Teilnahmebedingungen Mitarbeiter-Aktion „Zeit schenken“

Veranstalter

Der Veranstalter des Gewinnspieles ist die
Migros Bank AG
Industriestrasse 17
CH-8304 Wallisellen
Schweiz

Dauer und Benachrichtigung

Die Mitarbeiter-Aktion «Zeit schenken» dauert vom 26. Oktober bis 15. November 2015. Die Gewinnerinnen u.o. Gewinner werden von uns nach Beendigung des Gewinnspiels per Mail informiert.

Spielregeln

Die Mitarbeitenden der Migros Bank sollen erzählen, mit wem sie gerne wieder einmal Zeit verbringen würden und weshalb. Mit einem Flyer wird die URL und das Passwort für die Teilnahme verschickt. Die Teilnahme erfolgt über ein Blog-Formular. Die Preise sind in drei Kategorien aufgeteilt. Unter den besten Einsendungen wird pro Kategorie ein Preis verlost. Der Teilnehmende muss sich für eine Kategorie entscheiden und seine Geschichte darauf abstimmen.

Unter den besten Einsendungen wird der Gewinner oder die Gewinnerin ausgelost.

Jede Person kann nur mit einem Benutzer einmalig teilnehmen.

Teilnahmen, die nach dem Schluss der Gewinnspiellaufzeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.

Die Migros Bank AG informiert die Gewinner/innen der Preise per Mail und informiert darin über weitere Schritte.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migros Bank AG.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Alle durch die Teilnahme entstehenden Kosten (wie beispielsweise den Onlinezugang) trägt ausschliesslich der/die Teilnehmer/in.

Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, können von der Teilnahme am Gewinnspiel mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an etwaigen Ranglisten vorgenommen werden.

Die Einwilligung zur Teilnahme kann jederzeit durch eine E-Mail an die Adresse briefkastenblog@migrosbank.ch widerrufen werden. In diesem Fall erklärt der Teilnehmer zugleich, am Gewinnspiel nicht mehr teilzunehmen, allfällige ausgestellte Preise dürfen nicht mehr eingelöst werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über das Gewinnspiel, allfällige Ausschlüsse, etc., wird keine Korrespondenz geführt.

Freistellung des Veranstalters

Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung des Gewinnspieles beauftragten Agenturen, sind berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • während der Durchführung Promotionsrichtlinien von Facebook geändert würden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von Facebook möglich wäre oder das Gewinnspiel aus etwelchen Gründen von Facebook gestoppt würde,
  • ein Missbrauchsversuch durch Manipulationen festgestellt wird,
  • eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen,
  • durch höhere Gewalt oder sonstiger gesetzlichen Gründen.

Eine bestimmte Verfügbarkeit des Gewinnspieles wird nicht garantiert, insbesondere können unvorhersehbare technische Probleme und Wartungsarbeiten zu Ausfallzeiten und Verzögerungen führen.

Der Veranstalter kann das Gewinnspiel und die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenden über die Änderungen informieren.

Die Teilnehmenden sind nicht berechtigt, aufgrund einer Änderung des Gewinnspieles oder der Teilnahmebedingungen Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auf das Gewinnspiel ist ausschliesslich das Recht der Schweiz anwendbar.

Wenn einzelne Punkte der vorliegenden Teilnahmebedingungen unwirksam oder unvollständig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen bestehen.