So sichern Sie Ihr Einkommen nach der Pensionierung

Den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung erhalten – das ist der Wunsch vieler. Was aber, wenn die Leistungen aus AHV und Pensionskasse nicht ausreichen? Hier empfehlen sich Fondsbezugspläne: Sie erlauben ein regelmässiges Zusatzeinkommen.

Endlich pensioniert! Viele atmen erleichtert auf, den beruflichen Stress hinter sich zu haben. Gleichzeitig mit dem Aufatmen erfolgt aber oft ein sorgenvolles Aufseufzen angesichts der Frage, ob das während der Erwerbsphase angesparte Vorsorgegeld für die ganze Zeit der Pensionierung reicht. AHV und Pensionskasse decken nämlich in der Regel nur maximal 60 Prozent des letzten Erwerbseinkommens. Selbst wenn die Lebenshaltungskosten im Alter sinken, bleibt vielfach eine Einkommenslücke. Diese lässt sich auf einfache Art mit einem sogenanntem Fondsbezugsplan schliessen: Er generiert ein regelmässiges Einkommen durch periodische Auszahlungen aus Ihren Fondsanlagen.

Drei Vermögenstöpfe fürs Alter

Wie setzen Sie den Fondsbezugsplan konkret ein? Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung freies Vermögen angespart haben. Oder Sie kommen in den Genuss von Kapitalauszahlungen aus Ihrer Pensionskasse, aus Freizügigkeitskonten und -policen oder aus der Säule 3a. Idealerweise verteilen Sie diese Gelder auf einen Verbrauchs- und einen Wachstumstopf sowie auf einen dritten Topf für Ihr übriges, nicht verplante Vermögen:

  • Der Verbrauchstopf wird in den ersten zehn Jahren nach der Pension aufgezehrt. Er sollte daher sicherheitsorientiert angelegt werden, mit einer Aktienquote von maximal 25 Prozent.
  • Ab etwa Alter 75 wird der Wachstumstopf angetastet und dann zwecks regelmässigen Entnahmen teilweise in den Verbrauchstopf umgeschichtet. Aufgrund des längeren Anlagehorizonts kann eine höhere Aktienquote gewählt werden. Empfehlenswert ist eine Obergrenze zwischen 45 und 65 Prozent.
  • Im dritten Topf landet das Vermögen, das Sie weder für den Verbrauchs- noch für den Wachstumstopf benötigen. Den Grundstock bildet ein ständiger Notgroschen, der das Haushaltsbudget für zwei bis drei Monate abdeckt. Darüber hinaus gehende Beträge können u.a. für Schenkungen und Erbvorbezüge an Ihre Nachkommen dienen – oder für Hobbys und Lebensträume, die Sie endlich verwirklichen wollen.

Fondsbezugsplan: Vier Fliegen mit einer Klappe

Für den dritten Topf empfiehlt sich ein Anlagesparkonto. Die Gelder dagegen, die Sie für die ersten beiden Töpfe vorsehen, investieren Sie bei der Pensionierung in zwei Fondsbezugspläne: in einen mit tiefer Aktienquote für den Verbrauchstopf und in einen anderen mit mehr Aktienanlagen für den Wachstumstopf. Beide Pläne basieren idealerweise auf sogenannten Strategiefonds – also auf Fonds, die breit gestreut in verschiedene Anlagen wie z.B. Aktien, Obligationen und Liquidität investieren. Damit schlagen Sie vier Fliegen mit einer Klappe. Erstens delegieren Sie die Verwaltung Ihres Vermögens an professionelle Fondsmanager, so dass Sie sich nicht mehr selber um die Anlage kümmern müssen. Zweitens haben Sie Gewähr, dass Ihr Geld optimal diversifiziert angelegt ist, was die Anlagerisiken verringert. Drittens erlaubt Ihnen der Fondsbezugsplan, regelmässige Einkommen zu generieren. Dafür werden kontinuierlich Fondsanteile veräussert und die Verkaufserlöse wie eine Art Rente ausbezahlt.

Viertens schliesslich lässt sich der Fondsbezugsplan höchst flexibel Ihren individuellen Wünschen anpassen. Es gibt keine festgelegte Laufzeit, und die Bezüge können unterbrochen oder in ihrer Höhe verändert werden, wann immer Sie wollen. Jederzeit sind auch ausserordentliche Auszahlungen möglich, sollte z.B. der dritte Topf für unvorhergesehene Ausgaben nicht ausreichen. Umgekehrt können Sie zusätzliche Beträge einzahlen, beispielsweise wenn Sie Ihr Einfamilienhaus im Alter verkaufen und in eine Mietwohnung umziehen möchten. Voraussetzung für die Einrichtung eines Fondsbezugsplans ist eine minimale Ersteinlage von 50’000 Franken.

Quelle: Migros Bank

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