Wie kann ich meine künftige Rente abschätzen? Und wie prüfe ich, ob bei mir eine Beitragslücke besteht?
Die AHV ist populär. Trotzdem wissen die meisten Leute nur wenig Bescheid über unser Vorsorgewerk. Dass vom Lohn eines Angestellten 8,4 Prozent in die AHV fliessen, ist wohl vielen noch bekannt. Kennen Sie aber die Höhe Ihrer eigenen Rente, wenn Sie dereinst in Pension gehen? Es geht dabei um viel Geld: Wenn Sie pro Monat nur schon eine um 400 Franken höhere Rente bekommen, summiert sich das bei einer mittleren Lebenserwartung auf eine Differenz von über 100 000 Franken.
Wovon also hängt Ihre künftige Rente ab? Massgebend ist Ihr Lohn. (Wer Kinder aufzieht, erhält ebenfalls eine Gutschrift für seine AHV.)
Im Gegensatz jedoch zur Pensionskasse, in der Sie primär Ihr eigenes Kapital ansparen, kommt es in der 1. Säule zu einer starken Umverteilung von hohen zu tieferen Einkommen.
Die Solidarität ist ja das wichtigste Merkmal der AHV. Den Effekt sehen Sie in der Grafik: Die Minimalrente für eine Einzelperson beträgt 1170 Franken. Der dafür erforderliche Monatslohn (gerechnet als Durchschnitt über das gesamte Erwerbsleben) beträgt ebenfalls 1170 Franken. Um auf die Maximalrente von 2340 Franken zu kommen, benötigen Sie dagegen einen deutlich höheren Monatslohn von 7020 Franken. Bei Ehepaaren liegt die Maximalrente bei 150 Prozent von 2340 Franken, das sind 3510 Franken.
Ob Beiträge fehlen, müssen Sie selber kontrollieren
Zu beachten ist ein zweiter Faktor für die Rentenberechnung: die Zahl der Beitragsjahre. Für jedes fehlende Jahr wird Ihre Rente um ein 44stel gekürzt. Die in der Grafik dargestellte Skala bezieht sich somit auf eine Vollrente ohne Kürzung. Eine Rentenlücke sollten Sie also möglichst verhindern! Wer keinen Lohn bezieht, etwa wegen eines Studiums, kann trotzdem in die AHV einzahlen. Es kommt aber auch vor, dass der Arbeitgeber die Beiträge nicht korrekt abrechnet, vielleicht aufgrund einer befristeten Arbeitsdauer. Diese Kontrollpflicht liegt bei Ihnen. Deshalb empfehle ich, bei der AHV-Ausgleichskasse Ihren persönlichen Kontoauszug zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gratis. Fehlende Beiträge können Sie mit dem Lohnausweis als Beweismittel während fünf Jahren korrigieren.
Der AHV-Kontoauszug nützt Ihnen noch aus einem weiteren Grund: Er enthält, fein säuberlich aufgelistet, Ihre für die AHV massgebenden Einkommen. Anhand dieser Zahlen können Sie nun eine recht zuverlässige Vorausberechnung Ihrer künftigen Rente erstellen.
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Guten Tag, ich habe eine Frage: Ich habe Beitrittslücke, war im Ausland und bin dann 1984 in die Schweiz zurückgekommen und habe 1987 geheiratet. 1989 ist meine Tochter zur Welt gekommen. 1992 haben wir uns geschieden und mir ist vor Gericht meine Tochter zugesprochen worden. Wird das auch als Beitrag anerkannt, damit ich die Lücken schliessen kann oder wie ist das? Besten Dank für eure Bemühungen
Guten Tag
Sie erhalten Sie für alle Jahre, in denen Sie ein Kind bis 16 Jahre betreuen, AHV-Gutschriften in der Höhe der dreifachen jährlichen AHV-Minimalrente. Wie sich dadurch konkret die Höhe Ihrer AHV verändert, sollten Sie bei der für Sie zuständigen AHV-Ausgleichskasse erfragen. Diese kann Ihnen einen Kontoauszug oder auch eine Rentenvorausberechnung erstellen.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli
guten abend, ich bin seit einem jahr in pension. ich habe 16 jahre in der schweiz gearbeitet und um die 7 000 chf im monat verdient. meine rente seit 1 jahr beträgt 850 chf pro monat. da kann doch irgendetwas nicht stimmen. wer kann mir da weiterhelfen, wo ich das nochmal prüfen lassen kann und wo ich mich hinwenden soll. merci
Guten Tag
Eine Überprüfung lohnt sich auf jeden Fall. Die zuständige Behörde ist die Ausgleichskasse Ihres Kantons. Allerdings scheint mir die Höhe Ihrer Rente auf den ersten Blick nicht unplausibel. Um die Maximalrente zu erreichen, benötigen Sie 44 Beitragsjahre. Jedes fehlende Beitragsjahr führt demnach zu einer Kürzung von 1/44. Freundliche Grüsse, Albert Steck
Werden die Jahre, in denen man Kinder erzogen hat und Erziehungsgutschriften erhält, als erfüllte Beitragsjahre angerechnet ? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung
Guten Tag Frau Kaegi
Ja, und zwar bis das Kind 16-jährig wird. Die Gutschrift beträgt übrigens das Dreifache der jährlichen Minimalrente, also aktuell 3510 Franken. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift je zur Hälfte auf die Ehepartner aufgeteilt.
Guten Tag Herr Steck
Mein Mann (*1947) hat für sich einen AHV Vorbezug geltend gemacht. Die effektive AHV Rente ist entsprechend kleiner. Bin ich (*1954) als seine Ehefrau auch davon betroffen? Ich war, mit einem 7jährigen Unterbruch nach der Geburt unserer Tochter, immer berufstätig und plane dies bis zu meiner offiziellen Pensionierung zu tun. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Guten Tag Frau Graf
Wenn Ihr Ehemann seine Altersrente vorbezieht, hat dies für Sie keine Kürzung der Rente zur Folge. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Prinzip, dass die Kürzung so zu berechnen ist, dass der AHV durch den Vorbezug keine Kosten entstehen. Die von Ihrem Ehemann vorbezogenen Renten werden daher über die Kürzung seiner Altersrente wieder «zurückbezahlt».
Mein Suche endete mit der Mitteilung, dass meine Anfrage nicht gesendet werden konnte. Woran liegt das ?
: host mailhub1.be.ch[194.124.140.20] said: 550 5.7.1
Besten Dank
Guten Tag Herr Hirschi
Weshalb es bei Ihnen nicht klappt, kann ich leider nicht beurteilen. Sie können die Bestellung des AHV-Kontoauszugs aber auch problemlos per Post an Ihre Ausgleichskasse schicken, indem Sie Ihre Angaben ausdrucken.
Wir haben beider Beitragslücken, wegen Auslandaufenthalten. Meine Frau beabsichtigt die AHV Rente um ein Jahr aufzuschieben. Wird die daraus resultierende Mehrrente auch dann wirksam, wenn die 150% Regel ins Spiel kommt?
Sehr geehrter Herr Vollenweider
Bei einer normalen Lebenserwartung kann sich ein Rentenaufschub durchaus lohnen. Die Einzelrente steigt bei einem Aufschub von einem Jahr um 5,2 Prozent – auch über eine allfällige Maximalrente hinaus. Während des Aufschubs Ihrer Frau erhalten Sie weiterhin die ungeteilte Einzelrente. Erst nach der Pensionierung der Ehepartnerin kommt es zum so genannten Splitting. Dabei erhält jeder Ehepartner die Hälfte des Einkommens des andern gutgeschrieben.
Ich bin 60 Jahre alt und möchte meines AHV Guthabeninformieren. Besten Dank
Ich bin 56 Jahre alt und möchte mich bezüglich meines AHV Guthaben informieren. Besten Dank.
Geschätzte Blog-Leser
Dass Sie im Rahmen Ihrer Vorsorgeplanung Ihre künftige AHV-Rente abschätzen möchten, ist absolut sinnvoll. Diese Information erhalten Sie jedoch nicht von der Bank, sondern von der für Sie zuständigen Ausgleichskasse. Wir haben deshalb einen Leitfaden für Sie erstellt, damit Sie möglichst unkompliziert zu Ihren AHV-Daten kommen. Um Ihnen eine umständliche Suche zu ersparen, sind die entsprechenden Internet-Links bereits aufgeführt. Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg beim Abklären Ihrer künftigen AHV-Rente!