Damit Scheiden weniger weh tut

Angesichts der rekordtiefen Zinsen sind lang laufende Hypotheken populär wie nie zuvor. Aber aufgepasst: Eine Scheidung oder ein anderer Schicksalsschlag können zur vorzeitigen Auflösung der Hypothek zwingen, verbunden mit hohen Ausstiegskosten. Es lohnt sich, dafür finanziell vorzusorgen.

Wohneigentümer sehen sich mit vielfältigen Risiken konfrontiert. Einige lassen sich absichern – beispielsweise das Zinsänderungsrisiko mit einer lang laufenden Festhypothek oder die Risiken Invalidität, Tod und sogar Arbeitsplatzverlust mit Versicherungen. Allerdings entschädigen Versicherungen kaum je die gesamten Kosten. Daher empfiehlt sich zusätzlich die Bildung einer «eisernen Reserve», um Schicksalsschläge finanziell abzufedern. Das gilt insbesondere im Fall des grössten Risikos für Wohneigentümer, denn dieses lässt sich nicht versichern: das Risiko einer Trennung bzw. Scheidung.

40 Prozent der Ehen werden geschieden. Sehr oft ist das mit einem Verkauf des gemeinsamen Wohneigentums verbunden.

Kein Wunder, denn nicht nur die Scheidungsrate ist hoch, sondern auch das Niveau der Immobilienpreise. Angesichts dessen gehen viele Paare beim Erwerb von Wohneigentum an ihre finanziellen Grenzen – mit fatalen Folgen bei der Auflösung der Partnerschaft. So auch bei Susi und Silvan Hausmann (Name geändert), die hälftig ein Einfamilienhaus finanzieren und dafür Geld aus ihren Pensionskassen vorbeziehen. Das erweist sich als Nachteil, als sich das Paar scheiden lässt. Während Susi im Haus wohnen bleiben möchte, um die Kinder in der vertrauten Umgebung aufwachsen zu lassen, zieht Silvan aus. Dadurch gilt die Immobilie in seinem Fall nicht mehr als selbstgenutztes Wohneigentum, und die Voraussetzung für den Vorbezug seines Pensionskassengeldes entfällt. Folglich muss er das Geld der Vorsorgeeinrichtung zurückzahlen. Das mindert seinen finanziellen Spielraum erheblich.

Auch Susi verfügt nur über ein schmales Haushaltsbudget, denn als allein erziehende Mutter ist sie nicht voll berufstätig. Angesichts dessen besteht die Bank weiterhin auf der Solidarhaftung beider Partner, obwohl Silvan mittlerweile aus dem Grundbuch als Mitbesitzer des Hauses gelöscht ist.

Die Bank ist nicht verpflichtet, einen Schuldner aus der Solidarhaftung zu entlassen.

Im konkreten Fall wäre die Bank bereit, auf Silvans Solidarschuldnerschaft zu verzichten, falls Susi der Bank Zusatzsicherheiten verpfänden würde, etwa ein Wertschriftendepot oder eine Lebensversicherung. Doch solche finanziellen Mittel fehlen. Stattdessen verhandelt Susi mit der Bank, damit anstelle ihres Ex-Mannes ihre Eltern als Solidarschuldner haften. Allerdings sind die Banken frei, den Kreis der Solidarschuldner zu beschränken, z.B. auf Lebenspartner, Miteigentümer sowie im Grundbuch eingetragene Nutzniesser und Wohnrechtsbegünstigte. Eine Alternative wäre, dass Susi ihre Eltern um ein Darlehen oder einen Erbvorbezug anginge, um die Hypothek auf ein tragbares Niveau zu amortisieren.

Aber selbst wenn es Susi gelingt, die Mittel für eine Teilamortisation der Hypothek aufzutreiben: Ihre vier Wände hat sie noch nicht gerettet. Denn sie muss gleichzeitig Silvan für den halben Verkehrswert des Hauses entschädigen, wenn sie es übernehmen will. Das Geld fehlt, und so muss die Liegenschaft schliesslich doch verkauft werden. Nun erweist es sich als Nachteil, dass Susi und Silvan zwecks Budgetsicherheit eine lang laufende Hypothek abgeschlossen haben. Die vorzeitige Auflösung verursacht ebenfalls erhebliche Kosten.

Es hätte sich gelohnt, von Anfang an eine eiserne Reserve für den vorzeitigen Ausstieg aus der Festhypothek zu bilden.

Dieser Rat gilt nicht nur bei einer Scheidung. Frühzeitig Überlegungen anstellen sollte man auch für andere einschneidende Ereignisse, welche die finanzielle Tragbarkeit des Wohneigentums einschränken können – wie Stellenwechsel, Jobverlust, Invalidität oder Tod eines Partners. Unsere Beraterinnen und Berater zeigen Ihnen mögliche Lösungsansätze auf. Eine relativ simple Möglichkeit kann z.B. darin bestehen, dass Sie die Differenz zwischen Ihrem günstigen Hypothekarzins und dem langfristigen Durchschnittssatz von 4,5 Prozent auf die hohe Kante legen. Damit bauen Sie sich über die Jahre ein finanzielles Polster auf (mehr dazu im Blog-Beitrag «Crash-Test für Wohneigentümer»).

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2 Kommentare über “Damit Scheiden weniger weh tut”

  1. Guten Tag
    Ich bin in Scheidung und möchte meiner noch Ehefrau die Liegenschaft überlassen.
    Jedoch werde ich nicht aus der Solidarhaftung entlassen.
    Ich habe jedoch auch kein Interesse in Zukunft ein weiteres Objekt zu kaufen. Ich bleibe Mieter.
    Wenn ich nun meiner Frau das Haus übergebe/verkaufe (Grundbucheintrag), aus der Solidarhaftung nicht austrete und mich bei der Bank verpflichte weiterhin die Hypothek zu begleichen, welche Nachteile habe ich zu tragen?

    Kurz zusammengefasst welche Nachteile erwachsen aus einer Bürgschaft bzw. was könnte mir «blühen»……

    1. Sehr geehrter Herr Schmidt
      Die Solidarhaftung hat zur Folge, dass die Bank Sie für alle finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Hypothekarfinanzierung belangen kann (Zinszahlungen, Amortisationen, allfällige Gebühren usw.), wenn Ihre Noch-Partnerin diesen Verpflichtungen nicht nachkommen sollte.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

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