So sorgen selbstständig Erwerbende optimal vor

Als selbstständig erwerbende Person haben Sie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Entscheidend für die Wahl sind Aspekte wie die Rechtsform Ihres Geschäfts, die Einkommenshöhe oder der Bedarf nach mitversichertem Risikoschutz.

«Mein Betrieb ist meine Altersvorsorge.» So tönt es von vielen selbstständig Erwerbenden. Ihre Hoffnung ist es, ihr Unternehmen dereinst gewinnbringend veräussern zu können und sich mit dem Erlös den Ruhestand zu finanzieren. Diese Rechnung geht längst nicht in jedem Fall auf. Wer auf Nummer Sicher gehen will, investiert nicht nur in die eigene Firma, sondern zusätzlich in den Aufbau der Vorsorge. Dafür empfehlen sich die Säule 3a oder, sofern dies möglich ist, der Anschluss an eine Pensionskasse für selbstständig Erwerbende.

Bei juristischen Personen ist der Pensionskassenanschluss zwingend

Einen entscheidenden Einfluss auf die Vorsorgemöglichkeiten hat die Rechtsform, die für die selbstständige Erwerbstätigkeit gewählt wird. Fällt die Wahl auf eine juristische Person, sprich AG oder GmbH, gilt man automatisch als Angestellter und muss sich einer Pensionskasse anschliessen. Daneben dürfen jährlich bis zu 6768 Franken in die Säule 3a einbezahlt und von der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden (ab 2019: 6826 Franken).
Mit der juristischen Rechtsform müssen Sie als Firmeninhaberin bzw. -inhaber fortan auch Prämien für Arbeitslosen- und obligatorische Berufsunfallversicherung bezahlen. Hinzu kommen umfangreiche Verpflichtungen zur Buchhaltungsführung.

Personengesellschaften bieten grosse Gestaltungsmöglichkeiten

Angesichts der sozialrechtlichen und buchhalterischen Verpflichtungen wählen viele selbstständig Erwerbende anstelle der juristischen eine natürliche Rechtsperson – sei es eine Einzelfirma oder eine andere Personengesellschaft. Dieser Entscheid lässt Ihnen verschiedene Optionen bei der Organisation Ihrer Vorsorge:

  • Im Unterschied zu Firmenchefs, die von ihrer AG bzw. GmbH angestellt sind, brauchen sich die Inhaberinnen und Inhaber einer Personengesellschaft nicht zwingend einer Pensionskasse anzuschliessen. Stattdessen ist ihnen erlaubt, jährlich bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a einzuzahlen, höchstens aber 33 840 Franken bzw. ab 2019 neu 34 128 Franken (grosse Säule 3a).
  • Wenn Sie als Chef einer Personengesellschaft Mitarbeitende beschäftigen, müssen Sie diese beim Überschreiten des BVG-Mindestlohns zwingend bei einer Pensionskasse versichern, z.B. bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufsverbands oder bei einem anderen Anbieter. Der Pensionskasse Ihrer Mitarbeitenden können dann auch Sie freiwillig beitreten. In diesem Fall dürfen Sie – zusätzlich zu Ihren Pensionskassenprämien – bis zu 6768 Franken für die Säule 3a abziehen (kleine Säule 3a).
  • Haben Sie als Chef einer Personengesellschaft keine Angestellten, steht Ihnen für den freiwilligen Pensionskassenanschluss primär die Verbandsvorsorge offen, verbunden mit den erwähnten Abzugsmöglichkeiten für die «kleine Säule 3a». (Existiert keine Verbandsvorsorge, können Sie sich der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen; diese versichert allerdings nur minimale Leistungen.)

Wo liegen die Vor- und Nachteile?

Vorsorgelösungen mit «kleiner Säule 3a» und Anschluss an eine Pensionskasse empfehlen sich vor allem für Bezügerinnen und Bezüger von hohen Einkommen. Denn zusätzlich zu den 3a-Einzahlungen von bis zu 6768 Franken können Sie pro Jahr bis zu 25 Prozent Ihres AHV-Jahreslohns als Sparprämie von der Einkommenssteuer abziehen, maximal 211 500 Franken. Ein weiterer Vorzug dieser Variante ist der Risikoschutz, den die Pensionskasse bei Tod und Invalidität automatisch mitversichert.
Andererseits bietet die Variante mit «grosser Säule 3a» und ohne Pensionskassenanschluss den Vorteil, dass sie sehr einfach und flexibel ist. So können Sie sich z.B. je nach Ihrem persönlichen Risikoprofil zwischen einem Vorsorgekonto und diversen Vorsorgefonds mit verschiedenen Aktienquoten entscheiden. Die Migros Bank bietet Ihnen zusätzlich noch die Wahl zwischen traditionell und nachhaltig investierenden Anlagen. Bei Pensionskassen dagegen stehen individuelle Anlagelösungen (1e-Pläne) nur Bezügern von hohen Einkommen offen.
Angesichts der Fülle von Vorsorgeangeboten empfiehlt sich der Beizug von Finanzplanungsexperten. Die Migros Bank hilft Ihnen, eine für Sie passende Lösung zu finden.

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