So sichern Sie Familie und Heim finanziell ab

Vom Wert her ist das Wohneigentum regelmässig eine der grössten Positionen im Gesamtvermögen einer Familie. Um Familie und Heim gegen finanzielle Risiken abzusichern, sollten Sie im Rahmen der Finanzplanung rechtzeitig vorsorgen.

Die Freude ist riesig, wenn der erste Nachwuchs auf die Welt kommt. Und perfekt wird das Glück der Eltern, wenn sie ihre Kinder dann auch noch im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung heranwachsen sehen können.

Die finanzielle Absicherung dieses Familienglücks sollte nicht vergessen gehen. Es hängt nämlich ganz wesentlich vom Arbeitseinkommen des haupterwerbstätigen Elternteils ab. Wenn dessen Lohn infolge eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder Tod plötzlich entfällt, gerät das Haushaltsbudget aus den Fugen. Dagegen lässt sich mit zwei Versicherungen finanziell vorsorgen: mit einer Erwerbsausfall- und einer Todesfallversicherung.

Wenn der Haupternährer plötzlich nicht mehr da ist

Nehmen wir das Beispiel des jungen Ehepaars Hannah und Hugo V., das ein Haus für 800 000 Franken gekauft hat. Zur Finanzierung haben die beiden eine Hypothek über 600 000 Franken aufgenommen; die kalkulatorischen Kosten betragen knapp 41 000 Franken pro Jahr (siehe Tabelle). Das Einkommen des jungen Paars mit einem kleinen Kind ist einseitig zusammengesetzt: Hugo als Haupternährer verdient 115 000 Franken pro Jahr, während sich Hannah um das Kind kümmert und mit einem Nebenerwerb Einkünfte von 10 000 Franken erzielt. Solange sich im Leben der Familie nichts ändert, ist die finanzielle Tragbarkeit erfüllt – die kalkulatorischen Kosten betragen nicht mehr als die zulässigen maximal ein Drittel des gemeinsamen Haushaltseinkommens.

Das kann sich im Todesfall von Hugo ändern. Als Angestellter dürfte er zwar in der Regel bei einem Unfalltod meist gut abgesichert sein. Stirbt er hingegen infolge einer Krankheit, bestehen oft grössere Lücken. Im ungünstigsten Fall hat dies den Verkauf des Eigenheimes zur Folge. – Angesichts dessen analysieren Hugo und Hannah im Rahmen eines Finanzplanungs-Gesprächs mit ihrer Bank die Vorsorgesituation und entscheiden sich für eine Todesfallversicherung. Mit der Auszahlung des Kapitals können sie die Hypothekarschuld deutlich reduzieren, so dass die finanzielle Tragbarkeit wieder sichergestellt ist. Auf jeden Fall empfiehlt sich eine Vorsorgeanalyse durchzuführen, wenn zur Finanzierung des Wohneigentums Mittel aus der Pensionskasse bezogen werden: die Leistungen bei Invalidität und im Todesfall können deutlich tiefer ausfallen.

Die Höhe der Todesfallsumme ist individuell wählbar. Im Einzelfall hängt sie davon ab, ob noch anderweitige finanzielle Reserven vorhanden sind. In der Praxis wird die Kapitalauszahlung im Todesfall oft so angesetzt, dass sich damit mindestens die 2. Hypothek zurückzahlen lässt – also jener Teil der Belehnung, die zwei Drittel des Verkehrswerts übersteigt.

Schliessen Sie Deckungslücken bei Erwerbsunfähigkeit

Nicht nur das Todesfall-, auch das Erwerbsunfähigkeitsrisiko sollte im Rahmen der Finanzplanung analysiert werden. Denn von 1000 Personen im Alter von 30 bis 40 wird jedes Jahr mehr als eine Person neu invalid; mit zunehmendem Alter steigt die Zahl der Fälle steil an.

Zwar ist man gegen den unfallbedingten Erwerbsausfall relativ gut über die obligatorische Unfallversicherung die IV abgesichert. Beide zusammen entschädigen maximal 90 Prozent des versicherten Jahreseinkommens (bei einer Teilinvalidität fallen die Renten entsprechend dem Invaliditätsgrad tiefer aus). Aber grössere Deckungslücken bestehen bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit. Die aus Pensionskasse und IV fliessenden Renten betragen nämlich maximal 60 Prozent des versicherten Jahreseinkommens.

Und ausgerechnet die krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit ist deutlich häufiger als die unfallbedingte. Gemäss der «IV-Statistik 2017» werden 80 Prozent der IV-Renten aufgrund einer Krankheit gesprochen und nur 7 Prozent infolge eines Unfalls. (Die restlichen 13 Prozent rühren von einem Geburtsgebrechen her.)

80 Prozent der IV-Renten werden aufgrund einer Krankheit gesprochen und nur 7 Prozent infolge eines Unfalls.

Dagegen lässt sich vorsorgen: Die Erwerbsausfallversicherung – häufig auch Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsversicherung genannt – springt bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall ein. Sie wird in Form einer regelmässigen Rente ausbezahlt und hilft dadurch, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Im Fall von Hugo wird eine Rente in Höhe von 25 500 Franken vereinbart, um seine Einkommenslücke zu schliessen. Bei Bedarf kann er die versicherte Summe in späteren Jahren an den steigenden Lohn und Lebensstil anpassen.

Richtig amortisieren

Nicht nur gegen die erwähnten Risiken Erwerbsunfähigkeit und Todesfall sollten sich Wohneigentümer wie Hannah und Hugo finanziell absichern. Grundsätzlich ist im Rahmen der Finanzplanung an weitere unvorhergesehene Ereignisse zu denken, etwa an Einkommenseinbussen beim Stellenwechsel bzw. Arbeitsplatzverlust von Hugo, an den Wegfall des Nebenerwerbs von Hannah, an die Vergrösserung der Familie oder an eine Scheidung.

Für einzelne dieser Risiken bestehen Versicherungsmöglichkeiten. So werden etwa Policen angeboten, welche die Zins- und Amortisationszahlungen bei Arbeitslosigkeit übernehmen. Da sich allerdings in jüngeren Jahren vielfach relativ rasch wieder eine neue Stelle finden lässt, ist der Nutzen beschränkt. Ein sehr viel grösseres finanzielles Risiko als die Arbeitslosigkeit stellt eine Scheidung dar. Tatsächlich gibt es auch hierfür einzelne Versicherungsangebote für Hypothekar- und Kreditnehmer. Doch es ist genau zu prüfen, welchen Deckungsumfang die entsprechenden Policen aufweisen.

Eine viel wirksamere Vorsorge stellen finanzielle Reserven dar. Die anhaltend tiefen Hypothekarzinsen entlasten das Haushaltsbudget und erlauben die Bildung von Rücklagen. Diese lassen sich dann später, z.B. bei einem Arbeitsplatzverlust oder einer Scheidung, für ausserordentliche Hypothekarrückzahlungen nutzen.

Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit
Annahme: Ehepaar mit einem Kind, Eigentum an einer Liegenschaft im Wert von 800 000 Franken, Hypothek von 600 000 Franken.
Die kalkulatorischen Kosten für das Eigenheim betragen 36 867 Franken pro Jahr, gerechnet mit einem Zins von 4,5 Prozent, 0,7 Prozent Nebenkosten und jährlichen Amortisationen von 4267 Franken.
in Franken
Einkünfte vor Invalidität
Mann115 000
Frau10 000
Haushaltseinkommen125 000
Kalkulatorische Kosten für Eigenheim36 867
Finanzielle Tragbarkeit (kalkulatorische Kosten höchstens ein Drittel des Einkommens)29%
Einkünfte nach Invalidität
Mann
1. Säule-
IV-Rente des Ehemanns20 500
IV-Kinderrente8 500
2. Säule-
Pensionskassen-Invaliditätsrente42 500
Pensionskassen-Invaliditäts-Kinderrente17 000
Total88 500
Frau10 000
Haushaltseinkommen95 500
Kalkulatorische Kosten für Eigenheim36 867
Finanzielle Tragbarkeit (kalkulatorische Kosten höchstens ein Drittel des Einkommens)39%

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