Es kommen bessere Zeiten für Mieter

Viele Mieter sind unzufrieden. Sie klagen über Wohnungsmangel und steigende Mietpreise. Doch die Zukunft verspricht nun eine klare Verbesserung: Sowohl beim Wohnungsangebot als auch bei den Mieten sind die Signale ausgesprochen günstig.

Die erste erfreuliche Nachricht betrifft den Referenzzinssatz für Mieten: Zum ersten Mal seit September 2013 kommt es wieder zu einer Senkung. Neu gilt ein Satz von 1,75 Prozent statt 2,0 Prozent, womit ein Grossteil der Mieter einen tieferen Mietzins beanspruchen kann.

Ein zweiter positiver Trend ist allerdings mindestens so bedeutsam für die Mieter – auch wenn er in der Öffentlichkeit noch kaum wahrgenommen wird:

Der Neubau an Mietwohnungen hat sich in wenigen Jahren mehr als verdoppelt.

Zum ersten Mal übertrifft die Zahl der neu erstellten Mietwohnungen in diesem Jahr diejenige der Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser. Damit wird die seit langem andauernde Knappheit beim Angebot endlich entschärft, mit günstigen Folgen für die Mietpreisentwicklung.

Der Schweizer Immobilienmarkt hat sich in den letzten zehn Jahren massiv verändert, wie die Grafik schön aufzeigt. Ab 2007 kam es zu einem riesigen Anstieg der Nachfrage. Die Zahl der zusätzlichen Einwohner sprang von unter 50 000 auf über 80 000 pro Jahr. Dagegen blieb das Angebot an neuen Mietwohnungen mit rund 12 000 Einheiten weit zurück. (Im Schnitt ist eine Wohnung mit 2,3 Personen belegt.)

Die Wohnungsmangel entschärft sich: Dieses Jahr werden mehr neue Mietwohnungen erstellt, als Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (linke Skala der Grafik).
Die Wohnungsmangel entschärft sich: Dieses Jahr werden mehr neue Mietwohnungen erstellt, als Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (linke Skala der Grafik).

Deutlich besser war die Lage für all jene, die eine Immobilie kaufen wollten: Sie profitierten von einem breiten Angebot mit 30 000 neuen Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern pro Jahr. Immer mehr Mieter wechselten daher auf die Seite der Eigentümer. Entgegen manchen Befürchtungen, der Boom führe zu einer Blase, hat der Markt in den letzten Monaten zu einer sanften Landung angesetzt (vgl. «Die Gratwanderung gemeistert»).

Während also die Bautätigkeit im Eigentumssegment wieder zurückgeht, hat auf der andern Seite bei den Mietobjekten ein starker Aufschwung eingesetzt. 2015 kommen voraussichtlich 24 000 neue Wohnungen auf den Markt (siehe Grafik). Was sind die Gründe für diese Verlagerung des Angebots? Zum einen sind es die höheren Hürden für private Eigentümer aufgrund der gestiegenen Preise und der strengeren Tragbarkeitsrichtlinien. Entgegengesetzt ist die Lage bei den institutionellen Investoren (Immobiliengesellschaften, Pensionskassen und Versicherungen): Die rekordtiefen Zinsen und der damit verbundene Anlagenotstand haben zur Folge, dass mehr Geld als früher in neue Mietwohnungsprojekte fliesst.

Dass der Wohnungsmangel bereits spürbar abnimmt, verdeutlichen die derzeit rund 36 000 leer stehenden Mietwohnungen – so viele wie seit 2001 nicht mehr. Das bremst den künftigen Preisauftrieb. Schon im letzten Jahr sind die Angebotsmieten landesweit nur um 1,7 Prozent gestiegen, gegenüber durchschnittlich 2,9 Prozent in den letzten zehn Jahren. Im laufenden Jahr dürften sich die Mieten noch um etwa 0,5 Prozent verteuern. Und in manchen Regionen, insbesondere in Zürich und der Romandie, ist sogar ein leichter Rückgang der Mietpreise zu erwarten.

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2 Kommentare über “Es kommen bessere Zeiten für Mieter”

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Um eine Mietzinsreduktion als Mieter zu erreichen, gibt es eine Regel wie lange der Mietvertrag bereits laufen sollte?
    Ich wohne seit dem 1.11.2014 in einer Neubauwohnung. Vertragsdauer im ersten Jahr 12 Monate.

    Kann ich auch eine Mietreduktion verlangen?

    Mit Gruß
    G.Bennardo

    1. Guten Tag Herr Bennardo
      Wie lange der Mietvertrag schon dauert, hat keinerlei Einfluss auf die Möglichkeit, eine Mietzinsreduktion einzufordern. Entscheidend ist, welcher Referenzzinssatz im Mietvertrag festgelegt wurde. Zu beachten sind ausserdem die Kündigungsfristen im Vertrag. Diese gilt es einzuhalten, wenn Sie ein Begehren an den Vermieter stellen.
      Freundliche Grüsse, Albert Steck

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