Wer in der Säule 3a Geld anspart, hofft, das Kapital spätestens bei der Pensionierung wieder beziehen zu können. Was passiert aber, wenn man vorher verstirbt? Wer erbt das Vorsorgevermögen? Kompliziert werden kann es bei Patchwork-Familien.
Im Alter von 57 Jahren verunfallt Kurt tödlich. Er hinterlässt seine langjährige Lebenspartnerin Clara sowie zwei erwachsene Söhne aus erster Ehe. Diesen drei Hinterbliebenen vermacht er ein Nachlassvermögen, bestehend aus Konten und Wertschriften im Gegenwert von 100’000 Franken. Zudem hinterlässt er ein 3a-Vorsorgeguthaben von 150’000 Franken.
Die Säule 3a sieht eine klare Begünstigungsordnung vor
Schon zu Lebzeiten bestimmte Kurt, wer dereinst die Säule 3a erhalten sollte. Eine derartige Begünstigung kann jederzeit der Vorsorgestiftung mitgeteilt und auch wieder geändert werden. Auch Kurt machte davon Gebrauch. Dabei musste er allerdings gewisse Regeln beachten – die für den Todesfall relevante Begünstigungsordnung:
1. Primär fliesst das Vorsorgeguthaben an den Ehegatten oder eingetragenen Partner.
2. Beim Fehlen eines Ehepartners bzw. eines eingetragenen Partners wie im Fall von Kurt geht das 3a-Vermögen an seine direkten Nachkommen sowie an Personen, die von ihm in erheblichem Masse unterstützt worden sind, die mit ihm in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen. Im konkreten Fall erfüllt Kurts langjährige Partnerin Clara die Voraussetzung, so dass er sie als Begünstigte einsetzen durfte. Er hätte das Vorsorgeguthaben zwischen ihr und seinen Söhnen nach freiem Ermessen aufteilen können – er entschied sich aber dafür, ihr alles zukommen zu lassen. Auch das ist zulässig.
3. Wären bei Kurts Tod keine der oben erwähnten Personen vorhanden, ginge sein Geld gemäss Vorsorgereglement an die Eltern, bei ihrem Fehlen an Geschwister und bei ihrem Fehlen schliesslich an übrige, von ihm frei bestimmbare Erben. Der Erblasser kann die Reihenfolge und Quoten unter Eltern, Geschwistern und übrigen Erben nach Belieben gestalten.
Die Auszahlung erfolgt nach dem Reglement der Vorsorgestiftung
Was für Konsequenzen hat nun die von Kurt gewählte Begünstigungsordnung? Guthaben der Säule 3a sind nicht Teil des Nachlasses. Die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Erbrechtsrevision, schaffte Klarheit, dass dies nicht nur für Gelder aus Versicherungspolicen gilt, sondern ebenso für Kapital, das bei Banken angespart wird. Demnach fliessen also sowohl Vorsorgepolicen von Versicherungen als auch Vorsorgekonten und -fonds von Banken direkt an die Begünstigten statt in den Nachlass.
Unbedingt die Pflichtteile beachten
Trotzdem können bei der Erbteilung Probleme mit dem Vorsorgeguthaben auftauchen. Dann nämlich, wenn Kurt bei der Regelung des Nachlasses die Pflichtteile seiner Söhne verletzten würde. Konkret muss er seinem Nachwuchs mindestens 1/2 des Nachlasses bzw. 125’000 Franken zukommen lassen (250’000 : 2); per Testament bzw. Erbvertrag kann er Clara also bis 125’000 Franken vermachen.
Was, wenn Kurt seiner Lebenspartnerin im Testament mehr als die Hälfte des Nachlasses vererbt hätte, also z.B. 200’000 Franken, bestehend aus der Säule 3a (150’000) plus der Hälfte des Wertschriftendepots (100’000 : 2)? In diesem Falle könnten Kurts Kinder einen Ausgleich ihrer verletzten Pflichtteile verlangen – Clara müsste dann 75’000 Franken entrichten.
Die Erbschaftssteuern mitberücksichtigen
Ebenfalls teuer werden kann es bei den Steuern. Die Auszahlung des 3a-Vorsorgeguthabens bei Todesfall wird gesondert vom Einkommen mit einem speziellen Satz besteuert, der je nach Kanton und Höhe der Auszahlung 5 bis 20 Prozent beträgt. Immerhin: Diese Berechnung erfolgt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen dem Vorsorgenehmer und dem Begünstigten.
Anders dagegen beim Nachlass. Auf ihrem Anteil am Konto- und Wertschriftenvermögen bezahlt Clara als nicht verheiratete Partnerin in der Regel höhere Erbschaftssteuern, als wenn sie Kurts Ehegattin gewesen wäre. So fallen je nach Kanton und Steuerprogression 4 bis rund 40 Prozent Erbschaftssteuern an. Nur in GR, NW, OW, SZ, UR und ZG zahlt sie als langjährige Lebensgefährtin keine Steuern (in LU zwar keine Kantonssteuern, aber allenfalls Gemeindesteuern). Je nach Kanton ist also zu überlegen, ob man sich im Konkubinat besser über die Säule 3a oder über einen Teil des Nachlasses begünstigen will.
Guten Tag. Danke für den guten Artikel «Wer erbt die Säule 3a?» Wie muss ich konkret vorgehen, wenn ich meine Partnerin (nicht verheiratet) als Erbin des 3a Kontos angeben möchte – und nicht nur meine 2 Kinder?
Sehr geehrter Herr Hess
Wer eine oder mehrere Personen aus der Säule 3a begünstigen möchte, kann dies jederzeit formfrei der Vorsorgestiftung mitteilen.
Freundliche Grüsse, Urs Aeberli