Pensionskasse: Rente oder Kapital beziehen?

Soll man das Pensionskassen-Guthaben als Rente beziehen oder eher als Kapital auszahlen lassen? Ein einmaliger Entscheid von grosser Bedeutung, zumal dieser nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Entsprechend wichtig ist es, die Unterschiede zu kennen, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und die Weichen rechtzeitig zu stellen. Gut zu wissen: Auch eine Kombination von Altersrente und Kapitalbezug ist möglich.

Das Wichtigste vorweg: Wer sich für die Rente entscheidet, muss nichts unternehmen. Bei einem Kapitalbezug wird hingegen meist eine vorzeitige Anmeldung von bis zu drei Jahren verlangt. Sie sollten also frühzeitig klären, welche Anmeldefrist bei Ihrer Pensionskasse gilt, damit Sie genügend Zeit haben, sich zu entscheiden.

Bezugsmöglichkeiten im Vergleich

 RentenbezugKapitalbezug
Sicherheit des EinkommensLebenslang garantiertes EinkommenSchwankungsrisiko abhängig von der Anlagestrategie
Höhe des EinkommensAbhängig vom Umwandlungssatz der Pensionskasse (bleibt aber mit Beginn des Rentenbezugs unverändert)Einkommen abhängig von der Anlagestrategie
FlexibilitätFixe Rente pro MonatFrei planbare Kapitalentnahmen
TeuerungsausgleichAbhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse, in der Regel aber kein vollständiger TeuerungsausgleichTeuerungsausgleich je nach Wahl der Kapitalanlagen gewährleistet (zum Beispiel durch höhere Zinserträge)
SteuernRente zu 100 % als Einkommen steuerbarEinmalige Besteuerung zum Zeitpunkt des Kapitalbezugs (getrennt vom übrigen Einkommen), danach Kapital als Vermögen und Kapitalerträge als Einkommen steuerbar
Hinterbliebene Eheleute (inkl. eingetragene Partnerschaften)Witwen- bzw. Witwerrente von 60% der Altersrente (wobei je nach Pensionskasse abweichende Bestimmung möglich sind)Begünstigung im Rahmen des Ehe- und Erbrechts möglich
Andere HinterbliebeneKeine Rente an erwachsene Kinder mit abgeschlossener Ausbildung, je nach Pensionskasse Konkubinats-Rente möglichBegünstigung im Rahmen des Erbrechts möglich

Vor- und Nachteile abwägen

Grundsätzliche Vor- und Nachteile

Egal, ob Rente oder Kapital: Beide Bezugsarten haben ihre Vor- und Nachteile.

  • Rentenbezug: Es sind vor allem zwei Gründe, die für den Bezug einer Rente sprechen: Das Einkommen ist bis ans Lebensende garantiert, und man braucht sich um die Anlage seines Guthabens nicht zu kümmern. Der entscheidende Nachteil des Rentenbezugs liegt bei den oft schlechteren Leistungen für die Hinterbliebenen. Wer sein Pensionskassenguthaben als Rente bezieht, muss sich zudem bewusst sein, dass dieses Einkommen wegen der Teuerung über die Jahre normalerweise deutlich an Wert verliert.
  • Kapitalbezug: Wer sich sein PK-Guthaben auszahlen lässt, kann frei über das Kapital verfügen – muss sich dann aber auch darum kümmern, dass das Geld bis zum Lebensende reicht. Die Höhe der Bezüge ist individuell festlegbar. So kann man sich in den ersten Jahren nach der Pensionierung z.B. ein höheres Einkommen auszahlen. Oder man bezieht einmal einen grösseren Betrag, um die Hypothek zu senken, das Haus zu sanieren oder den Kindern einen Erbvorbezug auszuzahlen. Das Geld, das beim Tod noch nicht aufgebraucht ist, gehört den Hinterbliebenen. Vorausgesetzt, diese sind ehe- und erbrechtlich begünstigt und es ist überhaupt noch ein Rest vorhanden.

Individuelle Entscheidungsfaktoren

Der Entscheid – Rente oder Kapitalbezug – sollte nicht ausschliesslich auf rechnerischen Kriterien basieren. Auch Risikoeignung, Lebensumstände und persönliche Wünsche spielen eine entscheidende Rolle.

  • Gesundheit: Sind Sie gesund und rechnen mit einer überdurchschnittlichen Lebenserwartung, ist der Rentenbezug in Erwägung zu ziehen. Andernfalls empfiehlt sich eher ein Kapitalbezug.
  • Familienverhältnisse: Wählen Sie den Rentenbezug, wenn Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin im Falle Ihres Versterbens Anspruch auf eine Rente hat und eventuell jünger ist als Sie. Hingegen spricht für einen Kapitalbezug, wenn Sie keinen Partner bzw. keine Partnerin mit Anspruchsberechtigung im Falle Ihres Ablebens haben – oder wenn Sie einen Teil des Pensionskassenkapitals an Ihre Nachkommen vererben bzw. einen entsprechenden Erbvorbezug leisten wollen.

Sicherheit vs. Risiko: Falls die Sicherheit oberste Priorität geniesst, sollten Sie die Rente wählen. Sinkende Umwandlungssätze und damit verbundene tiefere Renten machen aber die Auszahlung des Altersguthabens in Kapitalform immer attraktiver. Vor allem dann, wenn Sie Erfahrung mit Wertschriftenanlagen haben, die Chancen und Risiken von Kapitalanlagen kennen und mit Kursschwankungen umgehen können.

Kombination aus Kapitalbezug und Rente

Vorzüge kombinieren und Risiken verteilen

Mit der richtigen Mischung lassen sich die Vorzüge beider Varianten kombinieren und die Risiken verteilen. Sie beziehen also nur einen Teil des Guthabens als Rente und lassen sich den Rest als Kapital auszahlen. Die Rente dient zur Absicherung der Existenz bis ins hohe Alter. Und mit dem ausbezahlten Kapital können Sie sich besondere Wünsche erfüllen. Der Entscheid muss also nicht zwingend «Rente oder Kapital» heissen, sondern durchaus auch «Rente und Kapital». Dabei können die Versicherten oft frei wählen, welchen Anteil ihres Guthabens sie als Rente oder Kapital beziehen möchten. Alle Versicherten haben das Recht, mindestens 25 Prozent ihres obligatorischen Altersguthabens als Kapital zu beziehen.

Mischform für Ehepaare

Auch Ehepaare wählen oft einen Mittelweg. In diesem Fall stellt sich die Frage, wer von den beiden den Kapitalbezug wählen soll. Folgende Faktoren sind zu berücksichtigen:

Rentenkonditionen vergleichen

Vergleichen Sie die Umwandlungssätze Ihrer beiden Pensionskassen. Je tiefer der Umwandlungssatz ist, desto kleiner fällt die Rente aus. Darum sollte die Person die Rente beziehen, deren Kasse den höheren Umwandlungssatz anwendet.

  • Hinterlassenenleistungen vergleichen:  Prüfen Sie die Leistungen für Hinterbliebene. Normalerweise bekommen Witwen und Witwer 60 Prozent der Altersrente. Einige Pensionskassen sind hier grosszügiger, während andere Kassen ihre Leistungen kürzen, wenn der oder die Versicherte erst nach der Pensionierung heiratete oder, wenn der Altersunterschied zwischen den Eheleuten mehr als zehn Jahre beträgt.
  • Lebenserwartung miteinbeziehen:  Wenn identische PK-Leistungen vorliegen, ist die Lebenserwartung zu berücksichtigen. Frauen leben meist länger als gleichaltrige Männer, weshalb sie ihre Renten länger beziehen. Sind die Eheleute also etwa gleich alt, sollte eher die Frau die Rente beziehen – ausser, ihre Lebenserwartung ist aus gesundheitlichen Gründen stark verkürzt.
  • Gleichmässige Absicherung der Partner: Damit beide Partner über eine eigene Rente verfügen, die im Todesfall des jeweilig anderen Partners nicht gekürzt wird, kann auch die Überlegung einer ähnlich hohen Rente über die Höhe des Kapitalbezuges mitentscheiden.

Acht Tipps für den Bezug der Pensionskasse

Rückt die Pensionierung näher, empfehlen wir Ihnen folgende Tipps: 

  1. Anmeldefrist für den Kapitalbezug beachten: Die Frist beträgt je nach Pensionskasse bis zu drei Jahre. Wer die Anmeldefrist verpasst, kann nicht mehr auf eine Kapitalauszahlung bestehen. Melden Sie sich also frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse und informieren Sie sich bzgl. der Frist. Die Modalitäten eines Kapitalbezugs oder Teilkapitalbezugs sind von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich.
  2. Rechnen Sie mit einer tieferen Rente: Es empfiehlt sich, mit einer tieferen Rente zu rechnen. Denn viele Pensionskassen müssen ihren Umwandlungssatz senken; unter anderem wegen der steigenden Lebenserwartung. Prüfen Sie, ob die Rente auch dann noch ausreicht, um den Lebensstandard zu halten.
  3. Erstellen Sie einen Finanzplan: Vergleichen Sie die Bezugsformen und erfahren Sie, wie sich Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum entwickeln. Wichtig ist, dass die Annahmen realistisch sind – zum Beispiel die Rendite der Anlagen oder die Inflation, die Ihre Lebenshaltungskosten im Lauf der Jahre ansteigen lässt.
  4. Schwankungen an den Finanzmärkten: Wer das PK-Kapital bezieht, muss sich selbst um die Anlagen kümmern und darum besorgt sein, dass das Geld bis zum Lebensende reicht. Damit das gelingt, muss man die Anlagen breit streuen und darf sich nicht von Börsenschwankungen irritieren lassen. Privatanleger neigen in Stresssituationen leider oft zu Kurzschlusshandlungen und steigen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt an der Börse aus und wieder ein. Solche Fehler vermeidet, wer die Anlage des Kapitals an professionelle Vermögensverwaltungen delegiert.
  5. Vorsicht beim Anlegen der PK-Gelder: Beim Anlegen des Pensionskassenguthabens ist Vorsicht geboten. Schliesslich muss es bis ins hohe Alter reichen. Hier ist Unterstützung durch Finanzprofis zu überlegen.
  6. Regeln Sie Ihren Nachlass: Eine Nachlassplanung ist besonders dann wichtig, wenn man sich sein Kapital auszahlen lässt. Hat man sich als Ehepaar nicht gegenseitig begünstigt, kann man als hinterbliebene Person in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Unter Umständen muss man das Eigenheim verkaufen, um die Kinder auszuzahlen, denen gemäss gesetzlicher Erbfolge die Hälfte des Vermögens ihres verstorbenen Elternteils zusteht. Und: Im Konkubinat ist man nicht Teil des Erbrechts. Ohne die richtigen Vorkehrungen zu Lebzeiten, gehen sie folglich leer aus.
  7. Lassen Sie sich beraten: Der Entscheid, wie Sie Ihr Pensionskassengeld beziehen sollen, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Als Entscheidungsgrundlage sollten Sie ein Budget für den Finanzbedarf nach der Pensionierung erstellen. Dabei hilft Ihnen eine professionelle Finanzplanung mit unterschiedlichen Szenarien. Diese können die Entwicklung von Vermögen und Einkommen sowie die steuerlichen Folgen für die beiden Varianten Kapital- und Rentenbezug über einen längeren Zeitraum vergleichen und bei der Berechnung unterschiedliche Parameter berücksichtigen.
  8. Früh planen lohnt sich: Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, spricht viel dafür, sich früh um die Finanzen im Alter zu kümmern. Eine sorgfältige Pensionsplanung, bei der Sie persönlich relevante Aspekte berücksichtigen, verschiedene Varianten vergleichen und Optimierungsmöglichkeiten prüfen, ist dabei das A und O.

Kann ich Gelder der Pensionskasse beziehen und weiterarbeiten?

Hier ein paar Punkte, die diesbezüglich zu beachten sind:

  • Vorzeitiger Bezug: Einen sogenannten Vorbezug, können Sie geltend machen, wenn Sie beispielsweise eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen oder auswandern. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung über die genauen Bedingungen und erforderlichen Nachweise. Bei einer Frühpensionierung dürfen Sie das Geld frühestens ab Alter 58 beziehen, je nach Reglement.
  • Regulärer Bezug beim Rentenalter:  Haben Sie das ordentliche Rentenalter erreicht, können Sie Ihre Altersleistung aus der Pensionskasse beziehen, auch wenn Sie weiterhin arbeiten. Viele Menschen entscheiden sich beispielsweise für eine Teilpensionierung, wobei sie teilweise ihre Pensionskassengelder beziehen, während sie weiterhin teilweise arbeiten.
  • Aufgeschobener AHV-Rentenbezug: Wenn Sie wollen, können Sie den AHV-Bezug bis fünf Jahre nach Erreichen des AHV-Referenzalters aufschieben, sofern Sie berufstätig bleiben. In dieser Zeit können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer absetzen. Lohnt sich ein Aufschub finanziell? Ja, wenn Sie gesund sind und damit rechnen, 86 Jahre oder älter zu werden – oder aus steuerlichen Gründen. Schieben Sie die AHV-Rente ein Jahr nach hinten, steigt sie um 5,2 Prozent. Bei fünf Jahren sind es 31,5 Prozent.

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