So viel Steuern bezahlen Sie je nach Kanton

Die Steuerbelastung in der Schweiz variiert enorm. Manche Kantone sind besonders günstig für Familien, aber teuer für Singles. In anderen Kantonen ist es genau umgekehrt. Unsere Rangliste zeigt, dass die Unterschiede oft das Drei- oder Vierfache erreichen.

Vielleicht haben Sie sich beim Ausfüllen der Steuererklärung auch schon gefragt: Bezahle ich im Vergleich zum Schweizer Durchschnitt wenig oder viel Steuern? Klar ist zunächst: Die Unterschiede sind riesig. Danach aber wird die Antwort schnell einmal kompliziert. Zwar gibt es Kantone, welche durchs Band sehr tiefe (Zug und Schwyz) oder sehr hohe (Neuenburg und Jura) Steuern haben. Doch bei den meisten anderen Kantonen hängt die Steuerbelastung stark davon ab, ob Sie ledig oder verheiratet sind und ob Sie Kinder haben.

So viel Steuern bezahlen Sie je nach Kanton
So viel Steuern bezahlen Sie je nach Kanton
Enorme Unterschiede zwischen den Kantonen: Der Vergleich zeigt die Steuerbelastung für einen Single und eine Familie mit zwei Kindern bei einem Bruttoeinkommen von 100 000 Franken (kantonale Medianwerte). Lesebeispiel: Der Kanton Obwalden ist teuer für Familien, dafür aber günstig für Singles.

Die Grafik zeigt, wie hoch die gesamten Steuern bei einem Bruttoeinkommen von 100‘000 Franken ausfallen: Zu den teuren Kantonen für ledige Personen zählt zum Beispiel Genf mit einer Belastung von 17‘000 Franken (Medianwert). Für eine Familie mit zwei Kindern dagegen sinken die Steuern in Genf auf gerade mal 3000 Franken, das entspricht dem zweittiefsten Tarif in der ganzen Schweiz.

Teuer für Singles, aber günstig für Familien sind ebenso die Kantone Baselland oder Wallis.

Genau umgekehrt ist es in Obwalden: Für Singles gehört der Kanton zu den fünf steuergünstigsten. Eine Familie hingegen bezahlt in Obwalden fast dreimal so viel wie in Genf, das bedeutet Rang 20 im nationalen Vergleich. Hohe Steuern bezahlen Familien ebenfalls in den Kantonen Bern, Waadt, Solothurn, Jura und Neuenburg (vgl. Grafik).

Eine kantonale Steuerrangliste für Singles respektive Familien finden Sie auf den nachfolgenden Grafiken. Als dritte Kategorie haben wir verheirateten Personen ohne Kinder hinzugenommen. Die Zahlen basieren wiederum auf einem Bruttoeinkommen von 100‘000 Franken. Nebst dem Median ist überdies die Spannbreite zwischen der teuersten und der günstigsten Gemeinde in jedem Kanton abgebildet.

Ledige
Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer in % des Bruttoarbeitseinkommens. Im Gegensatz zur Matrix-Darstellung ganz oben, sind in dieser Auswertung die Bundesseuern nicht inbegriffen.
Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer in % des Bruttoarbeitseinkommens. Im Gegensatz zur Matrix-Darstellung ganz oben, sind in dieser Auswertung die Bundessteuern nicht inbegriffen.
Ratgeber_Steuern_Grafik3_de
Ratgeber_Steuern_Grafik3_de
Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer in % des Bruttoarbeitseinkommens. Im Gegensatz zur Matrix-Darstellung ganz oben, sind in dieser Auswertung die Bundessteuern nicht inbegriffen.
Ratgeber_Steuern_Grafik4_de
Ratgeber_Steuern_Grafik4_de
Belastung durch Staats-, Gemeinde- und Kirchensteuer in % des Bruttoarbeitseinkommens. Im Gegensatz zur Matrix-Darstellung ganz oben, sind in dieser Auswertung die Bundessteuern nicht inbegriffen.

Fazit: Die Zahlen verdeutlichen den steuerlichen Wildwuchs hierzulande. Dazu gehören ebenso die ständig ändernden Vorschriften, zum Beispiel bei den Pendlerabzügen, der Säule 3a oder der Weiterbildung – diese Liste liesse sich beliebig verlängern. Um Ihnen deshalb die Orientierung bei der Steuerklärung zu erleichtern, finden Sie hier unsere 50 Steuertipps.

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15 Kommentare über “So viel Steuern bezahlen Sie je nach Kanton”

  1. Grosse Benachteiligung für den Mann, wenn ungeschieden, aber separat besteuert: Total Einkünfte: Frau = 83’500 Ich = 80’472. Steuerbares Einkommen: Frau = 42’500 Ich = 57’758 (Sie könne gemäss Auskunft Steuerverwaltung viel mehr Abzüge machen, da die Kinder bei ihr wohnen).

    Besteuerung: Frau zum Tarif 2 «verheiratet» und Ich zum Tarif 1 «alleinstehend» mit der Auswirkung, dass meine Frau ca. 6’800 und ich ca. 12’000 Steuern bezahle.

    Wie kann das möglich sein?

    1. Guten Tag Herr Schwab
      Auf die verschiedenen Abzüge bei Kindern gehen wir in Teil 2 näher ein, welcher am 29.1. publiziert wird.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  2. Guten Tag Herr Steck
    Wie sieht es im Kanton Aargau mit Kleiderspenden in der Praxis aus?
    Freundliche Grüsse Sascha Egloff

  3. Besten Dank für die gute Übersicht. Für mich gilt verheiratet, TG, Bischofszell, genau Grafik 3, somit 8-10%.
    Wir bezahlen 13%, ohne Kirche. Etwas stimmt somit nicht. Wir bezahlen nebst Kanton, Gemeinde, noch die Schulsteuer, was zu diesen 13% führt. Vielleicht liegt der Fehler aber beim Splittingtarif für Verheiratete?

    1. Guten Tag
      Die Gemeinde Bischofszell ist innerhalb des Kantons Thurgau mit einer Steuerbelastung von 9,5 Prozent eher am oberen Rand. In dieser Zahl, welcher derjenigen aus der Grafik 3 entspricht, ist allerdings die Bundessteuer noch nicht berücksichtigt. Wenn Sie diese hinzunehmen, steigt die Steuerbelastung nochmals um rund einen Prozentpunkt. Weshalb bei Ihnen der Prozentsatz nochmals höher liegt, kann ich leider nicht genau beurteilen. Möglich wäre, dass Ihr Bruttoeinkommen über 100’000 Franken liegt. Bei einem Einkommen von 125’000 Franken zum Beispiel steigt die Steuerbelastung nochmals um rund 2 Prozentpunkte. Vielleicht fallen bei Ihnen auch nur relativ geringe Steuerabzüge an, zum Beispiel weil Sie nur tiefe Pendlerkosten geltend machen können oder eher tiefe Einzahlungen in die Säule 3a vornehmen. Dies sind jedoch reine Vermutungen, eine genauere Beurteilung kann ich hier wie gesagt nicht vornehmen.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  4. Guten Tag
    Wenn täglich 4 Fahrten à 13 km zum Arbeitsort bzw. wieder nach Hause gefahren werden (also Mittagessen zu Hause): hat das Steueramt das recht, nur 2 Fahrten zu akzeptieren und dafür das Mittagessen abzuziehen? Das sind ca. CHF 2’000.00 Abzüge weniger.
    Und das obwohl der betroffene tatsächlich täglich das Mittagessen zu Hause einnimmt? Wenn nein: wie wäre eine allfällige Einsprache abzufassen?
    Freundliche Grüsse und besten Dank.

    1. Guten Tag Frau Spiess
      Grundsätzlich geht der Fiskus bei den Fahrkosten davon aus, dass Sie die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können. Die Ausgaben für ein privates Fahrzeug sind nur dann erlaubt, wenn der zeitliche Mehraufwand bei Benutzung des öffentlichen Verkehrs mehr als eine Stunde pro Tag beträgt. Wenn Sie also aufgrund dieser Überlegung die Kosten für ein Auto statt für den öffentlichen Verkehr abziehen möchten, dann können Sie nicht gleichzeitig argumentieren, dass Ihnen genügend Zeit bleibt, um das Mittagessen zuhause einzunehmen. Somit wäre wohl zu empfehlen, den Abzug von zwei Fahrten pro Tag zu akzeptieren.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  5. Guten Tag
    Gemäss einer Dozentin für Steuerrecht könne man Kleiderspenden abziehen (Caritas, Winterhilfe ect.). Die Ämter akzeptieren 500.00), sagte sie anlässlich einer Schulstunde. Nun aber steht in meiner Veranlagungsverfügung, Kleiderspenden können nicht in Abzug gebracht werden. Haben wir da was falsch verstanden?
    Freundliche Grüsse
    Sarah Spiess

    1. Guten Tag Frau Spiess
      Die Kantone haben hier stark unterschiedliche Vorschriften, so dass ich Ihnen keine generelle Antwort geben kann. Viele Kantone wie zum Beispiel Zürich erlauben eine Spende bis 300 Franken ohne Nachweis. In den Kantonen Thurgau und Uri liegt diese Grenze sogar bei 1000 Franken. Dagegen verlangt der Fiskus im Kanton Obwalden grundsätzlich für alle Spenden einen Beleg.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

      1. Guten Tag Herr Steck
        Können Sie mir sagen, wie die Praxis bei Kleiderspenden im Kanton Luzern ist.
        Vielen Dank im Voraus.
        Freundliche Grüsse
        Markus Koller

        1. Guten Tag Herr Koller
          Der Kanton Luzern verlangt für alle Spenden einen Nachweis. Kleiderspenden lassen sich gleichwohl anrechnen, allerdings wird es etwas komplizierter: Erstens sollte die Empfängerorganisation vom Kanton akzeptiert sein. In der Regel gilt dies für Institutionen mit dem Zewo-Gütesiegel.
          Zum andern sollte für die Kleiderspende ein Marktwert geschätzt werden können. Da ist es hilfreich, wenn Sie zum Beispiel für eine hochwertige Jacke noch über die ursprüngliche Kaufquittung verfügen. Denn falls die Steuerbehörden den Wert anzweifeln sollten, liegt die Beweispflicht bei Ihnen.
          Freundliche Grüsse, Albert Steck

  6. Guten Tag – In welche Tabelle fallen wir als Rentner mit 2 Kindern, jedoch erwachsen, nicht mehr im gemeinsamen Haushalt ?
    Besten Dank und freundliche Grüsse

    1. Guten Tag Herr Descloux
      Aus Platzgründen hatten wir zunächst auf diese Kategorie verzichtet. Unter diesem Link haben wir nun jedoch eine Rangliste zur Steuerbelastung eines Rentnerpaars mit einem Bruttoeinkommen von 100’000 Franken hochgeladen: (Link funktioniert nicht mehr).
      Die Zahlen zeigen die Steuerbelastung in Prozent. Im Kanton Zug beträgt die mittlere Steuerbelastung somit 6270 Franken, im Kanton Neuenburg dagegen 20’660 Franken.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

  7. Der ganze schweizerische Steuerwahnsinn zeigt sich z.B. auch darin, dass bei genau gleichen Verhältnissen sogar die direkte Bundessteuer von Kanton zu Kanton verschieden sein kann. Meine Frau und ich in ungetrennter Ehe haben einen Doppelwohnsitz. Sie ist im Kt. Bern an der Heimadresse angemeldet, ich im Kt. Solothurn. Das bedingt nach der schweizerischen Steuerlogik, dass wir in beiden Kantonen je eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen haben, und zwar auf der Basis der genau gleichen Einkommens- und Vermögenszahlen. Da die Steuerausscheidung zwischen den Kantonen erst später erfolgt, berechnen die beiden Steuererfassungssysteme die provisorischen Steuerbeträge wie wenn wir einen gemeinsamen Wohnsitz hätten. In unserem Fall beträgt der Unterschied bei der Bundessteuer ca. 30 %.

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