Sinken im Jahr 2017 die AHV-Renten?

Die Altersvorsorge ist unter Druck. Im nächsten Jahr könnten die AHV-Renten erstmals abnehmen. Das zeigt eine Hochrechnung der Migros Bank. Ein solcher Rückgang würde überdies zu Leistungskürzungen bei der zweiten und dritten Säule führen.

Wenn die Mitglieder der AHV/IV-Kommission demnächst zusammentreffen, müssen sie über eine höchst brisante Frage beraten: Kommt es 2017 zu einer Senkung der AHV-Renten? Das wäre ein Novum für die Schweiz: Seit der Einführung der AHV im Jahr 1948 sind die Renten fortlaufend gestiegen.

Dass jetzt erstmals eine Kürzung zur Debatte steht, liegt am so genannten Mischindex, der seit 1980 für die Berechnung der Rentenhöhe massgebend ist. Dieser Mischindex berücksichtigt je zur Hälfte die Teuerung sowie die Entwicklung der Nominallöhne. Alle zwei Jahre werden daraus die Minimal- und Maximalrenten der AHV neu festgelegt, welche aktuell 1175 respektive 2350 Franken pro Monat betragen (für Ehepaare liegt das Maximum bei 3525 Franken).

Gemäss diesem Mischindex müssten die Renten per 2017 abnehmen. Das hat eine Hochrechnung der Migros Bank ergeben.

Selbst bei optimistischen Annahmen zur Inflation und Lohnentwicklung sinkt die Minimalrente demnach auf 1170 Franken, die Maximalrente auf 2340 Franken. Pro Rentenempfänger ergibt dies einen Rückgang zwischen 60 und 120 Franken pro Jahr. Insgesamt würden die Zahlungen der AHV und IV dadurch um gut 200 Millionen Franken im Jahr schrumpfen.

Die tiefe Teuerung zieht die AHV-Renten nach unten
Die tiefe Teuerung zieht die AHV-Renten nach unten
Aktuell beträgt die Maximalrente in der AHV 2350 Franken pro Monat. Wie sich die Renten entwickeln, hängt je zur Hälfte von der Teuerung und der Lohnentwicklung ab.

Mit den AHV-Renten würden ausserdem die Leistungen in der zweiten und dritten Säule kleiner, denn diese sind unmittelbar daran gekoppelt. Konkret müsste zum Beispiel der maximal versicherte Lohn im Obligatorium der beruflichen Vorsorge gesenkt werden. Ebenso der zulässige Betrag für Einzahlungen in die Säule 3a. Darüber hinaus gilt der AHV-Lohn als Referenzgrösse für zahlreiche Berechnungen in der Invaliden-, der Unfall- sowie der Krankentaggeldversicherung.

Der Entscheid der AHV/IV-Kommission kommt politisch in einem heiklen Moment.

Denn im September steht die Volksinitiative «AHVplus» der Gewerkschaften zur Abstimmung. Diese will die Renten generell um 10 Prozent erhöhen. Beantragt die Kommission nun eine Kürzung per 2017, so steigert der dadurch ausgelöste Unmut die Erfolgsaussicht der Initiative.

Aus diesen Gründen könnte die Kommission dem Bundesrat den Antrag stellen, entgegen dem Mischindex auf eine Senkung zu verzichten. Eine solche Möglichkeit ist im AHV-Gesetz erwähnt, auch wenn sie bisher noch nie zur Anwendung gekommen ist.

Dabei stellt sich allerdings eine schwierige Folgefrage: Soll der Mischindex auf dem gegenwärtigen Stand «eingefroren» und später bei einem Anstieg wie bisher weitergeführt werden? Oder soll der Bundesrat stattdessen die Berechnungsweise des Mischindex abändern, um eine Rentenkürzung zu verhindern? Konkret könnte der Anteil der Teuerung im Index reduziert und dafür das Gewicht der Lohnentwicklung vergrössert werden, so dass die neue Kalkulation eine Minimalrente auf dem heutigen Stand von 1175 Franken ermöglicht. Eine solche geänderte Indexkonstruktion hätte allerdings zur Folge, dass die AHV-Renten auch künftig stärker zunehmen als bisher, weil die Nominallöhne schneller wachsen als die Inflation (vgl. Grafik).

Falls der Bundesrat hingegen am heute bestehenden Mischindex festhält und eine Rentensenkung beschliesst, könnte er das Vorsorgewerk finanziell entlasten.

Denn im letzten Jahr lagen die gesamten Ausgaben der AHV um 580 Millionen Franken höher als die Einnahmen. Womöglich wird die Regierung bei ihrer Abwägung auch berücksichtigen, dass die AHV-Renten in den letzten zehn Jahren aufgrund von Prognosefehlern stets zu hoch ausgefallen sind. Gemäss unserer Analyse hat die AHV seit 2007 insgesamt 2,1 Milliarden Franken mehr ausbezahlt, als die Entwicklung des Mischindex effektiv ergeben hat. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Festlegung der AHV-Renten für 2017 markiert den Auftakt zu einer Reihe von wichtigen Weichenstellungen für unser Vorsorgesystem. Neben der erwähnten «AHVplus»-Initiative zählt auch die Rentenreform 2020 dazu. Bis jetzt haben sich die drei Säulen hervorragend bewährt. Mit Vernunft und Pragmatismus erreichen wir, dass auch die künftigen Generationen davon profitieren können.

Auch die 20 Minuten hat das Thema aufgenommen: «AHV-Renten könnten 2017 erstmals sinken«

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12 Kommentare zu Sinken im Jahr 2017 die AHV-Renten?

  1. ich habe seit Jahren Aktien und beobachte mit Sorge wie die EZB Milliarden in den Süden verschleudert. Draghi wird das Geld nicht selber einsammeln müssen. Das wird meines Ermessens zu riesigen Abschreibern kommen.
    Zu viel Aktien-Anteil sind beim derzeitigen Index gefährlich wie lange nicht mehr.

  2. Für mich werden die Krankenkassenprämien bewusst nicht in den Warenkorb genommen, die Politiker interessiert es nicht, wie es dem Fussvolk geht. Die Schere zwischen Arm und Reich ist in der Schweiz in den letzten 5 Jahren weiter auseinandergegangen.

  3. Unser Rentensystem ist für viele, echte Schweizer eine echte Katastrophe geworden. Die versprochene Zuwanderung von Hochqualifizierten (die unsere Altersrenten hätten sicherstellen können) wurde durch Wirtschaftsflüchtlinge und Asylanten ersetzt, die unsere Sozialsysteme mit allerlei Tricks aushebeln. In Zürich werden z.B. 10% der günstigen, neu erstellten Wohnungen ausschliesslich dafür reserviert, während echte Schweizer (Bezeichnung für Leute, die unsere Werte mittragen und weder auf ihren Heimatpass noch auf deren Werte in irgend einer Form bestehen) auf der Strasse landen. Wer vor der Pensionierung aber in den letzten Jahren keinen Job mehr auf seinem Qualifikationsniveau bekommen hat, weil die Wirtschaft solche Leute als «zu alt» und «überqualifiziert» befand, den nützten auch die sehr guten Jahre davor bei der Rente nichts. Man kann also über 3 Mio. Franken einbezahlt haben und bekommt dann dennoch lächerliche 1500 Franken – zu wenig zum Sterben und zu wenig zum Leben. Man ist dann also gezwungen, von seinem Vermögen zu zehren und wie viele Selbständige hat man dann auch oft noch viel zu wenig in eine 3. Säule einzahlen können. Natürlich gilt auch hier, spare in der Zeit so hast Du in der Not. Doch was, wenn die Abzocker bei den Casino-Banken Geld schamlos und ohne Konsequenz verspielt haben und nun zeitig zu den US-Präsidentschaftswahlen die nächste Bubble platzt?
    Insgesamt haben die grössten 5 «too big to fail» US-Banken nämlich zusammen mehr als 247 Billionen US-Dollar in exponierten derivativen Kontrakten zusammengespielt. Das ist eine Menge Heu, mehr als 13 mal so gross wie die US-Staatsverschuldung und eine tickende Zeitbombe, aus der sich das finanzielle Armageddon jederzeit und fast ohne Vorwarnung einstellen kann. Die US-Präsidentschaftswahlen sind und waren immer so ein günstiger Zeitpunkt, um Blasen platzen zu lassen. 2000 die Dotcom-Blase, 2007-2009 die Subprime/Immobilien-Blase mit den «bad loans» und nun 2017 die Derivaten-Blase und die Gewinner sind erneut bekannt. Vorher immer das gleiche Spiel: a) die korrupte Politik muss allen sagen, die Wirtschaft laufe sehr gut, b) es gibt billiges Geld und fast keine Zinsen und c) der reale Mittelstand wird dennoch immer mehr über den Tisch gezogen und ist jedesmal Verlierer, nur die Armen bleiben wirklich arm. c) Die Zahl der Arbeitslosen aber steigt konstant und wird schöngeredet.
    Weltweit ist der Nominalwert aller ausstehenden Derivatkontrakte bei rund 552.9 Billionen Dollar (1 Billion = 1000 Milliarden oder 10 hoch 12) gemäss der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Da kann das Bruttosozialprodukt der Mehrheit aller Nationen nicht mithalten. Wirklich real wurde zwar in den letzten 30 Jahren 4 mal mehr Ware auf Kosten unwiederbringlicher Ressourcen ALLER Menschen produziert, dabei ist die Geldmenge aber um das 40-fache gestiegen und somit wohl mehr als virtuell nichts wert. Das Vertrauen aber schwindet wegen der Lügenverbreitung durch die gleichgeschalteten Medien etwas langsamer und so bleiben Systeme über die Zeit hinaus aktiv, weil es aber auch sonst keine Alternativen gibt, die man rechtzeitig ernst genommen hätte. Gemessen daran sind natürlich unsere Rentenprobleme lächerlich klein.
    Aber dennoch, wer wundert sich, wenn man nun wohl eine «Wahrungsreform» vorbereitet? Alle Zeichen deuten darauf hin: a) Banken wollen immer mehr aufs inzwischen für alle Behörden «transparente» Internet mit all seinen Sicherheitspannen und Unabwägbarkeiten ausweichen, b) kaum eine grössere Bank hat bisher den systemrelevanten Teil vom Casinobankenteil getrennt und man hofft immer noch schamlos abzockend auf das «too big to fail», wenn die Schulden nur gross genug sind. Doch diesmals geht der Schuss nach hinten los. c) man will Bargeldtransaktionen verbieten und d) Bargeld möglichst schnell abschaffen. Da haben die Privatiers (FED), die in den USA das Geld beliebig und heute ja ohne Golddeckung (das wohl kaum noch vorhanden ist) drucken können, Angst vor den eigenen Machenschaften bekommen und wollen nun das «corpus delicti» loswerden. Banknoten sind zunehmend nämlich eigentlich wertlos, doch geniessen sie immer noch mehr Vertrauen, als virtuelles Elektronengeld im so ziemlich unsicheren Internet.
    Das mit dem Bargeld hat in der Tat weltweit mit den grossen Noten schon begonnen und ist nur der Anfang vom Ende unserer Freiheiten. Mit dem gigantischen BES-Skandal in Portugal ist es schon Fakt, dass nur noch bis 100’000 Euro Sicherheit besteht und mit Zypern, Griechenland etc. wurde ebenfalls bereits geübt, wie man die Enteignung vor allem des Mittelstandes organisiert und vorantreibt. Die wirklich Grossen haben längst Sicherheiten für sich selbst organisiert, um dieser Enteignung zu entgegen. Warum also sollten wir Rentner uns noch um so Lapalien, wie unsere mickrigen Renten kümmen – etwa um uns von den wirklichen Problemen der Bankensysteme abzulenken?

    1. Das trifft den Nagel auf den Kopf Herr Zamofing. Es ist vorallem die Eile, wie diese digitalen Anpassungen vor sich gehen. Neue Software wird offensichtlich ohne vorgaengige Testlaeufe eingesetzt und Pannen sind vorprogrammiert, manche werden bekannt, manche werden vertuscht. Die Versandpanne der Bank Coop (heute Cler), ist ein Paradebeispiel dafuer: Programmierfehler und das Unterlassen jeglicher Kontrollaufgaben. Die Justiz betrachtete dies als nicht fahrlaessig! Wuerden Medikamente nach dieser Manier auf den Markt gebracht, waeren Strafzahlungen in Milliardenhoehe die Folge. Was bei dieser Vorantreibung von Transparenz ueberhaupt nicht geklaert ist, ist die Frage, wer traegt die Verantwortung bei Pannen? Und wer uebernimmt die dadurch entstandenen Kosten?

  4. Vor einigen Jahren habe ich im Migrosmagazin gelesen, das die AHV aufgrund einer Berechnung der Migrosbank den Löhnen hinterherhinkt. Nun soll jedoch seit 2007 zuviel ausbezahlt worden sein. Da fragt man sich schon, mit welchen Interessen solche Analysen gemacht werden. Ausserdem haben wir aufgrund der Krankenkassenerhöhungen und nicht weitergegebenen Mietpreiserhöhungen ganz klar eine Teuerung zu verzeichnen!
    Vor ca. fünf Jahren hat die «Neue Luzerner Zeitung» in einem Beitrag geschrieben, dass die einfache Höchstrente gegen CHF 200 gegenüber den Löhnen im Rückstand ist.

  5. Die Zusammensetzung des Warenkorbs muss gerechter gestaltet werden. Wäre dies der Fall, würden die Renten nicht sinken. Aber dies ist nun mal ein politischer Entscheid.
    Ich bin davon überzeugt, dass der Bundesrat auf eine Senkung der AHV/IV-Renten per 2017 verzichten wird, auch wenn dies möglich wäre.
    Es gibt andere Möglichkeiten, die Finanzierung in den Griff zu kriegen. Die Reform der Altersvorsorge 2020 muss vorangetrieben und zu einer mehrheitsfähigen Lösung, die das Volks- und Ständemehr an der Urne überstehen, ausgestaltet werden. Bundesrat und Parlament sind gefordert. Die Machtspiele unter den Parteien und Verbänden müssen der Sache willen untergeordnet werden. Schwächt man das wichtigste Sozialwerk, wirkt sich dies auch negativ auf die Wirtschaft und den Wohlstand aus. Und das wollen wir doch Alle nicht.

    1. Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz, sehe ich auch so. Die AHV schwächen will wohl auch niemand.
      Eine Anpassung der Renten, in diesem Fall nach unten, einfach so als Schwächung dieses Sozialwerkes auszulegen stimmt so nicht. Alles was dazu beiträgt, dass die AHV auf gesunden Beinen steht und auch in Zukunft bestehen kann, ist eine Stärkung. Somit kann auch eine Senkung der Renten, aufgrund der langfristig geltenden Faktoren nicht als Schwächung ausgelegt werden. Der Standort Schweiz würde wohl eher geschwächt, wenn uns noch höhere Kosten belasten würden. Damit meine ich selbstverständlich nicht nur die Kosten die höhere Renten (die ich jedem gönnen würde) verursachen.
      Ausserdem trifft das schwierige Umfeld, sei es nun wirtschaftlicher Art oder auch anderweitig, fast ausnahmslos alle Menschen und nicht nur die Rentenbezüger.

  6. Die AHV muss sich auch im umgekehrten Sinne den Verhältnissen anpassen. Also muss auch eine unpopuläre Senkung der Renten ins Auge gefasst werden.
    Ich überlege mir immer wieder, wie viel Geld ich bzw. der Arbeitgeber in die AHV eingezahlt hat und was für ein Vermögen somit auf meinem Konto zur Verfügung steht.
    Sagen wir mal 45 Jahre Arbeit, durchschnittliches Einkommen Fr. 60’000 pro Jahr ergibt rund 220’000 Franken ohne Zins, mit Zinseszins kommen so rund Fr. 320’000 zusammen. Im heutigen Zinsumfeld kann der Zinseszinseffekt fast vernachlässigt werden. Nun kann jeder selber weiterrechnen wie schnell das Kapital aufgebraucht ist bei einer Rente von Fr. 2’350 pro Monat bzw. Fr. 28’200 pro Jahr. Die Bevölkerung wird immer älter, somit müssen wir für die AHV andere Finanzierungsmodelle entwickeln oder die Belastung wird für die arbeitende Bevölkerung und die Wirtschaft zu hoch. Die MWSt kann vielleicht mit 2 oder 3 % dazu beitragen aber dann ist auch Schluss. Wir dürfen nicht Schuldenberge anhäufen und den späteren Generationen das Chaos überlassen.
    Mir ist klar, dass der Mensch als Egoist erst an sich selber denkt, egal ob er nun der über 65 jährigen Generation angehört oder der jüngeren. Trotzdem müssen wir tragfähige Lösungen suchen, zu denen jeder etwas dazu beitragen muss.

  7. Dadurch die KK nicht zum Warenkorb gehört, müsste die AHV sogar stark erhöht werden

  8. Für jedermann obligatorische Versicherungen wie Krankenkasse andere Versicherungen oder Mieten müssten in den Warenkorb. Es wäre Realitätsnäher und eine Senkung damit ausgeschlossen. Das würde jedoch im Parlament zu Machtkämpfen führen bis zum St. Nimmerleinstag.
    FM

  9. Hallo, soweit ich weiß, entspricht der jetzige zugrunde gelegte Warenkorb seit jahrzehnten nicht der Realität. Wäre dieser korrekter, würde daraus eine Rentenerhöhung anstehen. Mfg. rf

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