So finanzieren Sie Ihre Weiterbildung

Weiterbildungskredit, Arbeitgeber, Eltern, öffentliche Hand, Stiftungen: Es gibt verschiedene Wege, wie Sie Ihre Weiterbildung finanzieren können. Lesen Sie, was die Vor- und Nachteile sind.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sieht die Schweizer Gesetzgebung kein Recht auf Weiterbildung vor. Umgekehrt existieren auch keine gesetzlich verankerten Pflichten des Arbeitgebers zur Finanzierung der Weiterbildung seiner Mitarbeitenden. Allerdings hat die Gerichtspraxis einige Grundsätze entwickelt.

Wenn eine Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet wird oder zur Ausübung der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Tätigkeiten absolut notwendig ist, hat der Arbeitgeber die Kosten in aller Regel zu übernehmen. Absolvieren dagegen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Eigeninitiative eine Weiterbildung und ist diese für die Berufsausübung nicht unbedingt relevant, kann der Arbeitgeber sich daran finanziell beteiligen, muss aber nicht. Die Beteiligung erfolgt normalerweise über eine Weiterbildungsvereinbarung. Dieser Vertrag verpflichtet einerseits den Arbeitgeber zur Kostenübernahme. Andererseits verpflichten sich die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer, dass sie nach Abschluss ihrer Weiterbildung eine gewisse Mindestdauer im Betrieb weiterarbeiten (je nach Dauer und Kosten bis zu drei Jahren); andernfalls müssen sie einen über die Jahre hinweg sinkenden Anteil der Kosten zurückerstatten.

Jenen Teil der Weiterbildungskosten, den die Arbeitnehmenden selber tragen, können sie von der Einkommenssteuer abziehen. Weitere Informationen zur fiskalischen Behandlung von Weiterbildungskosten finden sich in diesem Blog-Beitrag.

Finanzielle Beiträge der Familie

Wenn Ihr Arbeitgeber die Weiterbildung nicht bezahlt, springen vielleicht Ihre Eltern ein. Dazu besteht allerdings keine gesetzliche Verpflichtung; eine solche existiert nur für die Finanzierung der Erstausbildung. Können oder wollen Ihre Eltern nicht aufkommen, fragen Sie z.B. Grosseltern, Onkel oder Tante.

Handelt es sich um grössere Beträge (die Limiten variieren je nach Kanton), können die Schenkungen von Grosseltern, Onkel oder Tante Steuerfolgen nach sich ziehen. Dagegen sind Schenkungen von Eltern an ihre Kinder an den meisten Orten steuerfrei. Trotzdem sind bei solchen Zuwendungen mögliche erbrechtliche Folgen im Blick zu behalten. Übersteigen sie nämlich das Mass von Gelegenheitsgeschenken bzw. von einigen 1000 Franken (die konkreten Höchstbeträge differieren je nach Kanton), handelt es sich bei der Bezahlung von Weiterbildungskosten durch die Eltern um eine sogenannte «Schenkung mit Ausstattungscharakter». Das heisst, die Schenkung dient der Existenzverbesserung des Kindes. Solche Zuwendungen muss das Kind beim Tod der Eltern mit den anderen Erben ausgleichen, sofern Pflichtteile verletzt sind.

Kantonale Stipendien und Darlehen

Bei geringem Einkommen oder Vermögen unterstützen die meisten Kantone eine Weiterbildung über Stipendien oder – seltener – über Darlehen. Finanziert werden in der Regel nur Weiterbildungen, die zu einem kantonalen oder eidgenössischen Abschluss führen, oder das Nachholen der Matur. Zudem bestehen in den meisten Kantonen Alterslimiten. Eine Liste der kantonalen Stipendienstellen finden Sie hier.

Weiterbildungskredite

Eine gängige Finanzierungsform für Weiterbildungen sind Privatkredite, wie sie diverse Banken bei Vorliegen eines ausreichenden Einkommens offerieren. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich, denn die Unterschiede zwischen den Weiterbildungskrediten sind gross. Je nach Angebot kann z.B. auch eine Versicherung inbegriffen sein, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall die Weiterzahlung der Kreditraten übernimmt.

Haben Sie bereits einen Weiterbildungskredit bei einem Finanzinstitut abgeschlossen und finden nachträglich ein Angebot mit besseren Konditionen? Dann können Sie den Kreditvertrag jederzeit ablösen und zu einer günstigeren Bank «zügeln». Der bisherige Kreditgeber darf Ihnen dafür keine Strafzinsen verrechnen.
Flexibilität bieten die Weiterbildungskredite auch, wenn während der Laufzeit unerwartete Auslagen entstehen. In diesem Fall können Sie die Erhöhung Ihres Weiterbildungskredits beantragen. Wollen Sie andererseits Ihren Kredit früher zurückzahlen, weil Sie z.B. die Weiterbildung schneller als erwartet beendet haben und Ihr Arbeitspensum wieder erhöhen? Kein Problem – eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit und ohne Zusatzkosten möglich. Ein weiterer Vorteil des Kredits: Die Schuldzinsen dürfen von der Einkommenssteuer abgezogen worden.

Finanzierung durch Stiftungen

Neben Banken gibt es diverse Stiftungen, die Weiterbildungen finanzieren (ein Stiftungsverzeichnung findet sich hier). Ein Beispiel, auf das öffentliche Stellen regelmässig verweisen, ist Educa Swiss. Ein Darlehen zu vermitteln, hat für diese Stiftung allerdings nicht oberste Priorität. Die Interessentin oder der Interessent erhalten einen persönlichen Coach, der eine Budgetplanung erstellt und auch Alternativen zum Kredit aufzeigt. Dabei handelt es sich um einen längeren Prozess, der ein bis drei Monate in Anspruch nehmen kann. Im Vordergrund steht also nicht die möglichst zügige Darlehensvergabe wie beim Weiterbildungskredit einer Bank.

Rückerstattung durch den Bund

Haben Sie es schliesslich auf die eine oder andere Art geschafft, Ihre Weiterbildung zu finanzieren? Unter gewissen Umständen wird Ihnen die Hälfte der Kosten durch den Bund zurückerstattet. Voraussetzungen für diese sogenannte Subjektfinanzierung sind, dass Sie eine höhere Berufsbildung bis und mit der abschliessenden Berufs- oder Fachprüfung absolviert haben und dass die Kosten nicht durch Ihren Arbeitgeber, sondern durch Sie getragen wurden. Für eidgenössische Berufsprüfungen werden Ihnen maximal 9500 Franken vergütet, für höhere Fachprüfungen maximal 10’500 Franken. Absolvierende müssen die Bundesbeiträge als «übrige Einkünfte» in der Steuererklärung aufführen.

Der Weiterbildungskredit der Migros Bank

Profitieren Sie von den Vorteilen eines Weiterbildungskredits der Migros Bank und bleiben Sie flexibel. Online erhalten Sie diesen bereits ab 4,7 Prozent Jahreszins.

Ein Kredit über 10’000 Franken mit effektivem Jahreszins zwischen 4,7 und 5,9 Prozent ergibt für 12 Monate eine monatliche Rate zwischen 854.25 und 859.50 Franken und Gesamtkosten zwischen 251 und 314 Franken. Der Zinssatz ist abhängig von Ihrer Kreditfähigkeit und gilt für Online-Anträge. Kreditgeberin ist die Migros Bank AG mit Sitz in Zürich. Hinweis laut Gesetz: Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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