Vorsorgefonds der Migros Bank – mehr als nur Steuervorteile

Die Migros Bank hat die kostengünstigsten Vorsorgefonds mit aktiver Verwaltung. Das zeigt eine Übersicht der Online-Vergleichsplattform Moneyland.ch. Profitieren Sie von den Vorteilen des Vorsorgesparens und zahlen Sie rechtzeitig in die Säule 3a ein.

Vorsorgesparen lohnt sich doppelt für Sie. Erstens können Sie Ihre Einzahlung von der Einkommenssteuer abziehen. Zweitens kommen Sie in den Genuss von Vorzugskonditionen. Das gilt nicht nur für das Vorsorgekonto, auf dem die Migros Bank einen Vorzugszins von 0,75 Prozent bezahlt. Auch bei den Vorsorgefonds der Migros Bank profitieren Sie von attraktiven Konditionen. So können Sie diese Fondsanteile gebührenfrei kaufen und verkaufen. Zudem bezahlen Sie für deren Aufbewahrung keine Depotgebühren. Dank diesen Vorzügen schneiden die Vorsorgefonds der Migros Bank im Konkurrenzvergleich vorteilhaft ab.

Die Vorsorgefonds der Migros Bank haben die tiefsten Gebühren unter den aktiv gemanagten 3a-Fonds.

Das zeigt eine Übersicht von moneyland.ch. Die Online-Vergleichsplattform untersucht die Gesamtkosten, bestehend aus Fondsmanagement (Total Expense Ratio, TER), Ausgabe- und Rücknahmekommissionen und zusätzlichen Depotgebühren für den Vorsorgenehmer. Hierbei schneiden die Vorsorgefonds der Migros Bank mit der tiefsten Kostenbelastung aller aktiv gemanagten 3a-Fonds ab.

Die tiefen Gebühren zahlen sich aus für Sie.

Die Vorsorgefonds der Migros Bank erzielten in den vergangenen fünf Jahren durchschnittliche Jahresrenditen von 2,5 bis 4,5 Prozent. Diese Erträgen fliessen Ihnen ungeschmälert zu, denn Ihnen werden weder Ausgabe- noch Rücknahmekommissionen noch Depotgebühren verrechnet.

Um von den Vorteilen des Vorsorgesparens zu profitieren, müssen Sie bis im Verlauf des Dezembers in die Säule 3a einbezahlt haben.

Damit wir Ihrem Vorsorgekonto die Einzahlung gutschreiben können, muss diese via E-Banking spätestens bis 31. Dezember um 10 Uhr bei uns eintreffen, bei anderen Zahlungsarten bis 30. Dezember. Kauf- oder Verkaufsaufträge für Vorsorgefonds müssen uns bis 28. Dezember um 14 Uhr erreichen.
Voraussetzung ist allerdings, dass Ihre Aufträge vollständig und korrekt ausgefüllt sind und das Belastungskonto genügend Deckung aufweist.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Säule-3a-Einzahlungen und -Fondstransaktionen sicherheitshalber bereits bis spätestens 18. Dezember zu tätigen.

Die maximale Einzahlung beträgt für Angestellte 6768 Franken. Für Selbstständigerwerbende ohne Pensionskassenanschluss liegt die Höchstgrenze bei 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens bzw. bei maximal 33 840 Franken.

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