Veranstalter
Der Veranstalter des Gewinnspieles ist die
Migros Bank AG
Industriestrasse 17
CH-8304 Wallisellen
Schweiz
Dauer und Benachrichtigung
Die Wahl des Finanzworts 2017 dauert vom 16.10. bis 27.10.2017. Der Gewinner oder die Gewinnerin wird nach Beendigung des Gewinnspiels per E-Mail informiert. Das Finanzwort wird am 11. Dezember auf dem Blog veröffentlicht.
Spielregeln
Die Teilnehmenden können Ihren Vorschlag zum Finanzwort des Jahres 2017 mithilfe des Formulars auf dem Blog unter blog.migrosbank.ch/de/finanzwort einreichen. Die Jury (Sita Mazumder, Oswald J. Grübel, Michael Theurillat, Claude Baumann und Thomas Pentsy) wird das Gewinnerwort bestimmen und verkünden.
Jede Person kann nur mit einem Benutzer einmalig teilnehmen.
Teilnahmen, die nach dem Schluss der Einreichungszeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
Die Migros Bank AG informiert die Gewinner/innen der Preise per Mail und informiert darin über weitere Schritte. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die postalische oder elektronische Übermittlung des Gewinns an den/die Gewinner/in aus Gründen, die der/die Gewinner/in zu verantworten hat (falsche Postanschrift, Nicht-Abholen des Gewinnes etc.) nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung erfolgen kann
Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und Wohnsitz in der Schweiz haben.
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass ihre Daten innerhalb der Migros Bank AG für Marketingzwecke verwendet werden können. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Alle durch die Teilnahme entstehenden Kosten (wie beispielsweise den Onlinezugang) trägt ausschliesslich der/die Teilnehmer/in.
Mitarbeiter/innen der Migros Bank AG und die Mitarbeiter/innen der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Agenturen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, können von der Teilnahme am Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an etwaigen Ranglisten vorgenommen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über das Gewinnspiel, allfällige Ausschlüsse etc. wird keine Korrespondenz geführt.
Freistellung des Veranstalters
Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung des Gewinnspieles beauftragten Agenturen, sind berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- während der Durchführung Promotionsrichtlinien von Facebook geändert würden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von Facebook möglich wäre oder das Gewinnspiel aus etwelchen Gründen von Facebook gestoppt würde
- ein Missbrauchversuch durch Manipulationen festgestellt wird.
- Eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
- durch höhere Gewalt oder sonstiger gesetzlichen Gründen.
Eine bestimmte Verfügbarkeit des Gewinnspieles wird nicht garantiert, insbesondere können unvorhersehbare technische Probleme und Wartungsarbeiten zu Ausfallzeiten und Verzögerungen führen.
Der Veranstalter kann das Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenenden über die Änderungen informieren.
Die Teilnehmenden sind nicht berechtigt, aufgrund einer Änderung des Gewinnspieles oder der Teilnahmebedingungen Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Auf das Gewinnspiel ist ausschliesslich das Recht der Schweiz anwendbar.
Wenn einzelne Punkte der vorliegenden Teilnahmebedingungen unwirksam oder unvollständig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen bestehen.
Freistellung von Twitter und Facebook
Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Twitter/Facebook und wird in keiner Weise von Twitter/Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.
Der Empfänger der von der teilnehmenden Person bereitgestellten Informationen ist nicht Twitter/Facebook, sondern die Migros Bank AG. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass ihre Daten innerhalb der Migros Bank AG für Marketingzwecke verwendet werden können. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
Die Teilnahme am Gewinnspiel wird über Twitter/Facebook beworben.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt der/die Teilnehmer/in die komplette Freistellung von Twitter/Facebook.