Vorsorge mit Weitblick: Investieren in die private Vorsorge

Im September 2024 wurde zum dritten Mal die BVG-Revision vom Volk abgelehnt. Die Vorlage wurde im Vorfeld heftig diskutiert, wobei insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes bei den Gegnern für grossen Unmut sorgte. Angesichts der steigenden Lebenserwartung und der für den hohen Umwandlungssatz zu hohen Renditenerwartungen bleibt das Problem der Finanzierung der Pensionskassen bestehen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir mit dem Ausbau der privaten Vorsorge für das Alter vorsorgen.

Alternde Bevölkerung und zu hohe Renditeerwartungen gefährden die berufliche Vorsorge

Einmal mehr scheiterte eine BVG-Revision. Ziel des jüngsten Revisionsvorhabens war es, die Finanzierung der 2. Säule zu sichern. Die Pensionskassen stehen nämlich vor grossen finanziellen Herausforderungen. Die Bevölkerung wird immer älter. Betrug die Lebenserwartung von Männern und Frauen 1985 bei der Einführung der beruflichen Vorsorge noch 73,5 bzw. 80,2 Jahre, so liegt sie heute bei 81,6 bzw. 85,4 Jahren. Die Altersrenten sind heute auf einen wesentlich längeren Zeithorizont ausgerichtet. Die während des Erwerbslebens angesparten Mittel reichen nicht mehr aus, um die Renten zu decken. Bereits heute fliessen in der 2. Säule jährlich 7 Milliarden Franken von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Der dritte Beitragszahler, der Kapitalmarkt, hat zudem Schwierigkeiten, die notwendige jährliche Rendite für den Umwandlungssatz von 6,8 Prozent zu erwirtschaften.

Neben den finanziellen Herausforderungen ist die berufliche Vorsorge nicht mehr zeitgemäss. Die Gesellschaft hat sich seit den 80er Jahren stark verändert, und Frauen sind heute fest in die Arbeitswelt integriert, wenn auch zu 80 Prozent in Teilzeit. Das System mit dem Koordinationsabzug benachteiligt aber viele Teilzeiterwerbstätige und Geringverdienende. Wer nicht oder nur mit einem minimalen Lohn in einer Pensionskasse versichert ist, hat im Alter Mühe, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die 2. Säule ist das Sparkässeli der Nation, das in der Regel den grössten Teil des Vermögens eines 50-jährigen Erwerbstätigen ausmacht. Mit der Annahme der Vorlage hätten deutlich mehr Menschen in der Schweiz die Möglichkeit gehabt, ein Alterskapital aufzubauen. Der fixe Koordinationsabzug wäre durch einen fixen Prozentsatz von 20 Prozent auf dem Bruttolohn ersetzt und die Eintrittsschwelle wäre von einem Jahreslohn von 22’050 Franken auf 19’845 Franken gesenkt worden. Die Vorlage hätte somit der gesellschaftlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnten Rechnung getragen.

Mit der 3. Säule die Altersvorsorge stärken

Auch wenn die Reform abgelehnt wurde, ist davon auszugehen, dass die Pensionskassen in Zukunft vermutlich ihre Renten senken werden. Umso wichtiger ist es, die private Vorsorge auszubauen, da das Versprechen, mit der 1. und 2. Säule 60 Prozent des letzten Einkommens vor der Pensionierung zu sichern, nicht mehr eingehalten werden kann. Gerade für Teilzeiterwerbstätige und Mehrfachbeschäftigte, die wenig oder gar kein Geld in der Pensionskasse haben, ist das individuelle Sparen umso wichtiger, um mithilfe der Kapitalmärkte langfristig Altersvermögen aufzubauen. Aber auch Besserverdienende, die über keine überobligatorischen Pensionskassenleistungen verfügen, haben gute Gründe, privat vorzusorgen.

Die 3. Säule dient der individuellen Vorsorge und ist freiwillig; sie hilft, den gewohnten Lebensstandard (also die restlichen 40 Prozent oder mehr) auch in Zukunft zu sichern:

  • In die Säule 3a können alle Personen einzahlen, die über ein AHV-pflichtiges Einkommen verfügen, also auch jene, welche die Eintrittsschwelle der Pensionskasse nicht erreichen. Der jährliche Maximalbeitrg für Personen mit Pensionskasse beträgt 7056 Franken (2024) resp. 7258 Franken (2025), für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse CHF 35’2835’280 Franken (2024) bzw. 36’288 Franken (2025), maximal 20% des Nettoeinkommens.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, die 3. Säule mit der freien Vorsorge 3b weiter auszubauen und damit mehr Vermögen für das Alter anzusparen. Sparbeträge im Rahmen der Säule 3b können allerdings, im Unterschied zu jenen der Säule 3a, nicht vom einkommenssteuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Es lohnt sich, die Gelder der 3. Säule anzulegen, statt sie auf einem Konto zu parkieren. Wer z.B. die Gelder der Säule 3a in einen Vorsorgefonds mit hohem Aktienanteil investiert, sichert sich mit einem langen Anlagehorizont gute Chancen an den Finanzmärkten. Dies ist auch ein wichtiger Vorteil gegenüber der Pensionskasse: Viele Pensionskassen erlauben nicht mehr als 50 Prozent des angesparten Altersguthabens in Aktien zu investieren. Hier ist man in der privaten Vorsorge freier und kann deutlich mehr in Aktien investieren und von durchschnittlichen realen jährlichen Renditen von 7,5 Prozent[i] profitieren.

Einer der mächtigsten Treiber eines gelungenen Vermögensaufbaus ist der Zinseszinseffekt, gemäss Albert Einstein sogar das achte Weltwunder. Der Zinseszinseffekt bewirkt, dass erwirtschaftete Erträge wie Zinsen oder Dividenden laufend angelegt werden – das Anlagekapital wächst entsprechend kontinuierlich und wird fortan mitverzinst. Dieser Zinseszinseffekt ist umso grösser, je länger der Anlagehorizont ist. Ein weiterer Vorteil eines längeren Anlagehorizonts besteht darin, dass das Risiko negativer Renditen reduziert wird. Dies gilt insbesondere auch für risikoreiche Anlagen wie Aktien, die eine höhere Schwankungsbreite aufweisen. In den letzten rund 90 Jahren gab es nur drei Jahre, in denen die 10-Jahres-Rendite des Schweizer Aktienmarktes negativ war. In der meisten Zeit lag die Rendite im Durchschnitt zwischen 5 und 10 Prozent pro Jahr.

3. Säule den Bedürfnissen anpassen

Je nach Alter und Risikobereitschaft können Sie den Aktienanteil in den Vorsorgefonds verändern. Stehen Sie beispielsweise vor der Pensionierung, ist es sinnvoll, den Aktienanteil in den Vorsorgefonds zu reduzieren, um Ihr Alterskapital vor starken Schwankungen zu schützen. Auch im Hinblick auf die Auszahlung des Alterskapitals und dessen Besteuerung ist die Eröffnung mehrerer 3a-Konten ratsam. Sobald sich auf einem 3a-Konto ein Betrag von rund 50’000 Franken angesammelt hat, ist die Eröffnung eines zweiten Kontos empfehlenswert. Unabhängig vom Alter empfiehlt es sich, eine Finanzplanungsexpertin oder einen Finanzplanungsexperten beizuziehen, der Sie mit einer umfassenden Analyse und konkreten Handlungsvorschlägen in Ihrer individuellen Lebenssituation unterstützt und Sie optimal auf das Leben nach der Pensionierung vorbereitet.

Ruhig in den Ruhestand dank früher Vorsorge und Finanzplanung

Generell gilt: Sparen lohnt sich in jeder Lebensphase. Denn gemeinsam erreichen die AHV und die Leistungen aus der Pensionskasse im Schnitt nur etwa 60 Prozent Ihres früheren Einkommens vor der Pensionierung. Um den gewohnten Lebensstandard im Alter weiterführen zu können, empfehlen wir deshalb, möglichst frühzeitig mit dem Aufbau einer privaten Vorsorge beginnen. Befassen Sie sich zudem frühzeitig mit einer umfassenden Finanzplanung. Somit bleibt Ihnen genügend Zeit, um die nötigen Massnahmen umzusetzen, um Ihrem Ruhestand gelassen entgegenschauen zu können.

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