Wer eine Arztpraxis gründen oder übernehmen will, braucht einen verlässlichen Finanzierungspartner. Die Migros Bank zählt in diesem Geschäft seit Jahren zu den führenden Anbietern der Schweiz.
Mit 30 bis 35 Jahren, mit Abschluss der Ausbildung, stehen Medizinerinnen und Mediziner vor einer entscheidenden Wahl. Sollen sie als Angestellte weiterarbeiten – beispielsweise im Krankenhaus, in dem sie bislang als Assistenzärztin bzw. -arzt tätig waren? Oder sollen sie mit einer eigenen Praxis den Sprung in die Selbstständigkeit wagen?
Dieselbe Frage kann sich übrigens nach einigen Jahren nochmals stellen. Für jene nämlich, die zunächst die erste Variante gewählt haben, später aber die Routine und Sicherheit des Krankenhausbetriebs gegen unternehmerische Freiheiten und Chancen eintauschen möchten.
Sind Sie bereit für Selbstständigkeit?
So oder so: Wenn Sie sich für die eigene Praxis entscheiden, müssen Sie beispielsweise für Arbeitstage bereit sein, die noch einiges intensiver und länger sein können als jene im Krankenhaus. Und Sie müssen damit umgehen können, für die Praxisfinanzierung Fremdkapital aufzunehmen und mit unternehmerischen Risiken und Herausforderungen konfrontiert zu sein.
Zu Letzteren zählen beispielsweise Änderungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, wie etwa Revisionen der Tarmed-Tarife. Diese können je nach Berufsgruppe zu einem spürbaren Ertragsdruck führen, und infolgedessen sind einzelne Banken bei Praxisfinanzierungen von jungen Ärztinnen und Ärzten zurückhaltend geworden. Bei der Migros Bank dagegen bildet dieses Geschäft einen strategischen Schwerpunkt, und die Migros Bank zählt seit Jahren zu den führenden Anbietern von Arztfinanzierungen, seien dies Übernahmen und Erweiterungen bestehender Praxen oder die Gründung neuer Praxen.
Haben Sie im Krankenhaus im Angestelltenverhältnis bereits eigene Patienten betreut, ist es für Sie vielfach einfacher, selber eine Praxis zu gründen. In der Regel folgen Ihnen nämlich viele Patienten aus Ihrer Zeit als Belegärztin oder Belegarzt. Andererseits hat die Übernahme einer bestehenden Praxis den Vorteil, dass Patientenstamm, Infrastruktur und Personal bereits existieren und Ihr Vorgänger Sie in der Übergangszeit begleiten kann. Diese Vorzüge sind allerdings mit einem höheren Kaufpreis zu bezahlen. Dank der langjährigen Erfahrung kann Sie die Migros Bank beraten, ob die Höhe des Übernahmepreises, der Miete oder der übrigen Anlaufkosten angemessen ist. Es lohnt sich daher, die Migros Bank möglichst schon bei Ihren ersten Schritten in die Selbstständigkeit einzubeziehen.
Die Eckpunkte einer Finanzierung
A und O für die Finanzierung Ihrer Selbstständigkeit ist ein guter Businessplan, den Sie z.B. mit einem spezialisierten Treuhandbüro erarbeiten. Auf dieser Basis erfolgt die Praxisfinanzierung der Migros Bank in der Regel mit einem Investitionskredit, den Sie innert sechs bis acht Jahre aus den Erträgen Ihrer Praxis zurückzahlen müssen. Je nach Vereinbarung sind die ersten Amortisationen erst nach einer Aufschubphase fällig. Teil des Finanzierungspakets kann auch ein Leasingvertrag bilden, mit Laufzeiten von üblicherweise zwei bis sechs Jahren. Wer eine Praxis eröffnet, kann z.B. die medizinischen Geräte über Leasing finanzieren und muss somit nur für die restliche Summe einen Kredit beanspruchen.
Zur Abdeckung der finanziellen Verpflichtungen empfiehlt sich der Abschluss von Todesfall- und Erwerbsausfallversicherungen. Auf Wunsch kann Ihnen die Migros Bank über einen unabhängigen Broker entsprechende Versicherungslösungen vermitteln. Diese ermöglichen die optimale Absicherung sowohl von Ihnen als Praxisinhaber als auch von Ihrem Personal.
Um die laufenden Personal- und Sachkosten zu bestreiten, eignet sich die Einrichtung einer Kontokorrent-Limite, die Sie je nach Zahlungseingang und -ausgang in flexibler Höhe nutzen können. Dieser finanzielle Spielraum mag in den ersten ein bis zwei Jahren besonders hilfreich sein, in denen Sie noch wenig finanzielle Reserven haben.
Als weiteres Instrument für Finanzierungen kommen Hypotheken zur Anwendung. Dies geschieht oft erst in einer späteren Phase, wenn es um die Praxiserweiterung geht und anstelle der bislang gemieteten Räumlichkeiten Stockwerkeigentum erworben wird.
Trend zur Gründung von Gruppenpraxen
Nicht alle wollen die unternehmerische Herausforderung alleine schultern. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte gründen anstelle einer Einzel- eine Gemeinschaftspraxis. Das erlaubt zum einen Teilzeitpensen und eine Aufteilung von Kosten und administrativen Aufwendungen. Zum anderen erleichtert die Gemeinschaftspraxis den fachlichen Austausch unter Arztkolleginnen und -kollegen sowie eine interdisziplinäre Behandlung der Patienten.
Während die Einzelpraxis traditionell als Einzelfirma gegründet wird, handelt es sich bei Praxisgemeinschaften normalerweise um juristische Personen, typischerweise um eine AG. Im Zuge der geplanten «Steuervorlage 17» zur Revision der Unternehmensbesteuerung kann die AG aber auch für Einzelpraxen interessanter werden, denn die kantonalen Unternehmenssteuersätze für juristische Personen werden tendenziell sinken. Weil aber gleichzeitig die Besteuerung von Dividendenausschüttungen an den Firmeninhaber eher steigt, ist jeder Einzelfall mit einem Steuerberater gesondert durchzurechnen. Einen Vorteil bringt eine AG so oder so: Sie sorgt für eine klare Trennung der betrieblichen und privaten Finanzen.
Was die privaten Finanzen betrifft, so bleibt Ärztinnen und Ärzten am Ende ihrer langen Arbeitstage oft wenig Zeit, um sich um ihre Anlagen zu kümmern. Daher bietet Ihnen die Migros Bank nicht nur Praxisfinanzierungen, sondern auch Anlagelösungen aus einer Hand an.