Schweizer Klimaschutz: Strategische Chancen und neue Investitionspotenziale

Mit der Verabschiedung des neuen Stromgesetzes und der Implementierung einer obligatorischen Klimaberichterstattung für Unternehmen hat die Schweiz entscheidende Schritte in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaftslandschaft unternommen. Diese regulatorischen Innovationen bieten nicht nur klarere Richtlinien für den Klimaschutz, sondern eröffnen Unternehmen auch attraktive Investitionsmöglichkeiten im Sektor der Nachhaltigkeit, durch welche sie langfristig von finanziellen und reputativen Vorteilen profitieren können.

Bis zum Jahr 2050 setzt sich die Schweiz das ambitionierte Ziel, netto keine Treibhausgase mehr zu emittieren. Um dieses Vorhaben zu realisieren, sind umfassende Transformationen in allen Wirtschaftsbereichen erforderlich. Insbesondere in den Sektoren Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Abfallmanagement müssen Emissionen signifikant verringert werden. Zusätzlich sind die Entwicklung und Implementierung von Technologien notwendig, um die verbleibende Emissionen effektiv aus der Atmosphäre entfernen und sicher speichern können.

Das Jahr 2024 markierte einen wichtigen Schritt in der Umsetzung dieser Klimaziele. Mit der Einführung des neuen Stromgesetzes und der verpflichtenden Klimaberichterstattung für Unternehmen wurden entscheidende Massnahmen ergriffen, die nicht nur die Einhaltung der Klimavorgaben unterstützen, sondern auch innovative Investitionsmöglichkeiten eröffnen. Diese regulatorischen Neuerungen bieten Unternehmen die Chance, sich als aktive Treiber der klimafreundlichen Transformation zu profilieren und von den damit verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteilen zu profitieren. Zudem bieten diese Entwicklungen spannende Perspektiven für Investierende.

Erfolge in der Klimagesetzgebung

1. Die Schweiz hat ein neues Stromgesetz

Mit rund 70 Prozent der Stimmen haben sich die Schweizerinnen und Schweizer für das sogenannte «Bundesgesetz über eine sichere Energieversorgung mit erneuerbaren Energien» ausgesprochen. Das Gesetz zielt darauf ab, die Abhängigkeit von ausländischem Strom zu reduzieren und die nationale Klimastrategie voranzutreiben. Es ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten und beinhaltet folgende Punkte:

  • Die Produktion erneuerbarer Energien (ohne Wasserkraft) soll im Jahr 2035 etwa sechsmal so hoch sein wie im Jahr 2022.
  • Der Bau neuer Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien wird durch beschleunigte Genehmigungsverfahren schneller realisiert.
  • Ab 2026 wird es für Betreiber von kleinen Solaranlagen eine vierteljährlich festgelegte Mindestvergütung für den Strom geben, den sie ins öffentliche Netz einspeisen.

Wie profitieren Investierende von dieser Entwicklung? Das neue Stromgesetz in der Schweiz bietet Investierenden deutliche Vorteile. Durch verkürzte Genehmigungsverfahren und vereinfachte bürokratische Abläufe wird der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt. Dies ermöglicht eine schnellere Realisierung von Projekten und eine frühere Rückzahlung des investierten Kapitals.

Zudem schafft das kürzlich verabschiedete Stromgesetz optimale Voraussetzungen für das Wachstum im Sektor der erneuerbaren Energien. Durch die Festlegung verbindlicher Ausbauziele und die Einführung einheitlicher Vergütungsmechanismen bietet es eine stabile und vorhersehbare Grundlage für Investitionen in nachhaltige Technologien. Diese klaren Rahmenbedingungen erhöhen die Attraktivität des Marktes für Hersteller und Installateure von erneuerbaren Energien und eröffnen lukrative Chancen für Investoren und Investorinnen.

Zusätzlich wird durch die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Energielösungen nicht nur das Wachstum in diesem Bereich gefördert, sondern auch das Investitionsrisiko reduziert. Dies trägt dazu bei, dass der Markt für nachhaltige Technologien weiter gestärkt wird und sich als ein zunehmend wichtiger Bestandteil der globalen Wirtschaft etabliert.

2. Verbindliche Klimaberichterstattung für Unternehmen

Seit dem 1. Januar 2024 sind grosse Schweizer Unternehmen verpflichtet, eine jährliche Klimaberichterstattung zu veröffentlichen. Betroffen von der sogenannten «Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» sind Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeitenden sowie einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken.

Im Rahmen dieser Berichterstattung müssen Unternehmen…

  • …finanzielle Risiken aufgrund des Klimawandels darlegen: Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben.
  • …die Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf das Klima beschreiben: Dies erfordert eine Analyse, wie ihre Produkte und Dienstleistungen zu Treibhausgas-Emissionen beitragen.
  • …Ziele zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen festlegen und umsetzen: Unternehmen müssen konkrete Ziele zur Verringerung ihrer Emissionen formulieren und Massnahmen zur Erreichung der Ziele definieren.

Wie profitieren Investierende von dieser Entwicklung? Die verbindliche Klimaberichterstattung verpflichtet Unternehmen, detaillierte, klimabezogene Daten offenzulegen. Dies ermöglicht es Investierenden, nachzuvollziehen, wie Unternehmen auf den Klimawandel reagieren und welche Strategien sie verfolgen, um sowohl Risiken zu minimieren als auch Chancen im Bereich Nachhaltigkeit zu nutzen. Auf dieser Basis können Investierende fundiertere Entscheidungen bei der Auswahl nachhaltiger Anlagen treffen.

Zudem hilft die Einhaltung der neuen Berichterstattungspflicht Schweizer Unternehmen dabei, sich stärker an internationalen Nachhaltigkeitsstandards zu orientieren. So sind sie besser auf globale Anforderungen an nachhaltige Geschäftsstrategien vorbereitet, was ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Markt stärkt.

Wo besteht Verbesserungspotenzial?

Trotz der Fortschritte im Bereich Klimapolitik fällt die Schweiz im aktuellen Climate Change Performance Index (CCPI) um 12 Plätze auf den 33. Rang zurück. Laut Klimaschutzorganisationen sei eine unzureichende Klimapolitik der Hauptgrund für den Rückschlag. Um das internationale Klimaziel von maximal 1.5°C Erwärmung zu erreichen und im Rahmen des CO₂-Budgets zu bleiben, müsse die Schweiz ihre Anstrengungen zur Dekarbonisierung weiter verstärken.

Ausblick für 2025

Auch das Jahr 2025 bringt entscheidende Neuerungen im Klimaschutz: Neben dem neuen Stromgesetz bilden das Klimaschutz- und Innovationsgesetz und das überarbeitete CO₂-Gesetz einen zentralen Bestandteil der Schweizer Klimastrategie ab 2025.

Das Klimaschutz- und Innovationsgesetz legt das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 erstmals gesetzlich fest. Es beinhaltet konkrete Beratungs- und Förderprogramme, die die Dekarbonisierung vorantreiben sollen. Zum Beispiel sollen Betriebe, die innovative Technologien zur klimaschonenden Produktion einsetzen, von Zuschüssen in Höhe von 1.2 Milliarden Franken profitieren.

Das revidierte CO₂-Gesetz zielt darauf ab, die Schweizer Treibhausemissionen in allen relevanten Sektoren bis 2030 zu halbieren. Um die Emissionen im Verkehrssektor zu senken, wird der Ausbau von elektrischen Ladesäulen und öffentlichen Verkehrsmitteln gefördert. Auch erhalten Unternehmen Zuschüsse für den Bau von Ladestationen und die Umstellung auf elektrische Fahrzeugflotten.

Neben den verbesserten Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und der Einführung der obligatorischen Klimaberichterstattung werden auch diese Veränderungen die Schweiz auf ihrem Weg zur Klimaneutralität entscheidend voranbringen. Sie schaffen zusätzliches Wachstumspotenzial für Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und werden den Markt für nachhaltige Investitionen weiter stärken.

Quellen

Einleitung

Erfolge in der Klimagesetzgebung

Wo besteht Verbesserungsbedarf?

Ausblick für 2025

Disclaimer
Die in dieser Publikation der Migros Bank AG enthaltenen Informationen dienen zu Werbe- und Informationszwecken gemäss Art. 68 des Finanzdienstleistungsgesetzes. Sie sind nicht das Ergebnis einer (unabhängigen) Finanzanalyse. Die darin enthaltenen Informationen begründen weder eine Aufforderung, ein Angebot noch eine Empfehlung zum Kauf und Verkauf von Anlageinstrumenten oder zur Durchführung bestimmter Transaktionen oder zum Abschluss eines anderen Rechtsgeschäftes, sondern haben ausschliesslich beschreibenden, informativen Charakter. Die Informationen stellen weder ein Kotierungsinserat, ein Basisinformationsblatt noch einen Prospekt dar. Insbesondere stellen sie keine persönliche Empfehlung oder Anlageberatung dar. Sie berücksichtigen weder Anlageziele, das bestehende Portfolio noch die Risikobereitschaft oder Risikofähigkeit oder finanzielle Situation oder andere besondere Bedürfnisse des Empfängers. Der Empfänger ist ausdrücklich aufgerufen, seine allfälligen Anlageentscheide auf Grund eigener Abklärungen inklusive Studium der rechtsverbindlichen Basisinformationsblätter und Prospekte oder auf der Informationsbasis einer Anlageberatung zu treffen. Die rechtsverbindlichen Produktdokumentationen sind, sofern diese vorgeschrieben und vom Emittenten bereitgestellt wurden, über migrosbank.ch/bib erhältlich. Die Migros Bank übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit der vorliegenden Informationen und lehnt jegliche Haftung für allfällige Verluste oder Schäden irgendwelcher Art ab, welche durch den Gebrauch dieser Information entstehen könnten. Die vorliegenden Informationen stellen lediglich eine Momentaufnahme im aufgedruckten Zeitpunkt dar; es erfolgen keine automatischen, regelmässigen Anpassungen.

Ähnliche Beiträge