Teilnahmebedingungen Wettbewerb Feriengeld

Veranstalter

Der Veranstalter des Wettbewerbes ist die

Migros Bank AG
Industriestrasse 17
CH-8304 Wallisellen
Schweiz

Dauer und Benachrichtigung

Der Wettbewerb «Feriengeld» dauert vom 1.  bis 15. Juni 2015. Die Gewinner/innen werden nach Beendigung des Feriengeld Wettbewerbes von uns per E-Mail informiert.

Spielregeln

Die Teilnehmenden sollen uns von einem Ferienerlebnis berichten, bei dem sie „am meisten Ferien für ihr Geld“ erhalten haben. Dieses Erlebnis sollen die Teilnehmenden als Blog-Kommentar auf der Wettbewerbsseite erfassen.

Unter allen Teilnehmenden werden drei Hotelplan Gutscheine verlost: 1. Platz CHF 300.-, 2. Platz CHF 150.-, 3. Platz CHF 50.-

Jede Person kann nur mit einem Benutzer einmalig teilnehmen.

Teilnahmen, die nach dem Schluss der Wettbewerbslaufzeit eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.

Die Migros Bank AG kontaktiert die Gewinner/innen der Preise über die beim Blogkommentar angegebene E-Mail Adresse und informiert darin über weitere Schritte. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn die postalische oder elektronische Übermittlung des Gewinns an den/die Gewinner/in aus Gründen, die der/die Gewinner/in zu verantworten hat (falsche Postanschrift, nicht abholen des Gewinnes, etc.) nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung erfolgen kann.

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle unbeschränkt geschäftsfähigen Personen die mindestens 18 Jahre alt sind mit Wohnsitz in der Schweiz.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der Migros Bank AG für Marketingzwecke verwendet werden können. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Alle durch die Teilnahme entstehenden Kosten (wie beispielsweise den Onlinezugang) trägt ausschliesslich der/die Teilnehmer/in.

Mitarbeiter/innen der Migros Bank AG und die Mitarbeiter/innen der an der Durchführung des Wettbewerbes beteiligten Agenturen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Teilnehmer/innen, die gegen die Teilnahmebedingungen verstossen, können von der Teilnahme am Wettbewerb mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte, bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden oder entsprechende Korrekturen an etwaigen Ranglisten vorgenommen werden.

Die Einwilligung zur Teilnahme kann jederzeit durch eine E-Mail an die Adresse briefkastenblog@migrosbank.ch widerrufen werden. In diesem Fall erklärt der Teilnehmende zugleich, am Wettbewerb nicht mehr teilzunehmen, allfällige ausgestellte Preise dürfen nicht mehr eingelöst werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über den Wettbewerb, allfällige Ausschlüsse, etc., wird keine Korrespondenz geführt.

Freistellung des Veranstalters

Der Veranstalter, bzw. die mit der Durchführung des Wettbewerbes beauftragten Agenturen, sind berechtigt, den Wettbewerb einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

  • während der Durchführung Promotionsrichtlinien von Facebook geändert würden, so dass eine Durchführung nicht nach den gültigen Bestimmungen von Facebook möglich wäre oder den Wettbewerb aus etwelchen Gründen von Facebook gestoppt würde
  • ein Missbrauchversuch durch Manipulationen festgestellt wird.
  • Eine ordnungsgemässe Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, Programmfehlern, Computerviren oder nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
  • durch höhere Gewalt oder sonstiger gesetzlichen Gründen.

Eine bestimmte Verfügbarkeit des Wettbewerbes wird nicht garantiert, insbesondere können unvorhersehbare technische Probleme und Wartungsarbeiten zu Ausfallzeiten und Verzögerungen führen.

Der Veranstalter kann den Wettbewerb und die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. In diesem Fall wird der Veranstalter die Teilnehmenenden über die Änderungen informieren.

Die Teilnehmenden sind nicht berechtigt, aufgrund einer Änderung des Wettbewerbes oder der Teilnahmebedingungen Ansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Auf den Wettbewerb ist ausschliesslich das Recht der Schweiz anwendbar.

Wenn einzelne Punkte der vorliegenden Teilnahmebedingungen unwirksam oder unvollständig sind, bleibt die Gültigkeit der anderen Bedingungen bestehen.

Freistellung von Facebook

Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Der Empfänger, der von Ihnen bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern die Migros Bank AG. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten innerhalb der Migros Bank AG für Marketingzwecke verwendet werden können. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben.

Die Teilnahme am Wettbewerb wird über Facebook beworben.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb anerkennt der/die Teilnehmer/in die komplette Freistellung von Facebook.