Rente oder Kapital? Die Frage ist aktueller denn je

Sollen Versicherte das Pensionskassen-Guthaben als Rente beziehen oder sich als Kapital auszahlen lassen? Falls die Sicherheit oberste Priorität geniesst, sollten Sie die Rente wählen. Sinkende Umwandlungssätze und damit verbundene tiefere Renten machen aber die Auszahlung des Altersguthabens in Kapitalform immer attraktiver.

Der Entscheid auf diese Frage ist von grosser Bedeutung: Soll ich bei der Pensionierung mein Pensionskassen-Guthaben als Kapital oder als lebenslängliche Rente beziehen? Die beiden Bezugsformen unterscheiden sich grundlegend, und die Gelder, die von dieser Wahl betroffen sind, bilden für viele Rentner die wichtigste Vermögensquelle zum Bestreiten des Lebensunterhalts. Kommt hinzu, dass der einmal gefällte Entscheid nicht mehr rückgängig gemacht werden kann.

Vorsicht vor Kurzschlussreaktionen

Wird der Rentenbezug gewählt, verbleibt das Anlagerisiko bei der Pensionskasse. Sie verwaltet die Gelder und stellt sicher, dass die versprochenen Leistungen lebenslänglich erbracht werden. Wer dagegen das Kapital bezieht, muss sich selber um die Anlagen kümmern und darum besorgt sein, dass das Geld bis zum Lebensende reicht.
Damit das gelingt, muss man die Anlagen breit streuen und darf sich nicht von Börsenschwankungen irritieren lassen. Doch in Stresssituationen neigen Privatanleger vielfach zu Kurzschlussreaktionen und steigen oft zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt an der Börse aus und wieder ein. Solche Fehler vermeidet, wer die Anlage der Kapitalbezüge an professionelle Vermögensverwalter und Fondsmanager delegiert, wie beispielsweise jene der Migros Bank.

Sicherheit geht vor

In Kapitalform sollten Sie nur jenen Teil des Pensionskassengelds beziehen, den Sie nicht für den täglichen Bedarf benötigen. Letzteren decken Sie stattdessen mit Vorteil durch eine Rente. Denn bei der Pensionierung gilt in der Regel der Grundsatz: Sicherheit geht vor.
Im obligatorischen Teil des Pensionskassensystems, also bei Jahreslöhnen bis 85’320 Franken, kommt bei Rentenauszahlungen ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zur Anwendung. Das heisst, dass Sie pro 100’000 Franken angespartes Pensionskassenkapital eine jährliche Rente von 6800 Franken erhalten (6,8 Prozent x 100’000 Franken). Der Umwandlungssatz soll jedoch auf 6,0 Prozent sinken, wenn es nach dem Willen des Arbeitgeberverbands und der Gewerkschaften geht. Sie haben sich im Sommer 2019 auf die Eckpunkte der nächsten BVG-Reform geeinigt, die frühestens 2022 in Kraft treten soll. Freilich gelten im Überobligatorium, also bei Jahreslöhnen von über 85’320 Franken, heute schon je nach Pensionskasse deutlich tiefere Umwandlungssätze von knapp 5 bis 5,5 Prozent. Die Rente im Erlebensfall beträgt also nur knapp 5000 bis 5500 Franken pro 100’000 Alterskapital.

Was geschieht mit Ihrem Geld, wenn Sie nicht mehr da sind?

Berücksichtigen Sie nicht nur den Erlebensfall, sondern behalten Sie auch im Hinterkopf, was bei Ihrem Ableben passiert. Haben Sie das Kapital bezogen, können Sie es vollumfänglich an Ihre Angehörigen vererben. Bei der Rentenvariante dagegen «erbt» die Pensionskasse 40 Prozent, denn die Kasse zahlt die bisherige Rente normalerweise nur noch in Höhe von 60 Prozent als Witwen- bzw. Witwerrente weiter. Trotzdem ist bei Paaren mit grossem Altersunterschied der Rentenbezug eine prüfenswerte Alternative. Beim Tod des älteren Partners erhält nämlich die hinterbliebene, jüngere Person noch lange eine Witwen- bzw. Witwerrente.
In vielen Fällen macht ein Mittelweg Sinn. So lässt sich z.B. ein Teil des angesparten Pensionskassengelds als Kapital beziehen, der Rest als Rente. Oder das Paar vereinbart, dass nur ein Partner die Kapitalauszahlung wählt. Dabei sollte geprüft werden, welche Pensionskasse der beiden Partner den höheren Umwandlungssatz bietet und folglich für einen allfälligen Rentenbezug vorteilhafter ist. Vielfach fällt die Wahl auf die Pensionskasse der Frau, weil sie in der Regel die längere Lebenserwartung als der Mann hat und folglich auch länger vom Rentenbezug profitiert.

Sich informieren und rechtzeitig anmelden

Einen Kapitalbezug müssen Sie frühzeitig bei der Pensionskasse anmelden – die Frist beträgt je nach Kasse bis zu drei Jahre. Zudem sollten Sie rechtzeitig ein Budget für den Finanzbedarf nach der Pensionierung erstellen. Dabei hilft Ihnen eine professionelle Finanzplanung mit unterschiedlichen Szenarien. Diese können die Entwicklung von Vermögen und Einkommen sowie die steuerlichen Folgen für die beiden Varianten Kapital- und Rentenbezug über einen längeren Zeitraum vergleichen und bei der Berechnung unterschiedliche Parameter berücksichtigen.

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