Haben Sie vor, eine Ferienliegenschaft in der Schweiz zu erwerben? Die eigenen vier Wände bieten nicht nur mehr Privatsphäre als eine fremde Ferienunterkunft. Eine Ferienliegenschaft schafft auch neue Perspektiven – etwa als späterer Alterswohnsitz. Auf dem Weg dahin sind vier Herausforderungen zu meistern.
Ihre Chancen
Spontane Wochenenden und Ferien am See oder in den Bergen, und das in der Privatsphäre der eigenen vier Wände: Das ermöglicht Ihnen eine eigene Ferienwohnung. Beim Wunsch nach einem solchen Objekt spielt aber nicht nur der Erholungswert eine Rolle, sondern oft auch der finanzielle Wert. Je nachdem lassen sich nämlich die Kosten einer Ferienliegenschaft durch ihre Vermietung decken. Die Erträge fallen umso höher aus, je mehr Wochen Sie das Ferienobjekt zu vermieten bereit sind – vor allem während den Sommerferien und über Weihnachten und Neujahr. Massgeblich sind auch die Lage und die Art des gewählten Ferienobjekts.
Herausforderung Nr. 1: Objektwahl
Wie beim Hauptwohnsitz ist beim Ferienobjekt der Standort ein ganz entscheidender Faktor für die Bewertung der Immobilie. Es gilt die Devise: «Lage, Lage und nochmals Lage.» Die Makrolage in einer Top-Gemeinde allein genügt allerdings nicht. Fast noch wichtiger als beim Erstwohnsitz ist bei der Ferienliegenschaft die Mikrolage, also z.B. Sonnenhang, Aussicht, Nähe zu Skiliften usw.
Und mindestens so wichtig wie beim Erstwohnsitz sind bei der Ferienwohnung auch der bauliche Zustand und ein einwandfreier Innenausbau. Denn wer beispielsweise als Unterländer eine Wohnung in den Bergen kauft, will nicht als Erstes umbauen und aus der Ferne Handwerkerarbeiten koordinieren müssen.
Herausforderung Nr. 2: Einschränkungen in beliebten Ferienregionen
Sie haben bei der Objektwahl eine ganz bestimmte Gemeinde im Kopf? Wenn in Ihrer Wunschregion das Kontingent für Zweitwohnungen ausgeschöpft ist, verunmöglicht dies vorübergehend oder dauerhaft einen Objektkauf. Auch der spätere Verkauf einer Liegenschaft kann mit empfindlichen Auflagen verbunden sein. Das betrifft zurzeit einen Fünftel der rund 2500 Schweizer Gemeinden, die meisten liegen in den beliebten Ferienregionen Graubünden, Wallis und Tessin. Informieren Sie sich bei der entsprechenden Gemeinde.
Herausforderung Nr. 3: Unterhalts- und Nebenkosten
Ebenfalls erkundigen sollten Sie sich über die Steuern in der entsprechenden Gemeinde. Der Eigenmietwert des Ferienobjekts ist in der Gemeinde bzw. im Kanton des Liegenschaftsstandorts zu versteuern – ebenso wie der Ertrag aus der Vermietung und der Vermögenswert der Immobilie. Möglich sind umgekehrt Steuerabzüge für Unterhaltskosten (inklusive Verwaltungskosten der Stockwerkeigentümerschaft) und für Hypothekarzinsen.
Daran wird sich voraussichtlich nichts ändern, auch wenn der Gesetzgeber in den nächsten Jahren gleichzeitig den Eigenmietwert sowie die Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten abschaffen will. Dieser Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung soll nämlich nach dem Willen des Parlaments nur für den Hauptwohnsitz gelten, nicht aber für Ferienobjekte.
Herausforderung Nr. 4: die Organisation der Vermietung
Wollen Sie Ihr Ferienobjekt regelmässig vermieten, empfiehlt sich eine Kontaktperson vor Ort, die sich in Ihrer Abwesenheit beispielsweise um die Schlüsselübergabe, die Reinigung oder kleinere Reparaturen kümmert. Beachten Sie zudem: Wenn Sie eine Eigentumswohnung vermieten, müssen Sie Rücksicht auf die übrigen Stockwerkeigentümer nehmen. Das gilt vor allem bei Kurzzeitvermietungen via Airbnb und anderen Onlineplattformen – diese können von der Stockwerkeigentümerschaft unter Umständen eingeschränkt werden.
So läuft die Finanzierung ab
Haben Sie die Herausforderungen 1 bis 4 gemeistert und sind fündig geworden? Dann steht die Finanzierung Ihres Ferienobjekts an. Sie erfolgt ähnlich wie beim Hauptwohnsitz – mit drei wesentlichen Unterschieden. Erstens ist eine Anrechnung von Geldern aus der Pensionskasse und aus der Säule 3a nicht möglich. Zweitens gelten spezielle Regeln hinsichtlich der Belehnung. Während der Hauptwohnsitz normalerweise bis maximal 80 Prozent des Verkehrswerts belehnt wird, liegt die branchenübliche Grenze bei Ferienobjekten tiefer, z.B. bei der Migros Bank bei 60 Prozent. Gleichzeitig muss die Hypothek stärker amortisiert werden. Drittens schliesslich ist der Hypothekarzins für ein Ferienobjekt in der Regel höher als für den Hauptwohnsitz. Die Migros Bank z.B. erhebt einen Aufschlag von 0,25 Prozent.
Oft ist es vorteilhafter, die bestehende Hypothek auf dem Hauptwohnsitz zu erhöhen, sofern diese Möglichkeit besteht. Nur ein allfällig verbleibender Restbetrag sollte als Hypothek auf dem Ferienobjekt aufgenommen werden. Ihr Betreuer informiert Sie gerne über die optimalen Finanzierungslösungen, damit die Freude an Ihrer Ferienliegenschaft möglichst lange währt. Und das möglicherweise bis über die Pensionierung hinaus. Denn je nachdem überlegen Sie sich vielleicht im Alter, den zu gross gewordenen Hauptwohnsitz zugunsten der kleineren Ferienwohnung aufzugeben und Ihren wohlverdienten Ruhestand inmitten Ihrer bevorzugten Urlaubsregion zu geniessen.