Die Schweiz verfügt über eine umfassende und leistungsfähige Altersversicherung, die auf einem Drei-Säulen-Modell beruht. Wir erklären Ihnen das Prinzip einfach und verständlich und geben Tipps.
1. Säule
Staatliche Vorsorge
Die 1. Säule bezweckt die finanzielle Existenzsicherung im Rentenalter. Zur 1. Säule zählen vor allem die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) und die Ergänzungsleistung.
2. Säule
Berufliche Vorsorge
Die 2. Säule trägt dazu bei, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen oder Sammelstiftungen) verwalten das Vermögen.
3. Säule
Private Vorsorge
Dank Steuervorteilen und Renditechancen sind Einzahlungen in die gebundene Säule 3a äusserst attraktiv. Die Säule 3b umfasst jeden weiteren freien und langfristigen Vermögensaufbau.
Die drei Säulen der Vorsorge
Die erste Säule
Die 1. Säule bezweckt die finanzielle Existenzsicherung im Rentenalter. Anspruch auf eine AHV-Rente hat, wer AHV-Beiträge geleistet und/oder Erziehungs- und Betreuungsgutschriften erhalten hat. Falls die AHV-Rente nicht ausreicht, haben bedürftige Altersrentnerinnen und -rentner Anspruch auf Ergänzungsleistungen (dieser Anspruch geht mit dem Wegzug ins Ausland verloren).
Gleichwohl reicht die 1. Säule häufig nicht aus, um ein unbeschwertes, aktives oder pflegeintensives Rentnerleben zu finanzieren.
Die zweite Säule
Die 2. Säule trägt dazu bei, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Vorsorgeeinrichtungen (wie beispielsweise Pensionskassen oder Sammelstiftungen) ziehen die Beiträge ein, verwalten das Vermögen und zahlen Renten oder leisten Kapitalauszahlungen. Die Leistungen entnehmen Sie dem aktuellen Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse.
Die Idee: Die Pension sollte zusammen mit der AHV-Rente ca. 60 Prozent des zuletzt bezogenen Salärs entsprechen. Das Problem: Die Lebenserwartung steigt, und der damit verbundene Mehrbedarf an Vorsorgegeldern lässt sich nicht allein aus dem Anlagerfolg der Vorsorgeeinrichtungen finanzieren. Das bedeutet: Die Leistungen werden immer wieder gesenkt. Sinkende Leistungen kann der Einzelne nur mit zusätzlichen Rücklagen ausgleichen.
Die dritte Säule
Einlagen der Säule 3a fördert der Staat mit Steuervorteilen und die Migros Bank mit einem Vorzugszins. Andererseits ist der Bezug von Vorsorgeguthaben aus der Säule 3a gesetzlich eingeschränkt. Das Vorsorgeguthaben kann in attraktive klassische oder nachhaltige Strategiefonds investiert werden – passend zum Anlegerprofil. Damit kann an den Entwicklungen im Kapitalmarkt teilgenommen werden.
Die Säule 3b umfasst jeden weiteren freien und langfristigen Vermögensaufbau (z.B. Sparkonto, Fondssparplan, Wohneigentum).
Braucht es die dritte Säule? In den letzten Jahren hat das Vertrauen in AHV und Pensionskassen abgenommen. Es wird angezweifelt, ob 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens reichen, um als Rentnerin oder Rentner die die gewohnte Lebenshaltung fortzuführen. Studien belegen, dass für Erwerbseinkommen ab 85’000 Franken das Rentnereinkommen unter 60 Prozent fallen kann. Als Privatperson füllen Sie diese Lücken mit Investitionen in Vorsorgeprodukte (z. B. Vorsorgesparkonto, Vorsorgefonds) oder in für die Vorsorge geeignete Lösungen (z.B. Wohneigentum).
Kennen Sie Ihre Vorsorgelücke?
Ermitteln Sie Ihre Vorsorgelücke über den Vorsorgerechner. Weist Ihre Vorsorge eine sehr hohe Lücke auf? Dann gibt es z.B. folgende Möglichkeiten:
- Zusätzliche Vorsorge: Zahlen Sie in die Säule 3a ein oder tätigen Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse (sofern möglich).
- Zusätzliche Anlagen: Investieren Sie einen Teil Ihres Vermögens an den Finanzmärkten, um von den langfristigen Renditechancen der Aktienbörsen zu profitieren. Dieser Vermögensaufbau kann auch in kleineren regelmässigen Beträgen geschehen, etwa mit einem Fondssparplan mit monatlichen Investitionen.
- Zusätzliches Sparen: Damit Sie die frei verfügbaren Mittel für zusätzliche Vorsorge- oder Anlagebeiträge haben, müssen Sie unter Umständen Ihre Sparquote erhöhen. Wie Sie mehr Geld zurücklegen können, erfahren Sie mit diesen Tipps.
Geschichte der Altersvorsorge Schweiz
Die Anfänge
In der Schweiz entstanden die ersten freiwilligen Pensionskassen bereits Ende des 19. Jahrhunderts und somit deutlich vor der Einführung der AHV im Jahr 1948. Der Bundesrat skizzierte im Jahr 1963 das Drei-Säulen-Modell als «Schweizer Lösung des Vorsorgeproblems» – Jahrzehnte vor unseren Nachbarländern oder vor den internationalen Institutionen.
Die Einführung
Im Jahr 1972 fand das Drei-Säulen-Modell Aufnahme in die Bundesverfassung. Im Jahr 1985 trat das Bundesgesetz über die berufliche Altersvorsorge (BVG) in Kraft. Seither profitieren viele Erwerbstätige von der 2. und 3. Säule.
Stabilität dank drei Säulen
Eine auf mehreren Säulen beruhende Alterssicherung gilt gemäss «Vorsorgebericht 2040» als sehr stabil und zuverlässig, da die Schwächen der einen Säule durch die Stärken der anderen Säule ausgeglichen werden können. So empfehlen denn auch die OECD und die Weltbank den heutigen Wohlfahrtsstaaten, Mehr-Säulen-Konzepte zu entwickeln. Auch Sie planen Ihre persönliche Vorsorge optimal, indem Sie alle drei Säulen der Schweizer Alterssicherung kombinieren.