So sorgen selbständig Erwerbende optimal vor

Als selbständig erwerbende Person haben Sie verschiedene Vorsorgemöglichkeiten. Entscheidend für die Wahl sind Aspekte wie beispielsweise die Rechtsform Ihres Geschäfts, die Einkommenshöhe oder die von Ihnen gewünschte Flexibilität.

«Mein Betrieb ist meine Altersvorsorge.» So tönt es von vielen selbständig Erwerbenden. Ihre Hoffnung ist es, ihr Unternehmen dereinst gewinnbringend veräussern zu können und sich mit dem Erlös den Ruhestand zu finanzieren. Diese Rechnung geht längst nicht in jedem Fall auf. Wer auf Nummer Sicher gehen will, investiert nicht nur in die eigene Firma, sondern zusätzlich in den Aufbau der Vorsorge. Daher empfehlen sich die Säule 3a oder, sofern dies möglich ist, der Anschluss an eine Pensionskasse für selbständig Erwerbende – seien das Ärzte, Kleingewerbler, Architekten, Künstler, unabhängige Berater, Rechtsanwälte usw.

Bei einer juristischen Person ist der Pensionskassenanschluss zwingend

Einen entscheidenden Einfluss auf die Vorsorgemöglichkeiten hat die Rechtsform, die für die selbstständige Erwerbstätigkeit gewählt wird. Seit einigen Jahren ist es beispielsweise Ärztinnen und Ärzten erlaubt, ihre Praxis auch als juristische Person zu führen, sprich als AG oder GmbH.
Diese Wahl hat zur Folge, dass man als Angestellter gilt und sich folglich einer Pensionskasse anschliessen muss. Daneben dürfen pro Jahr bis zu 6883 Franken in die Säule 3a einbezahlt werden. Mit der juristischen Rechtsform muss die Firmeninhaberin bzw. der -inhaber fortan auch Prämien für Arbeitslosen- und obligatorische Berufsunfallversicherung bezahlen; hinzu kommen umfangreiche Verpflichtungen zur Buchhaltungsführung.

Einzelfirma und Personengesellschaften bieten grosse Gestaltungsmöglichkeiten

Angesichts der umfangreichen sozialrechtlichen und buchhalterischen Verpflichtungen wählen zahlreiche Ärztinnen und Ärzte für ihre Praxis weiterhin eine natürliche Rechtsperson – sei es die Einzelfirma oder, im Falle einer Praxisgemeinschaft, die Kollektivgesellschaft bzw. eine andere Personengesellschaft. Für eine natürliche statt eine juristische Person entscheiden sich auch viele andere selbständig Erwerbende. Diese Wahl bietet grosse Gestaltungsmöglichkeiten für die Vorsorge:

  • Im Unterschied zu Firmenchefs, die von ihrer AG bzw. GmbH angestellt sind, können die Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma oder Personengesellschaft auf den Pensionskassenanschluss verzichten. Stattdessen ist ihnen erlaubt, jährlich bis zu 34’416  Franken in die Säule 3a einzuzahlen (grosse Säule 3a).
  • Alternativ besteht aber durchaus die Möglichkeit für einen Pensionskassenanschluss, verbunden mit der zusätzlichen Einzahlung von bis zu 6883 Franken pro Jahr in die Säule 3a (kleine Säule 3a). Hat man keine Angestellten, steht die Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder eine allenfalls vorhandene Verbandsvorsorge der Branchenorganisation offen. Zu beachten ist, dass sich bei der Auffangeinrichtung BVG nur das gesetzliche Minimum versichern lässt und die Kosten vergleichsweise hoch ausfallen. Attraktiver ist daher die Verbandsvorsorge, wie sie z.B. für Ärzte oder zahlreiche weitere Berufe existiert. Wer andererseits Mitarbeitende beschäftigt, muss diese beim Überschreiten des BVG-Mindestlohns bei einer Pensionskasse versichern – das kann die Verbandsvorsorge sein, muss aber nicht. Dieser Vorsorgeeinrichtung des Personals kann sich dann auch der Firmenchef anschliessen.

Was sind die Vorteile der «grossen» Säule 3a?

Welche Lösung macht für selbständig Erwerbende nun mehr Sinn: die «grosse» Säule 3a ohne oder die «kleine» Säule 3a mit Pensionskassenanschluss? Letztere Variante empfiehlt sich vor allem für Bezüger von hohen Einkommen (siehe Textbox). Die grosse Säule 3a hat dafür den Vorteil der Einfachheit und Flexibilität:

  • Flexibilität: Die Anlagen und sogar die 3a-Vorsorgesftiftung lassen sich jederzeit einfach wechseln.
  • Vorbezug: Wer für die Wohneigentumsfinanzierung Gelder der Säule 3a vorbezieht, braucht dazu weder eine Mindest- noch eine Maximalsumme zu beachten. Bei der Pensionskasse dagegen muss der Vorbezug mindestens 20 000 Franken betragen. Und wer über 50 Jahre alt ist, kann nur das Freizügigkeitsguthaben per Alter 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens beziehen, je nachdem welche Summer höher ist.
  • Gestaffelter Bezug: In der beruflichen Vorsorge ist in der Regel jeweils das gesamte angesparte Kapital an die Pensionskasse des aktuellen Arbeitgebers zu überweisen. Dagegen ist es in der Säule 3a möglich, gleichzeitig mehreren Konten bzw. Depots zu halten. Das erleichtert den zeitlich gestaffelten Bezug des Vorsorgekapitals, der in den meisten Kantonen eine tiefere Steuerbelastung erlaubt.
  • Rendite: In der Säule 3a wählen Sie je nach Ihrem Risikoprofil zwischen einem Vorsorgekonto und diversen Vorsorgefonds mit verschiedenen Aktienquoten. Beim Entscheid für einen Vorsorgefonds mit hohem Aktienanteil können Sie auf lange Frist tendenziell höhere Anlageresultate erzielen, als wenn Sie das Alterskapital bei einer Pensionskassen halten.
  • Kosten: Für die Inhaber von Einzelfirmen und Personengesellschaften kann der Anschluss an eine Pensionskasse eine relativ teure Lösung darstellen. Denn als Paket sind verschiedene Leistungen mitversichert, wie Invaliden- und Hinterbliebenenrenten, die der selbständig Erwerbende möglicherweise gar nicht in diesem Umfang benötigt.

Schlussendlich braucht es aber stets eine individuelle Beurteilung. Kontaktieren Sie über die Service Line 0848 845 400 eine Beraterin oder einen Berater der Migros Bank. Oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

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