sätze noch weiter sinken. Variante zwei: Sie gehen kein Risiko ein und fixieren mit einem zeitlichen Vorlauf (einem sogenannten Forward) die Konditionen schon jetzt.

Letztlich ist es ein Entscheid darüber, ob Sie mit einem Grossteil Ihres Vermögens eine Zinswette eingehen wollen.

Darauf läuft nämlich die erste Variante hinaus: Sie spekulieren darauf, dass Sie beim Zuwarten der Vertragserneuerung den günstigsten Zeitpunkt erwischen. Eine solche Wette zwischen Hoffen und Bangen steht im Widerspruch zu dem, was mit einer Festhypothek typischerweise erreicht werden soll: nämlich grösstmögliche Sicherheit und das bequeme Gefühl, sich um nichts mehr sorgen zu müssen.

Die zweite Variante dagegen erfüllt das Bedürfnis nach Budgetsicherheit optimal, denn Sie haben schon jetzt Gewissheit über Ihre künftigen Finanzierungskosten. Und Sie sparen gleichzeitig Geld: Als Neukunde können Sie nämlich bei der Migros Bank neuerdings den Zins Ihrer Festhypothek bis 12 Monate im Voraus ohne Aufpreis fixieren. Sogar 18 Monate sind es, wenn Sie bereits Hypothekarkunde der Migros Bank sind. Bisher war in beiden Fällen ein Forward von bis zu sieben Monaten kostenlos.

Sie profitieren also kostenlos von einer grösseren Budgetsicherheit. Dadurch sparen Sie mehrere 1000 Franken.

Angenommen, Sie möchten die Konditionen Ihrer zehnjährigen Festhypothek in der Höhe von 500‘000 Franken fixieren. Eine solche Zinsabsicherung kostete Sie bislang z.B. bei 12 Monaten Vorlauf 0,1% pro Vertragsjahr, also insgesamt 5000 Franken (500‘000 x 0,1% x 10). Diese Gebühren erlässt Ihnen die Migros Bank. Bei 18 Monaten sparen Sie gar noch mehr.

Zudem ersparen Sie sich mit dem Forward auch den Aufwand, die Zinsmärkte täglich verfolgen zu müssen.

Gleichzeitig vermeiden Sie die Enttäuschung, wenn die Zinsen stärker als erwartet ansteigen sollten. Die Zinsmärkte werden nämlich mehr denn je von Geld- und Wirtschaftspolitik bewegt, und solche Faktoren sind erfahrungsgemäss sehr viel schwieriger zu prognostizieren als realwirtschaftliche Einflüsse.

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6 Kommentare über “Festhypothek: Ohne Aufpreis noch mehr Budgetsicherheit”

  1. Wie hoch ist die Gebühr nebst dem Zins wenn eine abgelaufene Hypothek nicht mehr erneuert wird? Wird danach wirklich eine Gebühr von Fr. 400.00 zusätzlich fällig? Kostet die Weiterführung einer Hypothek wirklich jedes Mal Fr. 200.00 ?

    1. Guten Tag Herr Müller
      Für die Weiterführung einer Hypothek beträgt die Gebühr 100 Franken. Wird allerdings eine Änderung am Kreditvertrag oder an der Sicherungsübereignung vorgenommen, erhöht sich die Gebühr auf 200 Franken. Freundliche Grüsse, Ihre Migros Bank

      1. Interessant: Ich kenne einige Leute die 400 Fr. als Saldierungsgebühr bezahlen mussten. Ob da die Migrosbank nicht schummelt?

        1. Sehr geehrter Herr Fischer
          Die Antwort war missverständlich formuliert. Die Kreditaufhebung kostet CHF 400. Die blosse Änderung des Kredit- oder Pfandvertrags kostet CHF 200. Für eine Änderung der Produktvereinbarung beträgt die Gebühr CHF 100. Entschuldigen Sie bitte das unpräzise erste Feedback.
          Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Die Festhypothek läuft ja auch einmal aus. Fährt man nicht am besten, wenn man Wohneigentum kauft, das den finanziellen Möglichkeiten entspricht? Angeblich gibt es Menschen, die sogar das Pensionskassengeld in das Wohneigentum investieren.

    1. Guten Tag
      Die Migros Bank achtet konsequent darauf, dass der Erwerb des Wohneigentums für die Käuferin bzw. den Käufer nachhaltig tragbar ist. Dazu zählt u.a., dass die Liegenschaftskosten nicht mehr als 35% des Nettoeinkommens betragen dürfen. Dabei wird nicht mit dem aktuellen Zinssatz kalkuliert, sondern vorsichtigerweise mit einem langfristigen Satz von 4,5%. Eingerechnet in diese Liegenschaftskosten werden auch ein Gebäudeunterhalt von 0,5 bis 1% des Marktwertes sowie die Rückzahlung jenes Teils der Hypothekarschuld, der die Belehnung von zwei Dritteln des Marktwertes übersteigt.
      Mit freundlichen Grüssen, Urs Aeberli

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