33 Tipps zur Säule 3a (Teil 2/5)

33 Mal Säule 3a – erfahren Sie in unseren Tipps, wie sich die gebundene Vorsorge optimal gestalten lässt. Im Teil 2 lesen Sie über die vielfältigen Anlage- und Begünstigungsmöglichkeiten.

Tipp 11: Bei ein bis drei Jahren Anlagehorizont ist das Vorsorgekonto 3a die optimale Lösung. Profitieren Sie dabei vom Vorzugszins, der höher ist als die Verzinsung eines Sparkontos.

Wie viel Aktienanteil beim Vorsorgefonds?

Tipp 12: Langfristig erhöhen Sie Ihre Renditechancen, wenn Sie vom Vorsorgekonto 3a aus in Vorsorgefonds investieren. Diese weisen einen Aktienanteil von bis zu 50 Prozent auf. Nutzen Sie das Gespräch mit Ihrer Kundenbetreuerin oder Ihrem Kundenbetreuer, um anhand Ihres Anlagehorizonts und Ihrer Risikofähigkeit den passenden Vorsorgefonds auszuwählen. Dabei stehen Ihnen sowohl traditionell investierende als auch nachhaltig anlegende Fonds zur Verfügung.
Tipp 13: Oft wird empfohlen, ein bis drei Jahre vor der Pensionierung die Aktienquote auf null zurückzufahren und das Geld von den Vorsorgefonds auf ein Vorsorgekonto 3a umzuschichten. Doch die durchschnittliche Restlebenserwartung beträgt zu diesem Zeitpunkt noch rund zwei Jahrzehnte, und angesichts dieses langen Anlagehorizonts muss der Aktienanteil nicht notwendigerweise verringert werden. Das Risikoprofil ändert sich nicht; das Kapital wird lediglich von der Säule 3a ins Privatvermögen verschoben. Eine Reduktion der Aktienquote ist nur sinnvoll, wenn das Kapital anders verwendet wird, z.B. für die Rückzahlung der Hypothek (siehe Teil 5/5).
Tipp 14: Investieren Sie in Vorsorgefonds mittels regelmässigen, möglichst gleich grossen Einzahlungen – das ermöglicht ein antizyklisches Verhalten und verringert die Anlagerisiken. Steigen nämlich die Kurse und verteuern sich die Fondsanteile, lassen sich mit dem fixen Anlagebetrag immer weniger Anteile kaufen. Dadurch ergeben sich geringere Verluste, wenn die Börse dreht. Umgekehrt reicht der konstante Anlagebetrag bei fallenden Märkten zum Kauf einer wachsenden Zahl der günstiger gewordenen Anteile. – Nutzen Sie dafür den Fondssparplan 3a der Migros Bank.
Tipp 15: Achten Sie bei Vorsorgefonds auf die Gebühren. Vermeiden Sie Finanzprodukte, bei denen Depot- und Transaktionskosten anfallen und bei denen die Verwaltungskommission deutlich über ein Prozent liegen. Die Migros Bank legt grossen Wert auf tiefe Gebühren und verzichtet bei Vorsorgefonds auf Depot- und Transaktionskosten.

Begünstigung: Wer erhält was?

Tipp 16: Stirbt der Inhaber der Säule 3a vor der geplanten Auszahlung seines angesparten Guthabens, geht dieses an folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:

  1. Primär fliesst das Geld an den Ehegatten oder eingetragenen Partner.
  2. Fehlt ein Ehepartner oder ein eingetragener Partner, geht das 3a-Vermögen an die direkten Nachkommen oder alternativ an Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen. So kann z.B. ein Witwer wählen, wie viel seine langjährige Konkubinatspartnerin erhält und wie viel an seine Nachkommen geht.
  3. Sind keine der oben erwähnten Personen vorhanden, geht das Geld gemäss Vorsorgereglement an die Eltern, bei ihrem Fehlen an Geschwister und bei ihrem Fehlen schliesslich an übrige, vom Erblasser frei bestimmbare Erben. Der Erblasser kann die Reihenfolge und Quoten unter Eltern, Geschwistern und übrigen Erben nach Belieben gestalten. Beispiel: Der Erblasser vermacht sein 3a-Guthaben an seine Patentochter und bei ihrem vorzeitigen Tod je zur Hälfte an seine Eltern und an seinen Bruder.

Tipp 17: Wer eine Person aus der Säule 3a begünstigen möchte, kann dies jederzeit formfrei der Vorsorgestiftung mitteilen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Begünstigung auch im Testament aufzuführen. Das kann z.B. mit folgendem Satz geschehen: «Mein Guthaben auf dem Vorsorgekonto der Migros Bank soll meine Lebenspartnerin Brigitte M. erhalten.»
Tipp 18: Achten Sie darauf, dass Sie mit der Begünstigung aus der Säule 3a die Pflichtteile der Erben nicht verletzen. Sonst müssen die verletzten Pflichtteile aus anderen Vermögenswerten ausgeglichen werden. In solchen Situationen mögen Lebensversicherungen einen gewissen Vorteil bieten: Sie werden bei der Pflichtteilsberechnung nur mit ihrem Rückkaufswert angerechnet, und dieser ist tiefer als die im Todesfall ausbezahlte Leistung (mehr zum Thema Lebensversicherungen erfahren Sie im Teil 3/5).

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2 Kommentare über “33 Tipps zur Säule 3a (Teil 2/5)”

    1. Sehr geehrter Herr Gosteli
      Teil 3 wird am 24.09., aufgeschaltet, die Teile 4 und 5 folgen am 08.10. bzw. 12.10.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

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