33 Tipps zur Säule 3a (Teil 5/5)

33 Mal Säule 3a – wir zeigen, wie Sie Ihre gebundene Vorsorge optimal nutzen. Im letzten Teil lesen Sie, was es beim Bezug der 3a-Gelder zu beachten gilt.

Wann kann ich meine 3a-Gelder beziehen?

Tipp 28: Seien Sie sich bewusst, dass die Säule 3a nicht umsonst auch «gebundene Vorsorge» heisst. Ihr Sinn und Zweck besteht darin, dass ordentliche Bezüge erst ungefähr mit dem AHV-Alter möglich sind. Wenn Sie wollen, können Sie den Bezug sogar bis fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen AHV-Alters aufschieben, sofern Sie berufstätig bleiben. In dieser Zeit können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer absetzen. Umgekehrt dürfen Sie das Geld frühestens fünf Jahre vor dem AHV-Alter beziehen –Berücksichtigen Sie das bei Ihrer Planung!
Tipp 29: Eine noch frühere Auszahlung, einen so genannten Vorbezug, können Sie nur in wenigen Ausnahmefällen geltend machen:

  • Wenn Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen.
  • Wenn Sie auswandern.
  • Wenn Sie Wohneigentum zum Eigenbedarf erwerben, eine Hypothek darauf zurückzahlen oder selbst genutztes Wohneigentum umbauen bzw. renovieren wollen.
  • Wenn Sie eine volle Invalidenrente beziehen.
  • Wenn Sie einen Einkauf in die Pensionskasse mit 3a-Geldern finanzieren.
    Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung über die genauen Bedingungen und erforderlichen Nachweise.

Wie lasst sich der Bezug der 3a-Gelder staffeln?

Tipp 30: 3a-Gelder werden bei der Auszahlung besteuert. Die Steuerrechnung wächst dabei progressiv mit der Höhe des Betrags, den Sie im betreffenden Jahr beziehen. Um diese Steuerprogression zu verringern, sollten Sie die Auszahlung der 3a-Gelder mittels ordentlichen Bezügen und Vorbezügen über mehrere Jahre verteilen. Tätigen Sie z.B. mit Alter 50 einen Vorbezug für die Renovation oder den Umbau Ihres in die Jahre gekommenen Wohneigentums. Mit einem zweiten Vorbezug nahe Alter 60 reduzieren Sie die Hypothek und entlasten so das Haushaltsbudget bei der baldigen Pensionierung. Und in den fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Alters lassen Sie sich das verbleibende 3a-Guthaben gestaffelt in etwa gleich grossen Tranchen als ordentliche Bezüge auszahlen.
Tipp 31: Voraussetzung für eine Staffelung ist aber, dass die 3a-Gelder von Anfang an auf mehrere Vorsorgekonten aufgeteilt worden sind. Teilbezüge von einem Konto sind nämlich nicht möglich. Sie können schon zu Beginn mehrere Konten eröffnen (auch bei derselben Bank) und Ihre Einzahlungen gleichmässig verteilen. Oder Sie eröffnen anfangs nur ein Konto, zahlen darauf regelmässig ein und eröffnen erst ein weiteres, wenn der Kontostand z.B. 50 000 Franken erreicht.
Tipp 32: Berücksichtigen Sie bei der Staffelung auch die Konten Ihres Ehegatten bzw. Ihres Partners aus einer eingetragenen Partnerschaft sowie die Auszahlung der Pensionskasse. Denn sämtliche in einem Jahr ausbezahlten Vorsorgegelder werden zusammengezählt. Einige Kantone kumulieren sogar alle Kapitalbezüge über drei bis fünf Jahre und erschweren so die zeitliche Staffelung.

Lohnt sich der Umzug in einen steuergünstigen Kanton?

Tipp 33: Oft wird geraten, auf die Pensionierung hin den Wohnsitz in einen steuergünstigen Kanton zu verlegen. Denn der Bezug von 3a-Geldern ist in jenem Kanton zu versteuern, in dem Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnen. Aber bei einer optimalen Staffelung der Vorsorgegelder bleibt die fiskalische Belastung auch in einem Hochsteuerkanton moderat, und Sie können sich den erheblichen Aufwand für einen Wohnsitzwechsel sparen.

Ähnliche Beiträge

6 Kommentare über “33 Tipps zur Säule 3a (Teil 5/5)”

  1. Ich habe bei Migros Bank ein Vorsorgekonto 3a und werde Ende März 2021 in die ordentliche Pensionierung gehen.
    Kann ich noch im Dezember 2020 steuerbegünstigt Einzahlungen auf dieses Konto machen?.
    Danke für Ihre Antwort. P.Z.

    1. Sehr geehrter Herr Zimmermann
      Ja, Sie können pro Kalenderjahr steuerbegünstigte Einzahlungen vornehmen – auch 2021 noch.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Guten Tag
    Meine Frau und ich sind nicht richterlich getrennt. Sie wohnt in unserer gemeinsamen Wohnung. Darf ich ab meinem 3. Säulenkonto Geld beziehen für die Amortisation der Hyp, welche auf der Liegenschaft lastet, wo meine exPartnerin wohnt?

    1. Guten Tag
      Sie könnne Ihre 3a-Gelder nur für die Hypothekaramortisation verwenden, wenn Sie auch (Mit-)Eigentümer eines selbstbewohnten Wohnobjekts sind.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  3. Grüezi Frau Schaller
    Ich werde am 31.05.2020 ordentlich pensioniert (Geburtsdatum 16.05.1955). Ich habe meine 3a-Konten (und auch diejenige meiner Frau) gestaffelt aufgelöst, das letzte Konto bei der MIGROSBANK am 02.12.2019.
    Ich habe gelesen, dass man auch im Jahr der Pensionierung noch ein 3a-Konto eröffnen, den Maximalbetrag einzahlen und das Konto nach erfolgter Pensionierung wieder saldieren kann. Stimmt diese Aussage?
    Wenn dem so ist, dann würde ich gerne nochmals ein 3a-Konto eröffnen.
    Besten Dank für ein kurzes Feedback!
    Freundliche Grüsse
    Stephan Fürst, Gerenstrasse 2, 8305 Dietlikon
    Mobile: 079 599 51 70; Mail: stephan .fuerst@glattnet.ch

    1. Guten Tag Herr Fürst
      Sie haben es absolut richtig gemacht mit dem gestaffelten Bezug der 3a-Auszahlungen. Es stimmt, dass man auch im Jahr der Pensionierung noch ein 3a-Konto eröffnen und den Maximalbetrag (aktuell CHF 6 826) einzahlen darf (muss vor der Pensionierung erfolgen). Das 3a-Konto-Guthaben kann anschliessend wieder bezogen werden, das ist überhaupt kein Problem und empfiehlt sich auch so zu machen.
      Beste Grüsse
      Jeannette Schaller

Kommentare sind geschlossen.