Machen Sie mehr aus Ihrer Vorsorge (Teil 3/3)

Im dritten und letzten Teil unserer Serie zur Säule 3a lesen Sie, wie Sie die Auszahlung optimal gestalten. Aus Steuergründen sparen Sie mit einer Staffelung viel Geld. Zudem zeigen wir, wie Sie die Begünstigung im Todesfall regeln können.

Alter 60 plus: Die Vorsorge gestaffelt auszahlen

Tipp 14: Die Besteuerung der ausbezahlten 3a-Guthaben wächst überproportional mit der Höhe des Betrags, den Sie im betreffenden Jahr beziehen. Diese Steuerprogression lässt sich verringern, indem Sie die Auszahlung der 3a-Gelder über mehrere Jahre verteilen. Ordentliche Bezüge des angesparten 3a-Geldes sind bereits fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich, also bei Frauen ab 59, bei Männern ab 60 Jahren.

Lösen Sie daher ihre Vorsorgekonten nacheinander auf, und lassen Sie sich das 3a-Kapital in den fünf Jahren vor Erreichen des AHV-Alters gestaffelt in etwa gleich grossen Tranchen auszahlen.

Tipp 15: Berücksichtigen Sie bei der Staffelung auch die Konten Ihrer Ehegattin respektive Ihres Ehegatten und die Auszahlung der Pensionskasse. Denn sämtliche in einem Jahr ausbezahlten Vorsorgegelder werden zusammengezählt. Einige Kantone kumulieren sogar alle Kapitalbezüge über drei bis fünf Jahre und erschweren so die zeitliche Staffelung.

Tipp 16: Umgekehrt dürfen Sie den Bezug bis fünf Jahre nach dem ordentlichen AHV-Alter bzw. bis zum Alter 69/70 aufschieben, sofern Sie berufstätig bleiben. In dieser Zeit können Sie weiterhin Beiträge in die Säule 3a einzahlen und von der Steuer absetzen.

Tipp 17: Oft wird geraten, auf die Pensionierung hin in einen steuergünstigen Kanton umzuziehen. Denn der Bezug von 3a-Geldern ist in jenem Kanton zu versteuern, in dem Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung wohnen. Aber bei einer optimalen Staffelung der Vorsorgegelder bleibt die fiskalische Belastung auch in einem Hochsteuerkanton moderat, und Sie können sich den erheblichen Aufwand für einen Wohnsitzwechsel sparen.

Begünstigung: Wer erhält was?

Tipp 18: Stirbt der Vorsorgenehmer vor der Auszahlung seines angesparten Guthabens, geht es an folgende Personen in nachstehender Reihenfolge:

1. Primär fliesst das Geld an den Ehegatten oder eingetragenen Partner.

2. Fehlt ein Ehepartner oder ein eingetragener Partner, geht das 3a-Vermögen an die direkten Nachkommen oder alternativ an Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen müssen.

Der Vorsorgenehmer darf eine oder mehrere begünstigte Personen bestimmen und ihnen Quoten zuweisen.

So kann z.B. ein Witwer wählen, wie viel von seinem Geld an seine Nachkommen und wie viel an seine langjährige Lebenspartnerin geht.

3. Sind keine der oben erwähnten Personen vorhanden, geht das Geld gemäss Vorsorgereglement an die Eltern, bei ihrem Fehlen an Geschwister und bei ihrem Fehlen schliesslich an übrige, vom Erblasser frei bestimmbare Erben. Der Erblasser kann die Reihenfolge und Quoten unter Eltern, Geschwistern und übrigen Erben nach Belieben gestalten. Beispiel: Der Erblasser vermacht sein 3a-Guthaben an seine Patentochter und bei ihrem vorzeitigen Tod je zur Hälfte an seine Eltern und an seinen Bruder.

Tipp 19: Wer eine Person aus der Säule 3a begünstigen möchte, kann dies jederzeit formfrei der Vorsorgestiftung mitteilen. Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Begünstigung auch im Testament aufzuführen. Das kann z.B. mit folgendem Satz geschehen: «Mein Guthaben auf dem Vorsorgekonto der Migros Bank soll meine Lebenspartnerin Brigitte M. erhalten.»

Tipp 20: Achten Sie darauf, dass Sie mit der Begünstigung aus der Säule 3a die Pflichtteile der Erben nicht verletzen. Sonst müssen Sie verletzte Pflichtteile aus anderen Vermögenswerten ausgleichen.

Ähnliche Beiträge

8 Kommentare über “Machen Sie mehr aus Ihrer Vorsorge (Teil 3/3)”

  1. Ich gehe zwei Jahre früher als ordentlich in Pension. Kann ich in diesen zwei Jahren auch 3a-Konten auszahlen lassen?

    1. Guten Tag
      Ja, Auszahlungen des angesparten 3a-Geldes sind bereits fünf Jahre vor dem AHV-Alter möglich, also bei Frauen ab 59, bei Männern ab 60 Jahren.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  2. Guten Tag. Ich habe auf Ihrer Webseite bzw. in Ihren pdf keine Informationen gefunden, ob man seine Vorsorgefonds bei Pensionierung zwingend verkaufen muss (evtl. zu einem dann ungünstigen Preis) oder ob man die Fonds in ein ’normales› Portfolio übertragen kann. Vielen Dank für Ihre Antwort bzw. entsprechenden Verweis.

    1. Guten Tag
      Sie können die Vorsorgefonds leider nicht direkt in ein «normales» Wertschriftendepot übertragen. Aber die Vorsorgefonds können Sie jederzeit gebührenfrei veräussern, und auch beim Kauf von «normalen» Anlagefonds fallen keine Gebühren an, wenn Sie via E-Banking handeln.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  3. Ich werde dieses Jahr 64 und gehe nächstes Jahr mit 65 in die ordentliche Rente. Mein angespartes 3a-Kapital beträgt 120’000 Fr. Den obligatorischen Beitrag habe ich dieses Jahr schon eingezahlt. Kann ich trotzdem Ende dieses Jahres die Hälfte abziehen und nächstes Jahr die andere Hälfte?

    1. Guten Tag
      In die Säule 3a können Sie bis zum Pensionierungszeitpunkt einzahlen und den entsprechenden Betrag von der Einkommenssteuer abziehen. Nehmen wir an, Sie werden Anfang Februar 2017 pensioniert. Dann können Sie nicht nur 2016 den Maximalbetrag einzahlen und von der Steuer absetzen, sondern zusätzlich auch noch im Januar 2017.
      Freundliche Grüsse, Urs Aeberli

  4. Die Gelder habe ich auch einmal von einer Bank an eine
    andere gesandt, aber genau so viele Kontos, wie ich hatte,
    wurden auch auf der anderen Bank eröffnet. Das wird
    alles vorher besprochen. Sollte so was bei Ihnen geschehen
    sein, nur wenn Sie die Kontis alle auf einmal gelöst haben,
    dann ist klar, dass der Sparkeffekt ausbleibt, aber die Bank
    macht das nur mit einem entsprechenden Auftrag und
    mit Unterschrift.

  5. Aufgepasst, wenn 3A Gelder, welche auf mehrere Konten u.s.w. liegen, von Bank zu Bank transveriert werden. Migros hat mir mal ein Ei gelegt, da ich nur einige Gelder verschieben wollte und es wurden leider alle Konten u.s.w. aufgelöst. Somit war das 3A-Splitting dahin und der Spareffekt ging somit verlohren. Schade !!

Kommentare sind geschlossen.