Arbeitslos – was passiert jetzt mit meiner Vorsorge?

Wer arbeitslos wird, muss sich nicht nur beruflich neu orientieren. Handlungsbedarf besteht auch bei der Vorsorgesituation: Mit dem Job geht nämlich der Vorsorgeschutz durch die bisherige Pensionskasse verloren.

Die Arbeitslosigkeit kann jede und jeden treffen. Und wenn, dann geht alles oft sehr schnell. Das gilt insbesondere auch für die Pensionskasse: Diese versichert Sie nach Ihrer Kündigung nur noch 30 Tage lang gegen Invalidität und Todesfall.

So führen Sie AHV und Säule 3a weiter

Gegen die erwähnten Risiken bleiben Sie geschützt, wenn Sie sich bei Ihrem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) oder direkt bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) anmelden. Wer nämlich ein Arbeitslosentaggeld bezieht, ist automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen Invalidität und Todesfall versichert, wenn auch nur im Rahmen des gesetzlichen Pensionskassenminimums. Weitere Vorteile einer Anmeldung bei RAV bzw. ALV: Aus dem Arbeitslosentaggeld werden Ihre AHV-Beiträge weiterbezahlt, so dass sich AHV-Deckungslücken vermeiden lassen, und der Bezug der Taggelder berechtigt Sie, auch während der Arbeitslosigkeit in die Säule 3a einzuzahlen.

Die passende Anlage für Ihr Pensionskassengeld

Andererseits: Was geschieht während der Arbeitslosigkeit mit dem Geld, das Sie bei Ihrer bisherigen Pensionskasse angespart haben? Dieses so genannte Freizügigkeitskapital können Sie auf verschiedene Arten anlegen:

  • Freizügigkeitslösung einer Bank: Sie können Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto transferieren, wie es z.B. die Migros Bank offeriert. Ein solches Konto bietet neben dem Vorzugszins grösstmögliche Flexibilität. So können Sie vom Freizügigkeitskonto aus in Vorsorgefonds Ihrer Wahl investieren, entsprechend Ihrem persönlichen Risikoprofil. Zudem lässt sich der Termin der Auszahlung flexibel wählen, nämlich frühestens fünf Jahre vor bis spätestens fünf Jahre nach dem AHV-Alter, und eine Kündigung (auch eine Überweisung zu einem anderen Anbieter) ist jederzeit und ohne Fristen möglich. Aus steuerlicher Sicht ist es meist sinnvoll, die Freizügigkeitsgelder erst spät zu beziehen, denn der Zins- und Dividendenertrag muss nicht als Einkommen und das Guthaben nicht als Vermögen versteuert werden. Bei grösseren Pensionskassenguthaben lassen sich zusätzlich Steuern sparen, indem Sie die angesparten Vorsorgegelder auf zwei Freizügigkeitskonten überweisen und sie gestaffelt beziehen. Die zwei Konten sollten bei unterschiedlichen Stiftungen bzw. Banken eröffnet werden, sonst könnte das Vorgehen als Steuerumgehung betrachtet werden.
  • Freizügigkeitspolice einer Versicherung: Diese Lösung bietet deutlich weniger Flexibilität als ein Freizügigkeitskonto. Zudem sind zusätzliche Kosten zu berücksichtigen, da in der Police Risikodeckungen versichert sind. So wird Ihnen im Todesfall ein Kapital ausbezahlt, und wahlweise sind auch Invaliditätsleistungen mitversichert.
  • Wenn Sie Ihrer bisherigen Pensionskasse keine Angaben machen, zu welcher Bank oder Versicherung Ihr Freizügigkeitskapital transferiert werden soll, wird Ihr Guthaben automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überwiesen. Diese versichert nämlich nicht nur, wie erwähnt, Arbeitslose gegen Invalidität und Todesfall. Sie steht auch für die Anlage von Freizügigkeitsgeldern offen, allerdings lediglich im Rahmen des gesetzlichen Minimums. Der Vorteil andererseits: Anders als bei Bank und Versicherung können Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG das Altersguthaben dereinst als Rente auszahlen lassen, sollten Sie bis zur Pensionierung keine neue Stelle mehr finden.

Unfreiwillige Frühpensionierung

Besondere Vorsorgefragen stellen sich bei Personen, die wenige Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter 64 für Frauen bzw. 65 für Männer arbeitslos werden. Viele Pensionskassen sehen nämlich die Möglichkeit einer Frühpensionierung vor, z.B. ab Alter 58 oder 60. Wenn Sie nach Erreichen einer solchen Frühpensionierungsgrenze aus wirtschaftlichen Gründen arbeitslos werden, können Sie die Frührente mit Arbeitslosentaggeldern kombinieren. Diese werden Ihnen allerdings anteilmässig gekürzt.
Dazu folgendes Beispiel: Betrug Ihr letzter Lohn vor der Pensionierung 8000 Franken, beläuft sich das volle, 70-prozentige Arbeitslosentaggeld auf 5600 Franken. Wenn Sie nun aufgrund der Frühpensionierung gleichzeitig eine Rente von beispielsweise 3500 Franken erhalten, wird Ihr Taggeld um diesen Betrag auf 2100 Franken gekürzt.
Manche Arbeitgeber federn die finanziellen Auswirkungen einer unfreiwilligen Frühpensionierung mit einer Abgangsentschädigung ab. Der Bund und die meisten Kantone besteuern diese Kapitalabfindung zu einem tiefen Vorzugsteuersatz – nämlich zum selben Satz wie die Auszahlung von 3a-  oder Pensionskassenkapital. Das gilt aber nur, sofern die frühpensionierte Person mindestens 55 Jahre alt ist und ihre Haupterwerbstätigkeit definitiv aufgibt und sofern ihr wegen der Frühpensionierung eine Vorsorgelücke entsteht. Wenn dagegen die Abgangsentschädigung normal zu versteuern ist, kann es sinnvoll sein, den Betrag in die Pensionskasse einzuzahlen. (Dies selbstverständlich unter der Voraussetzung, dass eine Vorsorgelücke in der Pensionskasse besteht.) Die Einzahlung lässt sich dann von der Einkommenssteuer abziehen und kann so die Besteuerung der Abgangsentschädigung gewissermassen «neutralisieren».
Und was ist, wenn Sie überhaupt keine Abgangsentschädigung zusätzlich zum Frühpensionierungsangebot erhalten? In diesem Fall mag es je nach Ihren Chancen auf dem Stellenmarkt vorteilhafter sein, auf die Frührente zu verzichten und sich bei RAV bzw. ALV für das ungekürzte, 70-prozentige Arbeitslosentaggeld anzumelden. Parallel dazu überweisen Sie die Freizügigkeitsleistung Ihrer bisherigen Pensionskasse auf das Freizügigkeitskonto einer Bank, auf die Freizügigkeitspolice einer Versicherung oder auf die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Wichtige Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement unter Treffpunkt Arbeit zusammengestellt.

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3 Kommentare über “Arbeitslos – was passiert jetzt mit meiner Vorsorge?”

  1. Hello

    how do I open a «Freizugegigkeitskonto»? My contract with my current employer will end 30.6.2020.
    kind regards
    Wendy

    1. Hi Wendy
      If you don’t have a personal customer advisor, please call +41 848 845 453 (Mo – Fr: 8.00-18.00 h, languages D/F/I). Please understand that there may be longer waiting times due to Corona.
      Kind regards, Urs Aeberli

  2. Sehr geehrte Frau Schaller
    Man kann als Arbeitsloser die bisherige Pensionskasse nicht weiterführen. Aber Sie können sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern. Dies wird oft verschwiegen und hat meiner Meinung nach System. Ich führe meine Pensionskasse dort weiter. Man zahlt alles selbst, deshalb habe ich die Beiträge reduziert.
    Schade ist, dass Sie dies in Ihrem Beitrag nicht erwähnt haben.
    Ein schönes Wochenende und
    freundliche Grüsse
    Thomas Schmid

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