Kekse Mann Frau

Der grosse Geschlechtergraben in der Vorsorge

Jedes Jahr bezahlen unsere Vorsorgewerke Altersrenten in der Höhe von über 50 Milliarden Franken. Wie viel davon erhalten die Frauen, wie viel die Männer? Unsere Analyse zeigt: Es besteht eine beträchtliche Differenz. Und der Graben wird nur langsam kleiner.

Die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern ist ein viel diskutiertes Thema. Entsprechend führen die Behörden detailliert Buch darüber, wie sich dieser Abstand entwickelt und welche Faktoren dafür verantwortlich sind.

Ganz anders hingegen bei der Vorsorge: Eine offizielle Auswertung zu den Anteilen der Frauen und Männer sucht man da vergeblich. Obwohl es ebenfalls um viel Geld geht.

Allein im Jahr 2013 haben die AHV und die berufliche Vorsorge Altersrenten von 52 Milliarden Franken ausbezahlt.

Und der Betrag nimmt pro Jahr um 1,5 Milliarden Franken zu.

Versuchen wir also, etwas Licht in die Geschlechterverteilung bei der Vorsorge zu bringen: Beim grösseren der beiden Töpfe, bei der AHV, fliessen von den 32 Milliarden Franken an Altersrenten 58 Prozent an die Frauen (siehe Grafik). Der wichtigste Grund für die weibliche Dominanz ist die höhere Lebenserwartung: Sie leben im Schnitt drei Jahre länger. Weil die erste Säule im Umlageverfahren finanziert wird, profitieren die Frauen zudem von den höheren Lohnbeiträgen der Männer.

Die AHV schüttet jährlich 32 Milliarden Franken an Altersrenten aus. Davon erhalten die Frauen 58 Prozent. Von den Renten aus der beruflichen Vorsorge fliessen dagegen nur 22 Prozent an die Frauen. Und so sieht die Rechnung der ersten und zweiten Säule kombiniert aus: Von den 52 Milliarden Franken Altersrenten bekommen die Männer 29 Milliarden und die Frauen 23 Milliarden.
Die AHV schüttet jährlich 32 Milliarden Franken an Altersrenten aus. Davon erhalten die Frauen 58 Prozent.
Von den Renten aus der beruflichen Vorsorge fliessen dagegen nur 22 Prozent an die Frauen. Und so sieht die Rechnung der ersten und zweiten Säule kombiniert aus: Von den 52 Milliarden Franken Altersrenten bekommen die Männer 29 Milliarden und die Frauen 23 Milliarden.

Komplett gegensätzlich sind die Gewichte in der zweiten Säule verteilt: Hier gehen stattliche 78 Prozent der Altersrenten an die Männer und nur gerade 22 Prozent an die Frauen. Wie lässt sich diese Ungleichheit erklären? In der beruflichen Vorsorge ist die Rente abhängig von der Höhe der geleisteten Einzahlungen, wobei der Arbeitgeber mindestens die Hälfte davon übernimmt. Der deutlich geringere Anteil der Frauen ist somit ein Spiegelbild der tieferen Erwerbsquote sowie des tieferen Durchschnittslohns. Dieser Graben schliesst sich zwar, aber nur langsam: Vor zehn Jahren bekamen die Frauen erst 18 Prozent der ausbezahlten Renten.

Unsere Auswertung zeigt: Das Risiko einer mangelhaften Altersvorsorge ist bei den Frauen höher. Dazu tragen auch besondere Faktoren bei, wie der Koordinationsabzug bei der Teilzeitarbeit. Ebenso kann eine Scheidung zu Einbussen führen. Doch wie erkenne ich, ob bei mir eine Vorsorgelücke besteht und welche Faktoren dazu geführt haben? Und vor allem: Was kann ich dagegen tun? Konkrete Empfehlungen dazu lesen Sie im neuen Blog-Beitrag «Sieben Vorsorgetipps für Frauen – und auch für Männer».

«Frauen erhalten nur 22 Prozent der Gelder» schreibt Blick.ch.

 

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4 Kommentare über “Der grosse Geschlechtergraben in der Vorsorge”

  1. Diese Analyse ist unvollständig und berücksichtigt meiner Ansicht nach wesentliche Punkte nicht: Bei der AHV zahlen Frauen z. B. lediglich 33 Prozent der Beiträge ein und beziehen umgekehrt 56 Prozent der Leistungen: Es wäre schön, wenn man die Einnahmen- UND die Ausgabenseite beleuchten würde! Was die Situation bei der zweiten Säule anbelangt: Das Pensionskassen-Obligatorium gibt es erst seit 1985. Damals lag die Erwerbsquote bei den Frauen deutlich unter dem heutigen Niveau, da traditionell organisierte Haushaltsformen im Gegensatz zu heute noch sehr häufig anzutreffen waren. Die vergleichsweise hohe Eintrittshürde von 21’150 Franken bei der Pensionskasse ist hingegen tatsächlich problematisch. Nur handelt es sich hier nicht explizit um ein Frauenproblem, sondern um falsche Anreize, die viele Arbeitgeber natürlich zu nutzen wissen.

    1. Guten Tag Herr Zufferey
      Dass die Frauen in der AHV vom höheren Lohnbeitrag der Männer profitieren, ist in der Analyse explizit erwähnt. Auch auf die tiefere Erwerbsquote der Frauen haben wir hingewiesen.
      Doch für eine geschlechterspezifische Kosten-/Nutzenanalyse der Vorsorge sind die bis heute vorliegenden Statistiken, insbesondere in der zweiten Säule, völlig unzureichend. Wir beschränken uns deshalb auf die Feststellung, dass bei der AHV die Frauen den grösseren Anteil an den Altersrenten erhalten, während umgekehrt in der beruflichen Vorsorge der grössere Teil an die Männer geht. Im Fokus stand für uns nicht die Frage, ob das heutige Vorsorgesystem, welches sich sehr bewährt hat, ein Geschlecht gegenüber dem anderen bevorzugt. Stattdessen wollten wir aufzeigen, weshalb individuelle Faktoren wie Teilzeitarbeit, Scheidung, Konkubinat, etc. dazu beitragen können, dass bei manchen Personen eine Vorsorgelücke entsteht und was man dagegen tun kann.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

      1. Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Steck. Aber was zwischen den Zeilen steht, wird selten explizit ausgeschrieben, deshalb steht es ja zwischen den Zeilen und nicht im Text selber. Den einen Missstand benennen Sie ganz genau in Prozenten, namentlich die Ausschüttungen nach Geschlecht- und beim anderen begnügen sie sich mit ein paar vage gehaltenen Beschreibungen. Ihr Beitrag enthält eine klare, politische Aussage, wie schon der Titel und der Teaser zeigen. Ich denke, dazu kann man ruhig stehen.

      2. Guten Tag Herr Steck
        Ich finde Ihre Schlussfolgerung ebenfalls nicht korrekt. Renten werden bei der AHV nach einem ganz anderen Prinzip geleistet. Die Beiträge werden bei Eheleuten gesplittet und beide Partner erhalten nach Erreichen des Schlussalters eine eigene Rente. Bei der 2. Säule werden die Beiträge nicht gesplittet (ausgenommen Scheidung). Bei der Pensionierung erhält der Versicherte ein Rente, der Partner (noch) keine. Bei Tod des Versicherten erhält der Ehepartner dann eine Ehegattenrente. Jährlich werden in der 2. Säule 3.6 Mia. als Ehegattenrenten ausbezahlt, wovon 3.4 Mia. an Frauen. Diesen Wert haben Sie schlicht vergessen und relativiert das Risiko von einer mangelhaften Altersvorsorge entscheidend. Überspitzt ist Ihre Aussage nur richtig für nie verheiratete Frauen, die nur Teilzeit arbeiteten.

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